Der Ampelkoalition droht beim Gebäudeenergiegesetz, besser bekannt als Heizungsgesetz, weiteres Ungemach. In einem neuen Gutachten hat die auf die Energiebranche spezialisierte Kanzlei Becker Bückner Held (BBH) in gleich drei Bereichen rechtliche Risiken und Unwägbarkeiten für Kommunen und Gasnetzbetreiber entdeckt. Der Text wurde vom Stadtwerkeverband VKU in Auftrag gegeben. Die "Welt" berichtete zuerst.
Hintergrund der Untersuchung sind strenge Vorgaben für Gasverteilnetzbetreiber, die die Ampelkoalition sowohl im Heizungsgesetz als auch im Schwestergesetz, der kommunalen Wärmeplanung, verankert hat.
Knackpunkt Konzessionsrecht
Wollen Gasverteilnetzbetreiber auch nach Aufstellung der kommunalen Wärmeplanung Gas zu Haushalten transportieren, müssen sie sich an zuvor aufgestellte, verbindliche Fahrpläne halten, die eine Umstellung ihrer Netze bis Ende 2044 auf Wasserstoff gewährleisten. Dabei gehen die Gesetzesmacher offenbar davon aus, dass der Gasverteilnetzbetreiber die ganze Zeit hindurch derselbe sein wird.
Tatsächlich aber bestimmen die Kommunen über sogenannte Konzessionsverfahren, wer für die örtlichen Gasnetze zuständig ist. Entsprechende Verträge können zwar eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren haben. Dann aber müssen Städte und Gemeinden nach geltendem Recht zwingend ein neues wettbewerbliches Verfahren durchführen. Wechselt der Betreiber, sei er mangels gesetzlicher Verpflichtung nicht an den vom Vorgängerunternehmen aufgestellten Fahrplan gebunden, heißt es im BBH-Gutachten.
Knackpunkt EU-Gasmarktpaket
Und: "Ob eine Gemeinde die Einhaltung eines bereits aufgestellten Fahrplans zur Mindestanforderung an die Bewerber in einem Konzessionsverfahren machen darf, ist im derzeitigen Rechtsrahmen unklar." Dies müsste letztlich rechtlich geklärt werden.
Kollidieren könnte das Heizungsgesetz in den Augen der Gutachter auch mit dem neuen EU-Gasmarktpaket, über das derzeit Kommission, Rat und Parlament verhandeln. Setzt sich die Kommission mit ihrem Vorschlag durch, dürften Wasserstoffnetzbetreiber beispielsweise nicht denselben Besitzer haben wie Unternehmen, die Energie verkaufen.
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Knackpunkt Wasserstof-Kernnetz
In der Praxis hieße das für Deutschland, dass hunderte Stadtwerke, die sowohl Gasnetze betreiben als auch Gas verkaufen, kein Wasserstoffnetz errichten dürften. Dann würde auch die geplante Umstellung der Gasverteilnetze an den EU-Entflechtungsvoraussetzungen für Wasserstoffnetze scheitern, schreiben die BBH-Experten.
Zuletzt beleuchteten die Gutachter, inwiefern die Vorgaben im Heizungsgesetz mit dem geplanten Wasserstoff-Kernnetz vereinbar sind. Mit dem Schlagwort Wasserstoff-Kernnetz sind Wasserstoff-Autobahnen gemeint, die den schnellen Fluss des Energieträgers von Terminals und anderen Einspeisestellen über Deutschland ermöglichen sollen. Das Netz soll bis 2032 in Betrieb gehen. (Die ZfK berichtete.)
Fernleitungsnetzbetreiber in Pflicht nehmen
Das Problem dabei: Nach Einschätzung der BBH-Experten berücksichtigen die geplanten Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz die Anbindung von Gasverteilernetzen nicht. Dadurch werde in vielen Fällen eine gesicherte Planung Entwicklung eines lokalen Wasserstoffnetzgebiets und damit eine verbindliche Verabschiedung von Fahrplänen zur Gasnetzumstellung "nicht möglich" sein, urteilen die Gutachter.
Die BBH-Experten schlagen deshalb vor, die kommunalen Belange bei der Anbindung der Gasverteilnetze ans Wasserstoff-Kernnetz zu berücksichtigen und Fernleitungsnetzbetreiber zur "unverzüglichen" Erstellung einer integrierten Wasserstoff- und Gasnetzentwicklungsplanung zu verpflichten. Diese sollte nach Vorstellung der Kanzlei alle zwei Jahre aktualisiert werden.
VKU-Chef Liebing reagiert
In einer ersten Reaktion forderte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing, dass die offenen juristischen Fragen eindeutig geklärt und durch Gesetzgebung gelöst werden müssten. Würden die rechtlichen Zweifel nicht ausgeräumt, werde es kaum im erhofften Umfang zur Umstellung der Gasnetze kommen, sagte er der "Welt".
In der Ampelkoalition gab es bis zuletzt heftige Auseinandersetzungen darüber, inwiefern Wasserstoff überhaupt als Wärmeoption im Gebäudesektor aufgenommen werden soll. Zwar fielen im Laufe des Gesetzgebungsprozesses manche Hürden weg, dennoch beklagte etwa Kerstin Andreae, Chefin des Energiebranchenverbands BDEW, dass angesichts der weiterhin verbliebenen Vorgaben noch immer ein "gewisses Misstrauen" spürbar sei. (Die ZfK berichtete.)
Finales Votum bis Freitag
Die Koalition will das Heizungsgesetz bis Freitag durch den Bundestag bringen. Ende September ist dann der Bundesrat am Zug. (Die ZfK berichtete.) Die Länderkammer kann das Inkrafttreten des Gesetzes durch einen Einspruch verzögern, aber nicht final blockieren. (aba)
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