Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichtes fordert CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt einen Stopp des neu gefassten Gebäudeenergiegesetzes, auch Heizungsgesetz genannt. Im Haushalt 2024 seien nun dringende Einsparungen notwendig.
"Das Heizungsgesetz gehört sofort gestoppt, es kostet Bürger und Staat mehrere Milliarden Euro und hat kaum einen Nutzen auf den CO2-Ausstoß" sagte Dobrindt den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
60-Milliarden-Lücke
Der CSU-Politiker spielt wohl auf die knapp 19 Milliarden Euro an, die die Ampel-Koalition allein im nächsten Jahr für die Förderung klimafreundlicher Heizungen bereitstellen wollte. Das Geld soll aus dem Klima- und Transformationsfonds kommen, dem nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts in der vergangenen Woche 60 Milliarden Euro abhanden gekommen sind. Das Programm gilt als Begleitinstrument des Heizungsgesetzes, ist aber nicht Teil desselben.
Nach den Vorgaben des Heizungsgesetzes wird zudem der Einbau von reinen Öl- und Gasheizungen von 2024 an in Neubaugebieten verboten. Die Regel, wonach mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren oder unvermeidbaren Wärmequellen kommen muss, greift für den Bestand allerdings erst, sobald die jeweilige Kommune einen Wärmeplan vorgelegt hat. Dies kann je nach Einwohnerzahl bis Mitte 2028 dauern. (Mehr dazu hier.)
Kritik an CO2-Effekten
In der Anschaffung mögen herkömmliche Gasheizungen derzeit deutlich billiger sein als etwa Wärmepumpen. Allerdings dürfte sich der Betrieb fossiler Anlagen mit steigendem CO2-Preis mittelfristig stark verteuern. Klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen werden zudem im Gegensatz zu fossilen Alternativen kräftig gefördert.
Beim CO2-Ausstoß spielt Dobrindt offenbar auf mehrere Experteneinschätzungen an, wonach die im Heizungsgesetz verankerten Maßnahmen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 nicht so stark verringern, wie es die Bundesregierung selbst proklamiert hat.
CSU für Aufweichen der Vorgaben
Der Expertenrat für Klimafragen bezweifelt, dass angestrebte Maßnahmen die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis 2030 so stark verringern können, wie es die Bundesregierung selbst proklamiert. Dies ließe sich nur "teilweise" realisieren, schrieb etwa der Expertenrat für Klimafragen in einem Prüfbericht, der im August veröffentlicht wurde. Grundlage des Reports war das von der Bundesregierung vorgelegte Klimaschutzprogramm, das eine Fülle von Einzelmaßnahmen vorsieht.
Einer der Hauptgründe liegt dabei jedoch im Aufweichen des Heizungsgesetz-Vorgaben, wofür sich auch die Unionsparteien ausgesprochen hatten. Ursprünglich wollte das Bundeswirtschaftsministerium prinzipiell den Neueinbau von Gas- und Ölheizungen schon von 2024 an verbieten. Auch die Hürden für Wasserstoff und Biomasse waren in den ersten Versionen noch deutlich höher als in der Endfassung.
Kommunale Wärmeplanung verabschiedet
Dass die Ampel das Heizungsgesetz vor Inkrafttreten Anfang 2024 noch einmal anfasst, gilt als unwahrscheinlich. Erst am Freitag hatte das Bündnis aus SPD, Grünen und FDP das Schwestergesetz, die kommunale Wärmeplanung, im Bundestag verabschiedet. (aba)
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