Es ist vollbracht. Das viel diskutierte Heizungsgesetz passierte am Freitag nach einer erneut hitzigen Debatte den Bundestag dank der Stimmen der Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP. 399 Abgeordnete stimmten dafür und 275 dagegen. Fünf Abgeordnete enthielten sich.
Wenn der Bundesrat Ende September wie erwartet keinen Einspruch einlegt, ist das Gesetz durch. Dann tritt das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2024 in Kraft.
Grünen-Fraktionschef mit Selbstkritik
Als "Riesenschritt für den Klimaschutz" bezeichnete Katharina Dröge, Vorsitzende der Grünen-Fraktion, die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes.
Zugleich gab sie zu, dass die Koalition durch wochenlangen, oft öffentlich ausgetragenen Streit "Verunsicherung" in der Bevölkerung erzeugt habe. "Das müssen wir in Zukunft besser machen."
Dobrindt will Gesetz gleich wieder abschaffen
Naturgemäß bewertete die Bundestagsopposition den Gesetzentwurf und das Vorgehen der Ampel ganz anders. "Dieses Heizgesetz ist der Gipfel der Respektlosigkeit gegenüber Bürgerinnen und Bürgern", polterte der CSU-Bundestagsabgeordnete Alexander Dobrindt. Es gehe nicht darum, wie man es verändern könne, sondern darum, "dass es wieder abgeschafft werden muss."
Noch drastischer formulierte der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard. Das Gesetz sei "ein Handbuch zur Vernichtung unseres Wohlstands", sagte er.
Kommunale Wärmeplanung mit Schlüsselrolle
Tatsächlich ändert sich in der Praxis für Bürger erst einmal gar nicht so viel. Die Pflicht, dass neu gebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbarer Energie oder unvermeidbarer Abwärme erzeugt werden, gilt ab Anfang 2024 nur in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude sollen kommunale Wärmepläne der Dreh- und Angelpunkt werden, die Städte und Gemeinden spätestens bis Mitte 2028 vorlegen müssen.
Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen lassen oder eine klimafreundliche Heizung wie beispielsweise eine Wärmepumpe einbauen. Das kommunale Wärmeplanungsgesetz befindet sich gerade im parlamentarischen Verfahren. Es könnte nach jetzigem Zeitplan zum Weihnachtspaket werden.
Flankierende Maßnahmen bei Förderkulisse
Zusammen mit dem Heizungsgesetz beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Ampel-Koalition auch eine Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, bei der Förderkulisse flankierende Maßnahmen zu ergreifen.
Prinzipiell soll die Grundförderung 30 Prozent betragen. Dazu kann ein Einkommensbonus von 30 Prozent bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro gewährt werden. Und dazu kann ein Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent kommen. Der Höchstfördersatz soll bei 70 Prozent liegen.
Gemischte Reaktionen in Energiebranche
Die maximal förderfähigen Kosten des Heizungsaustausches sollen bei Einfamilienhäusern bei 30.000 Euro liegen. Heißt: Der staatliche Zuschuss liegt bei höchstens 21.000 Euro. Dazu können aber bis zu weitere 60.000 Euro kommen, die für notwendige Sanierungsmaßnahmen geltend gemacht werden können, wie Wirtschaftsminister Robert Habeck im Bundestag sagte. "Dann sind es bis zu 90.000 Euro", erklärte der Grünen-Politiker.
Die Reaktionen in der Energiebranche fielen gemischt aus. Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte, dass die Ampel Heizungsgesetz und Wärmeplanungsgesetz besser verzahnt, Erfüllungsfristen realistischer gestaltet und einen technologieoffenen Ansatz gewählt habe.
BDEW: Anforderungen für Netzbetreiber "kaum umsetzbar"
Kritisch merkte er an, dass vieles "sehr kleinteilig" geregelt worden sei. Der Entwurf sei "leider auch von Misstrauen gegenüber Betreibern von Fernwärme- und Gasnetzen geprägt".
Aus Sicht des Branchenverbands BDEW sind die Anforderungen an zukünftige klimaneutrale Gasnetze für Netzbetreiber "kaum umsetzbar". Was den Rechts- und Regulierungsrahmen betreffe, fehle noch immer die notwendige Ausgestaltung, hieß es in einer Stellungnahme.
BEE kritisiert Halbierung der Förderung
Der Erneuerbaren-Verband BEE kritisierte, dass die Fördermittel nun geringer ausfallen sollen als zwischenzeitlich angekündigt. "Angesichts der vorgesehenen Halbierung der Förderung erhielten daher nur wenige die breit kommunizierte Erstattung von 70 Prozent der Kosten", teilte er mit. "Das ist irreführend."
In den Haushaltsverhandlungen müsse die Bundesregierung die Fördersätze nochmals anpassen und auf 45.000 Euro pro Anlage festlegen, forderte der Verband. "Für größere Projekte muss auch weiterhin der Fördersatz von 60.000 Euro gelten."
Wärmepumpenverband pocht auf niedrigere Strompreise
Der Wärmepumpen-Verband BWP sieht auch bei den Energiekosten weiterhin Handlungsbedarf. "Es ist für uns unverständlich, warum man monatelange Kontroversen über das [Gebäudeenergiegesetz] führt, aber relativ einfach umzusetzende Maßnahmen wie eine Entlastung des Strompreises nicht längst auf den Weg gebracht wurden", teilte er mit.
Der Verband plädiert für die Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,05 Cent pro kWh. Aktuell liegt der Sitz bei 2,05 Cent. "Das wäre ein wichtiges Zeichen dafür, dass die Koalition den Wechsel von fossilen zu erneuerbaren Energien langfristig unterstützt." (aba/dpa)



