Christian Schmidt, Leiter der Abteilung III (Strom) im Bundeswirtschaftsministerium

Christian Schmidt, Leiter der Abteilung III (Strom) im Bundeswirtschaftsministerium

Bild: © BDEW/Ecke

Von Andreas Baumer

Das Sommer-Sofortprogramm hat das Bundeswirtschaftsministerium inzwischen pflichtbewusst abgearbeitet. Und wenn man Christian Schmidt, Strom-Abteilungsleiter unter Ministerin Katherina Reiche (CDU) Glauben schenken darf, arbeitet das Haus bereits mit Hochdruck an den nächsten Stromgesetzen.

Am drängendsten sei die Kraftwerksstrategie, sagte der Spitzenbeamte beim BDEW-Treffpunkt Netze. Zweitens soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) reformiert werden. Und drittens soll das sogenannte Bundesbedarfsplangesetz wieder aufgesetzt werden. Sehr viele dieser Maßnahmen würden noch in diesem Jahr oder im ersten Quartal 2026 kommen, kündigte Schmidt an. Außerdem stellte er eine neuerliche Überarbeitung des Messstellenbetriebsgesetzes in Aussicht. Selbst der im Koalitionsvertrag verankerte Energiewendefonds war kurz Thema. Ein Überblick:

Kraftwerksstrategie

Es bleibt dabei: Möglichst noch in diesem Jahr will das Bundeswirtschaftsministerium Klarheit zu den Ausschreibungsbedingungen schaffen. Möglichst im nächsten Frühjahr soll die erste Ausschreibung starten. Ab 2030 sollen neue Kapazitäten ans Netz kommen. Zuletzt war von einem Ausschreibungsvolumen von zwölf Gigawatt (GW) die Rede. Die Ausschreibungen sollen über mehrere Wellen erfolgen.

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EEG-Reform

Ziel ist es, für erneuerbare Energien einen neuen Investitionsrahmen zu schaffen. Das verlangt auch das EU-Strommarktpaket. Demnach ist eine reine Kilowattstundenförderung ohne Erlösobergrenze ab 2027 nicht mehr erlaubt.

Die Reform soll auch eine Lösung für die Synchronisierung der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau bieten. Die Belastung des Netzes dürfe nicht noch verschärft werden, sagte Schmidt. Kapazitäten des vorhandenen Netzes müssten besser genutzt werden. Als Stichwörter nannte er Co-Location, also etwa den verpflichtenden Bau von Speichern an Solaranlage an einem Ort, flexible Netzanschlussvereinbarungen und Überbauung von Netzanschlüssen. Von Überbauung redet man, wenn mehrere Anlagen (zum Beispiel Solar plus Wind) an einem Netzanschlusspunkt gebündelt werden.

Bundesbedarfsplangesetz

Der Netzausbau müsse weitergehen, sagte Schmidt. Noch in diesem Jahr soll deshalb das Bundesbedarfsplangesetz novelliert werden, um einen Fadenriss bei den Genehmigungen zu vermeiden. Das Vorhaben sollte eigentlich schon in der Ampelzeit verabschiedet werden, blieb aber nach dem Bruch der Koalition und wegen Kostenbedenken etwa des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz liegen.

Auch Schmidt schränkte ein, dass bei einer Novelle nicht gleich alle Netzvorhaben, die im Raum stünden, aufgenommen würden. Das Ministerium wolle zunächst abwarten, wo aus Sicht der Übertragungsnetzbetreiber die wirklichen Bedarfe seien. "Einige Vorhaben werden sicherlich im Netzentwicklungsplan noch einmal neu betrachtet werden müssen." Bei unstrittigen Vorhaben gebe es dagegen keinen Grund mehr zu warten.

Im Kern ging es beim Ampelgesetz um fünf Ausbauvorhaben auf Stromhöchstspannungsebene, die in den sogenannten Bundesbedarfsplan aufgenommen werden sollten. So sollte der Stromnetzausbau vom windreichen Norden in den Osten und Süden weiter vorankommen.

Messstellenbetriebsgesetz

Die Digitalisierung der Energiewende sei ein zentraler Befähiger der Energiwende, sagte Schmidt. "Wir brauchen den Smart Grid." Beim Ausrollen intelligenter Messsysteme müsse Deutschland in Straßenzügen statt in einzelnen Anschlussstellen denken. Das Wirtschaftsministerium werde Vorschläge vorlegen, wie man hier bei Verteilnetzbetreibern mehr Anreize schaffe – "damit sie ein eigenes Interesse haben, den Smart-Meter-Rollout voranzubringen".

In Reiches Zehn-Punkte-Plan steht dazu: "Der Rollout von Smart Metern erfolgt ambitioniert, beschleunigt und mindestens kostenneutral für die Verbraucher, um künftig auch Echtzeit-Analysen und Home-Energy-Management-Systeme in Echtzeit steuern zu können. Die Verantwortung für den verpflichtenden Rollout liegt künftig bei den Verteilnetzbetreibern und damit im regulierten Anlagevermögen." Gerade der letzte Satz hatte in der Energiebranche hitzige Diskussionen ausgelöst.

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Infrastrukturfonds

Auf Verteilnetzebene gebe es "riesige Bedarfe" an Eigen- und Fremdkapital, sagte Schmidt. Hier prüfe das Ministerium aktuell Lösungen für einen Energieinfrastrukturfonds. Dieser soll im Rahmen des Deutschlandfonds aufgesetzt werden. Der Strom-Abteilungsleiter führte dies nicht weiter aus.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD steht dazu: "Zur Vergabe von Eigen- und Fremdkapital bei Investitionen wollen wir im Zusammenspiel von öffentlichen Garantien und privatem Kapital einen Investitionsfonds für die Energieinfrastruktur auflegen." Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Energieverbände BDEW und VKU.

Der genannte Deutschlandfonds soll ein Dach sein, unter dem die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag die "Kraft der privaten Finanzmärkte mit dem langfristig strategischen Vorgehen des Investors Staat verbinden" will. Bisher ist unklar, wann und wie genau der Fonds konkret umgesetzt werden soll.

Energiewirtschaftsgesetz

Schmidt kündigte an, die Netzanschlussverfahren auf neue Füße stellen zu wollen. Das Windhundprinzip – sprich, wer zuerst beantragt, kommt zuerst dran – sei bei Netzanschlussverfahren nicht mehr geeignet. Es müsse stärker um Qualitätskriterien gehen, sodass "Zombieprojekte" aussortiert werden könnten. Gemeint sind beispielsweise Mehrfachanfragen. "Wir müssen gucken, was wirklich die ernsthaften Projekte sind. Wir werden da im Schulterschluss mit der Bundesnetzagentur Lösungen entwickeln."

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