Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Bundeskabinett verabschiedeten am Mittwoch insgesamt fünf Energiegesetze.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und sein Bundeskabinett verabschiedeten am Mittwoch insgesamt fünf Energiegesetze.

Bild: © Bernd Weißbrod/dpa

Von Andreas Baumer

Es ist ein bemerkenswerter Drahtseilakt, den die schwarz-rote Bundesregierung da wagt. Zum einen verabschiedete sie am Mittwoch ein Gesetz, das den Bau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeicher beschleunigen soll. Dieses Vorhaben zahlt voll auf die Wärmewende ein und wurde von führenden Energieverbänden überwiegend positiv bewertet.

Zum anderen beschloss das Bundeskabinett, die Gasspeicherumlage zum Jahresende abzuschaffen. Dies führt dazu, dass die Erdgaspreise an dieser Stelle gedämpft werden. Derzeit müssen Gaskunden dafür 0,3 Cent pro Kilowattstunde (kWh) entrichten.

Stromsteuer-Senkung wäre teurer gewesen

Der Vorteil für die Bundesregierung: Die Abschaffung der Gasspeicherumlage ist vergleichsweise günstig. Bis zum Jahresende sinkt der noch offene Betrag, den der Bund begleichen muss, auf dreieinhalb bis drei Milliarden Euro.

Die Senkung der Stromsteuer auch für Haushalte und nicht-produzierende Unternehmen hätte den Bund deutlich mehr gekostet – nach eigenen Angaben mehr als fünf Milliarden Euro. Auch ohne die Abschaffung war das Ende der Gasspeicherumlage abzusehen. Eine Senkung der Stromsteuer über Jahre hinweg hätte den Bund mit etlichen Milliarden Euro belastet.

Anders als bei der Gasspeicherumlage hätte die Bundesregierung die Mindereinnahmen aus der Stromsteuer auch nicht so einfach über den Klima- und Transformationsfonds ausgleichen können. Stattdessen hätte sie die Einnahmenausfälle im Kernhaushalt selbst abdecken müssen. Zur Erinnerung: Einnahmen aus der Stromsteuer finanzieren aktuell die Rente mit.

Für die Wärmewende sendet das Vorgehen der Bundesregierung widersprüchliche Signale. Eine Senkung der Stromsteuer hätte klimafreundliche Wärmepumpen finanziell attraktiver gemacht. Stattdessen muss sie sich beispielsweise von der Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden vorwerfen lassen, "mit Klimaschutzmitteln klimaschädliches Gas zu finanzieren" und "Lobbypolitik" zu betreiben. Auch der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) klagte über "falsche Anreize", die ein Ungleichgewicht zugunsten von fossilem Gas gegenüber Strom schaffen würden.

Auch CO2-Speichergesetz umstritten

Es ist nicht nur die Abschaffung der Gasspeicherumlage, die in der Erneuerbaren-Branche auf reichlich Kritik stößt. Auch das vom Kabinett verabschiedete CO2-Speichergesetz ist umstritten. Konkret geht es darum, Abscheidung, Transport und Speicherung beziehungsweise Nutzung von Kohlenstoffdioxid in bestimmten Bereichen zu erlauben.

Als klassische Anwendungsfälle gelten die Zement- und Kalkindustrie. Hier lassen sich nach gängiger Meinung CO2-Emissionen auch in Zukunft nicht vermeiden. Der Anwendungsbereich werde jedoch "bewusst breit" definiert, sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Nur Kohlekraftwerke seien de facto ausgeschlossen.

Heißt: Auch in Erdgaskraftwerken soll die Technologie künftig zum Einsatz kommen können. Dies war in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ein strittiger Punkt gewesen. Kritiker befürchten, dass die CO2-Abscheidungsoption bei Gaskraftwerken den Wasserstoffhochlauf ausbremst. Wasserstoff gilt gerade bei großen Kraftwerken als klimaneutrale Alternative zu Erdgas.

Zur Wahrheit gehört auch, dass das vom Grünen Robert Habeck geleitete Wirtschaftsministerium Gaskraftwerke als Anwendungsbereich einschloss. Das nicht final verabschiedete CO2-Speichergesetz von damals wurde nun weitgehend unverändert übernommen. Einen klaren Unterschied erwähnte Reiche am Mittwoch jedoch gleich selbst: Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid sollen als Infrastrukturen des "überragenden öffentlichen Interesses" deklariert werden. "Damit ist eine beschleunigte Genehmigung möglich".

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Wärmevorhaben noch in Anfangsphase

Gleiches soll künftig auch für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern gelten. Auch Wärmeleitungen sollen durch das sogenannte Geothermie-Beschleunigungsgesetz schneller gebaut werden können. Demnach kann die zuständige Behörde vorläufig zulassen, dass bereits vor Planfeststellung oder Erteilung der Plangenehmigung mit Vorarbeiten begonnen werden kann. "Damit wird die Wärmeplanung für Kommunen durch ein zügiges Genehmigungsverfahren flankiert und gestärkt", sagte Reiche.

Wie viel bei der Wärmewende für ein klimaneutrales Deutschland noch zu tun ist, zeigt der ebenfalls am Mittwoch beschlossene Klimaschutzbericht der Bundesregierung für dieses Jahr. Demnach hinkt der Gebäudesektor den Klimazielen hinterher.

Noch immer werden Wohnungen in Deutschland im Winter überwiegend von Gas- und Ölheizungen warm gehalten. Als wichtige Hebel für das Verdrängen fossiler Energien aus dem Wärmemarkt gelten neben der kommunalen Wärmeplanung und dem Gebäudeenergiegesetz auch die AVB Fernwärmeverordnung und das Wärmeliefergesetz. Bei drei der vier Vorhaben wollte die Bundesregierung zügig vorgehen. Faktisch liegt noch zu keinem der Projekte ein Ministeriumsentwurf vor.

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