Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU)

Bild: © Hendrik Schmidt/dpa

Von Andreas Baumer

Auf den ersten Blick ist unspektakulär, was Frank Wetzel, Staatssekretär im CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium, auf Anfrage des Grünen-Abgeordneten Michael Kellner antwortete. Die Bundesregierung beabsichtige die Einführung eines umfassenden Kapazitätsmechanismus, der sich an die Ausschreibungen der überarbeiteten Kraftwerksstrategie anschließe, schrieb er. Die Beratungen hierzu dauerten an.

Das EU-Beihilferecht fordere im Falle eines Kapazitätsmarkts eine "verursachergerechte Refinanzierung", hieß es weiter. "Der Umfang dieser Refinanzierung hängt insbesondere vom Umfang der benötigten steuerbaren Kapazitäten, aber auch von vielen weiteren Einflussgrößen ab. Derzeit können keine belastbaren Berechnungen hierzu vorgelegt werden."

Dies reichte jedoch aus, dass "Politico", eine Publikation des Axel-Springer-Konzerns, eine Nachricht daraus machte. Auch das Schwestermedium "Welt" griff die Nachricht auf. "Bundesregierung plant neue Abgabe für alle Stromkunden", hieß es da. Und: "Für einen zentralen Kapazitätsmechanismus ging die damalige Ampel-Regierung von mindestens zwei Cent pro Kilowattstunde als geplante Abgabe auf den Strompreis aus." Zum Hintergrund: Kellner war damals selbst parlamentarischer Staatssekretär im Wirtschaftsministerium.

Doch was steckt tatsächlich dahinter und wie belastbar sind die zwei Cent pro Kilowattstunde (kWh)? Ein Überblick:

Warum dürfte es überhaupt eine Stromumlage geben?

Wie die Ampel-Vorgängerregierung will Schwarz-Rot den Bau neuer Kraftwerke fördern. Diese sollen den Strombedarf in Deutschland decken, wenn nicht ausreichend Wind- und Solarstrom vorhanden sind. Dafür sind zwei Schritte vorgesehen.

Zuerst will die Regierung laut Koalitionsvertrag "bis zu" 20 Gigawatt (GW) Gaskraftwerksleistung ausschreiben. Bereits hier könnte ein Teil der Kosten per Umlage an Stromkunden umgelegt werden. So will es das europäische Recht. Demnach sind die Kosten dann umzulegen, wenn die neuen Kraftwerke ausdrücklich der Versorgungssicherheit dienen sollen.

Anders wäre dies, wenn die Kraftwerke die Dekarbonisierung der deutschen Stromerzeugung beschleunigen sollen. Dann könnte die Bundesregierung die Förderkosten, etwa über den Klima- und Transformationsfonds, übernehmen. Ein entsprechender Haushaltstitel ist dort bereits angelegt. Der Haken dabei: Die EU-Kommission würde dann wohl vorschreiben, dass entsprechend geförderte Kraftwerke deutlich vor 2045 von Erdgas auf klimaneutrale Gase, wahrscheinlich Wasserstoff, umstellen müssen.

Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) klang bislang so, als wolle sie allzu strikte Vorgaben für den Bau neuer Kraftwerke vermeiden. Auch die Energiebranche hatte in der Vergangenheit davor gewarnt, zu starre Kriterien festzulegen, um Investitionen zu erleichtern. Die Herausforderung bei Wasserstoff ist, dass hinter Verfügbarkeit und Preis in den 2030er-Jahren noch große Fragezeichen stehen.

Wie hoch fällt die Stromumlage aus?

Das hängt zunächst im Wesentlichen davon ab, wie die Kraftwerksstrategie ausgestaltet ist. Grob gesagt: Umso mehr Gaskraftwerke als Maßnahme der Versorgungssicherheit und ohne strenge Umstellungskriterien gefördert werden, desto höher wird die Stromumlage ausfallen. Aber: In dieser Phase dürften die genannten zwei Cent pro kWh noch deutlich zu hoch gegriffen sein. Vielmehr dürfte die Stromumlage deutlich weniger als einen Cent pro kWh betragen.

Und: Die Stromumlage würde erst dann greifen, wenn das Fördergeld geflossen ist. Fördergelder fließen üblicherweise erst, wenn die geförderten Kraftwerke in Betrieb gehen. Nimmt man an, dass der Bau neuer Kraftwerke mindestens fünf Jahre dauert, dürfte die Stromumlage erst in den 2030er-Jahren eingeführt werden.

Was hat es mit dem Kapazitätsmechanismus auf sich?

Der Kapazitätsmechanismus ist eine Methode, um beispielsweise Kraftwerken auch dann Erlöse zu garantieren, wenn diese keinen Strom produzieren. Zur Diskussion standen vor einem Jahr im Grunde drei Modelle: erstens ein rein dezentraler Markt. Hier werden die einzelnen Stromversorger verpflichtet, sich so einzudecken, dass sie sich genügend gegen Stromspitzen abgesichert haben. Möglich ist ein Handel von Versorgungssicherheitskapazitäten nach dem Vorbild des CO2-Handels.

Zweitens stand ein zentraler Kapazitätsmarkt zur Debatte. Hier wird die benötigte Kraftwerksleistung zentral ausgeschrieben. Die Ausschreibungen werden im Auftrag der Bundesregierung, etwa von der Bundesnetzagentur, organisiert und durchgeführt. Kraftwerksbetreiber, die sich durchsetzen, erhalten dann für eine gewisse Zeit eine Vergütung, unabhängig davon, ob sie Strom produzieren. Im Gegenzug müssen sie bereitstehen, wenn Strom benötigt wird. Drittens wurde ein Mix aus zentralen und dezentralen Elementen diskutiert.

Doch zurück zur Stromumlage. Diese würde nur bei einem rein zentralen Kapazitätsmarkt oder im zentralen Element eines Mischsystems fällig. In dezentralen Systemen würden anfallende Kosten indirekt vom Versorger eingepreist und über den Endpreis weitergegeben werden. Heißt: Auch beim Kapazitätsmechanismus hängt die Höhe der Stromumlage stark von der Ausgestaltung ab.

Feststeht: Wählt die Bundesregierung ein zentrales System oder zentrale Elemente, müssen die Kosten im System, in der Regel per Umlage, weitergegeben werden. Denn Kapazitätsmechanismen dienen der Versorgungssicherheit.

Was hat es mit den zwei Cent pro kWh auf sich?

Diese Zahl ist durchaus interessant. Als die Stromumlage vor gut einem Jahr schon einmal diskutiert wurde, hieß es aus Ministeriumskreisen nämlich, dass man eher mit einer Stromumlage von deutlich weniger als einem Cent pro kWh rechne.

Aber: Das damals von Robert Habeck (Grüne) geleitete Ministerium wollte im ersten Schritt nur einen überschaubaren Teil der Kraftwerke (5 GW) als reine Versorgungssicherheitsmaßnahme bauen lassen. Im zweiten Schritt wollte es eine Mischung aus zentralem und dezentralem Kapazitätsmarkt einführen.

Bei den genannten zwei Cent pro kWh wird unterstellt, dass die neue Regierung einen zentralen Kapazitätsmarkt plant. Die Chancen dafür mögen durch den Regierungswechsel etwas größer geworden sein. Immerhin gilt ein zentraler Kapazitätsmarkt als weniger komplex als eine Mischung. Eine Einführung könnte auch schneller gehen, weil die EU-Kommission zentrale Kapazitätsmärkte bereits in Italien oder Belgien genehmigt hat. Nicht zuletzt werben mächtige Akteure der Energiewirtschaft wie RWE, Eon oder die vier Übertragungsnetzbetreiber dafür.

Gewissheit darüber gibt es aber nicht. Ein zentraler Kapazitätsmarkt hat nämlich auch einflussreiche Gegner. Zu nennen sind etwa der Stadtwerkeverband VKU, der Automobilverband VDA oder die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK).

Die Union hat sich im vergangenen Jahr nie klar positioniert. Auch die SPD hat dies unterlassen. Insofern bleibt es spekulativ, ob das nun CDU-geführte Wirtschaftsministerium einen zentralen Kapazitätsmarkt anstrebt. Zudem gilt auch beim Kapazitätsmarkt: Ein Schnellschuss wird dies sicher nicht. Es wäre vielmehr überraschend, wenn das erste Fördergeld vor den 2030er-Jahren fließen würde.

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