Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Bild: © Jonas Walzberg/dpa

Geht es nach dem Bundeswirtschaftsministerium, sollen Fernleitungsnetzbetreiber und regulierte Wasserstoffnetzbetreiber alle zwei Jahre einen nationalen Netzentwicklungsplan für Gas und Wasserstoff erstellen. Erstmals soll dies 2025 geschehen. Das geht aus einem Referentenentwurf hervor, der Anfang der Woche in die Verbändeanhörung ging und der ZfK vorliegt.

Der Entwurf sieht außerdem die Einrichtung einer gemeinsamen Koordinierungsstelle von Fernleitungs- und regulierten Wasserstofftransportnetzbetreibern bis Ende März 2024 vor.

Umsetzungsbericht alle zwei Jahre

Diese soll als zentrale Ansprechstelle für alle Gas- und Wasserstoffnetzbetreiber fungieren. Sie soll beispielsweise der Bundesnetzagentur in jedem geraden Kalenderjahr, sprich erstmals zum 1. September 2026, einen Umsetzungsbericht vorlegen.

Dieser soll den Stand der Umsetzung des zuletzt veröffentlichten Netzentwicklungsplans enthalten und im Falle von Umsetzungsverzögerungen die dafür maßgeblichen Gründe nennen. Außerdem sollen Angaben zum Stand der Umsetzung des Wasserstoffkernnetzes einfließen.

Flächendeckendes Wasserstoffnetz

Mit den vorgeschlagenen Änderungen will das Bundeswirtschaftsministerium die Erstellung der Netzentwicklungspläne für Gas, Wasserstoff und Strom zeitlich vereinheitlichen.

Erklärtes Ziel des von Robert Habeck geführten Hauses ist es, mit dem Entwurf über das Wasserstoffkernnetz hinaus weitere Wasserstoffverbraucher und -erzeuger sowie Wasserstoffspeicher anzubinden und ein flächendeckendes, vermaschtes Wasserstoffnetz aufzubauen.

VKU begrüßt ersten Aufschlag

Überwiegend positiv bewertete der Stadtwerkeverband VKU den ersten Aufschlag. "Aus unserer Sicht passt der Zeitplan", kommentierte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gegenüber der ZfK. "Es ist wichtig, dass eine Vereinheitlichung der Planungszyklen für die Strom- und die Gasnetzentwicklungsplanung erfolgt. Dies ist sinnvoll und erlaubt wichtige Verknüpfungen, die in einer Systementwicklungsplanung münden sollten."

Wichtig sei jedoch, dass die Verteilernetzbetreiber bei der Erstellung des Szenariorahmens und der darauf aufbauenden Netzentwicklungsplanung angemessen eingebunden würden. "Dazu vermissen wir noch konkrete Angaben im Entwurf."

Unbundling-Debatte auf Verteilnetzebene

Noch ist offen, welche Gasverteilnetzbetreiber künftig auch Wasserstoffnetze betreiben dürfen. Die EU-Kommission plädierte in ihrem Vorschlag dafür, auch auf Verteilnetzebene den gleichzeitigen Betrieb von Erdgas- und Wasserstoffnetzen zu verbieten. Außerdem wäre es Unternehmen demnach untersagt, Wasserstoff zu transportieren und zugleich zu vertreiben. Derart strenge Regeln gelten derzeit nur auf Transport- oder Fernleitungsnetzebene.

Das Europäische Parlament widersprach in seiner Position der EU-Kommission. "Man darf mittlerweile davon ausgehen, dass es auch in der finalen Gesetzgebung eine Trennung von Verteilnetz- und Transportnetzbetreibern geben wird", sagte Berichterstatter Jens Geier (SPD) auf dem VKU-Stadtwerkekongress. (Die ZfK berichtete.) Eine finale Einigung wird in den kommenden Wochen erwartet.

16 Fernleitungsnetzbetreiber, viel mehr Verteilnetzbetreiber

Nach Ministeriumsangaben gibt es in Deutschland derzeit 16 Fernleitungsnetzbetreiber.  Zwölf von ihnen werden künftig auch Wasserstoffnetzbetreiber sein. Deutlich mehr Unternehmen betreiben Verteilnetze.

Laut Gasnetzgebietstransformationsplan plant eine Mehrheit von 241 befragten Verteilnetzbetreibern, bereits bis 2030 Wasserstoff einzuspeisen. Der Plan wurde im September von der Initiative H2 vor Ort vorgestellt. (Die ZfK berichtete.)

Wasserstoffkernnetz bis 2032 in Betrieb

Erste reine Wasserstoffnetze wird es demnach in großen Teilen Deutschlands bis 2035 geben. Bis spätestens 2032 soll das Wasserstoffkernnetz in Betrieb gehen. (aba)

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