Wie klug ist das Vorgehen der Bundesnetzagentur, über sogenannte rückwirkende Netzentgelte für Speicher und andere Einspeiser zu sinnieren, ohne schon jetzt klarzustellen, welche Anlagen davon betroffen sind? Diese Frage prägte auch den jüngsten Expertenaustausch zur Zukunft der Netzentgeltsystematik, der am Freitag in den Räumen der Bonner Regulierungsbehörde stattfand.
Die Bundesnetzagentur sieht sich noch in einer Phase des ergebnisoffenen Austausches mit der Branche. Ein Festlegungsentwurf ist erst für Mitte des Jahres geplant, die finale Festlegung für das Jahresende.
Viele Marktakteure sind weniger geduldig. "Ist der Bundesnetzagentur eigentlich klar, wie stark sie alleine durch Hypothesen und Überlegungen bereits in den Markt eingreift, dass Investitionsentscheidungen bereits jetzt aufgeschoben werden?", kommentierte Dietmar Geckeler, Chef des Erneuerbaren- und Speicher-Beratungsunternehmens Denersol.
Ende des Vertrauensschutzes: Drei mögliche Stichtage
Immerhin könnte die Regulierungsbehörde bei erneuerbaren Energien, genau genommen bei allen größeren Erzeugungsanlagen, etwas gnädiger sein als bei Speichern. Heißt: Anlagen, die bereits im Betrieb sind, müssen auch nach 2028 keine fixen Netzentgelte in Form von Kapazitätspreisen zahlen. Schließlich wurden sie im Vertrauen darauf gebaut, dass sie für die Einspeisung von Strom keine Netzentgelte zu entrichten haben. So steht es in der aktuellen Stromnetzentgeltverordnung.
Für welche Einspeiser würde dieser Schutz aber nicht mehr gelten? Für die Bundesnetzagentur kommen drei Stichtage infrage: die Veröffentlichung des Orientierungspapiers des Einspeiseentgelts, also der 17. Februar, die Veröffentlichung eines Festlegungsentwurfs und die Veröffentlichung der finalen Festlegung. Anlagen, die danach in Betrieb gehen, müssen regulär Einspeiseentgelte zahlen.
Wobei Achim Zerres, Leiter der Abteilung Energieregulierung in der Bundesnetzagentur, Option eins praktisch ausschloss. Netzentgelte für Projekte einzufordern, die Anfang März an der Solar-Freiflächen-Ausschreibung teilnehmen würden, "würde den Bogen wahrscheinlich etwas überspannen", sagte er. Seine Behörde wolle vermeiden, dass in den anstehenden Ausschreibungen Netzentgelte einkalkuliert würden, die am Ende gar nicht gezahlt werden müssten.
Debatte um dynamische Netzentgelte
Bei dynamischen Netzentgelten, die fixe Einspeiseentgelte ergänzen sollen, wünscht sich die Bundesnetzagentur dagegen mehr Spielraum. Dynamische Netzentgelte sollen Einspeiser dazu bewegen, sich netzdienlicher zu verhalten. Heißt: Speisen sie zu Zeiten hoher Stromerzeugung ein, sollen sie entsprechend hohe Netzentgelte zahlen. Speisen sie dagegen ein, wenn Strom dringend gebraucht wird, soll sich das positiv auf die Netzentgelte auswirken. Aus Zerres' Sicht ist es gerechtfertigt, wenn erneuerbare Energien, die sehr stark zum Entstehen von Netzengpässen beitragen und einen "erheblichen Netzausbau" auslösen, Knappheitssignale erhalten.
Während sich Industrievertreter prinzipiell hinter den Vorschlag der Bundesnetzagentur stellten, Netzentgelte für Einspeiser einzuführen, stellten sich Vertreter der Energiewirtschaft durch die Bank quer. Ihnen ist vor allem die dynamische Entgeltkomponente ein Dorn im Auge.
BDEW lehnt dynamische Netzentgelte "entschieden" ab
"Dynamische Einspeisenetzentgelte lehnen wir entschieden ab", kommentierte BDEW-Chefin Kerstin Andreae. "Diese würden die Komplexität des Systems deutlich erhöhen, zusätzlichen bürokratischen Aufwand, wirtschaftliche Unsicherheit für Investoren bedeuten und am Ende zu höheren Strompreisen führen." Dynamische Entgelte würden Investitionen in Wind- und Solarenergieanlagen verhindern, warnte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE).
Mit die schärfste Kritik kam vom deutschen Stromerzeuger RWE. Dynamische Netzentgelte würden Termingeschäfte und langfristige Stromlieferverträge, sogenannte Power-Purchase-Agreements (PPAs), "so gut wie unmöglich" machen, kommentierte er. Operationen am offenen Herzen seien nicht zu empfehlen. Man wolle "nichts überstürzen", sicherte die Bundesnetzagentur zu.
BDEW, VKU und BEE für Baukostenzuschüsse
Übereinstimmend plädierten Deutschlands führende Energieverbände dafür, den Schwerpunkt auf einfache Instrumente zu legen, um Einspeiser an den Netzkosten zu beteiligen. Baukostenzuschüsse – gemeint sind einmalige Zahlungen von Anlagenbetreibern bei der Schaffung von Neuanschlüssen – würden beispielsweise einen Anreiz zu Investitionen in den Netzausbau setzen, kommentierte der BEE. Für Anlagenbetreiber und finanzierende Banken böten Baukostenzuschüsse im Rahmen der Investitionsentscheidung eine verlässliche Kalkulationsgrundlage, argumentierte der BDEW.
Bereits am Mittwoch hatte der Stadtwerkeverband VKU Baukostenzuschüsse als "besonders geeignet" bezeichnet. "Sie sorgen – bei entsprechend regional differenzierter Ausgestaltung – für ein Standortsignal und damit dafür, dass Erzeuger – etwa Betreiber von Solar- oder Windanlagen – sich direkt an den Kosten beteiligen, die durch ihren Anschluss entstehen."
Die gute Nachricht für die Energiewirtschaft: Auch die Bundesnetzagentur will auf Baukostenzuschüsse setzen. Ein Ersatz für dynamische Netzentgelte ist das Instrument aus ihrer Sicht allerdings nicht.







