Es hat sich etwas zusammengebraut bei der Erneuerbaren-Branche in den letzten Tagen.

Es hat sich etwas zusammengebraut bei der Erneuerbaren-Branche in den letzten Tagen.

Bild: © AdobeStock/generiert mit KI

Klaus Müller hat es geahnt. Es werde bald "sehr kontroverse Debatten" mit der Erzeugungs- und Erneuerbaren-Branche geben, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur schon im Oktober bei einer Branchenveranstaltung. Da kreiste die deutsche Netzregulierungswelt noch um Effizienzvorgaben für Netzbetreiber und nicht um die jetzt anstehende Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik, kurz Agnes.

Bereits damals stellte Müller klar, dass das deutsche Stromsystem Signale zum netzdienlichen Verhalten brauche. Davon sei seine Behörde zutiefst überzeugt. "Ich werbe gerade auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Erneuerbaren-Branche, sich nicht dagegen zu sperren."

Agnes-Prozess: Dickster Brocken könnte noch kommen

Vier Agnes-Expertenaustausche später steht fest: Die "sehr kontroversen Debatten" sind da. Und wie. Am selben Tag, an dem die Speicherbranche gegen Vorschläge der Bundesnetzagentur rebellierte, vom Bundestag beschlossene Netzentgeltbefreiungen teilweise zu kappen, wandte sich der größte Lobbyverband der Erneuerbaren-Branche entschieden gegen Erwägungen der Behörde, für Haushalte mit Photovoltaik-Dachanlagen höhere Grundpreise vorzuschreiben.

Dabei könnte der dickste Brocken erst noch kommen. Die Bundesnetzagentur prüft, Einspeiser verstärkt zur Kasse zu bitten. Genau dies hatte im Sommer Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gefordert.

Stopp des Speicherhochlaufs befürchtet

Doch zunächst zu den Speichern. Die Aufregung nach einem denkwürdigen Expertenaustausch am Freitag bleibt groß. Die Bundesnetzagentur erwägt, auch von einem Teil bereits betriebener Speicher Netzentgelte zu erheben, die im Vertrauen darauf errichtet wurden, 20 Jahre lang genau davon ausgenommen zu sein. Dies hat mancherorts zu wilden Spekulationen geführt.

Wolle die Regulierungsbehörde damit eine Alternative zu Gaskraftwerken ausbremsen, fragte sich ein Teilnehmer und fühlte sich an vergangenen September erinnert, als die Bundesnetzagentur die Rolle von Großbatteriespeichern im Versorgungssicherheitsbericht aus Branchensicht viel zu niedrig einstufte.

Andere warnten vor einem abrupten Stopp des Speicherhochlaufs. "Wir durften das bereits zweimal erleben", kommentierte Josef Bayer, Geschäftsführer des Regensburger Erneuerbaren-Unternehmens Ensolvision, auf Linkedin. "Einmal, als die deutsche PV-Industrie zerstört wurde, und einmal, als die deutsche Windkraft zerstört wurde. Jetzt passiert das Gleiche mit den Speichern, noch bevor diese richtig in Fahrt kommen."

Bundesnetzagentur verteidigt Vorgehen

Mit viel Diplomatie versuchte es am Dienstag der norwegisch-deutsche Projektierer Eco Stor. In mehreren Wortmeldungen hätten am Freitag Behördenvertreter betont, dass es ihnen ein zentrales Anliegen sei, keine Verunsicherung bei Investoren zu erzeugen. So war es in einer Mitteilung des Unternehmens zu lesen. "Auf dieses Verständnis der Behörde wollen wir als Eco Stor GmbH gerne aufbauen, denn es ist Grundlage zur Absicherung der Speicher-Investitionsvorhaben."

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Auf ZFK-Nachfrage wiederholte die Bundesnetzagentur, dass sie prüfen wolle, wann eine Vollbefreiung von Speichern nicht mehr gerechtfertigt sei. Dass Speicher noch bis ins Jahr 2049 vollständig von Netzentgelten befreit sein könnten, hält sie nicht für sinnvoll.

Die Diskussion zu Speichernetzentgelten müsse vor dem Hintergrund geführt werden, "dass wir für die nächsten Jahre große Netzengpässe erwarten", teilte ein Sprecher der Bundesbehörde mit. "Diese sollten aus unserer Sicht auch über das Netzentgelt gedämpft werden. Das gilt für alle Akteure."

Zankapfel EnWG 118, Abs. 6

In Kürze

Der Paragraf besagt: Neu errichtete Speicher, die bis August 2029 in Betrieb genommen werden, sind für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme von Netzentgelten freigestellt. Die Bundesnetzagentur kann allerdings abweichende Regelungen treffen.
Entscheidend ist, wann kein Vertrauensschutz mehr angenommen werden kann. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind unter anderem die Zeitpunkte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur am 2. September 2021 sowie die Umsetzung des Urteils durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes am 29. Dezember 2023 von Relevanz.

Prosumer wehren sich

Unmut schlägt der Bundesnetzagentur auch beim Vorschlag entgegen, für sogenannte Prosumer einen höheren Grundpreis zu verlangen. Prosumer sind in der Regel Haushalte oder kleine Unternehmen, die nicht nur Strom verbrauchen, sondern über Photovoltaik-Anlagen auch Strom erzeugen. Sie profitieren zurzeit vor allem dann, wenn sie kaum Strom vom Netz beziehen und dadurch entsprechend wenig Arbeitspreis bezahlen. Arbeitspreise werden pro Kilowattstunde abgerechnet, die Verbraucher aus dem Netz beziehen.

Die vorgestellten Überlegungen zur stärkeren Beteiligung von Prosumern an den Netzkosten teile er nicht, konterte der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) in einer Stellungnahme. "Investitionen in PV-Aufdachanlagen, Speicher und steuerbare Verbrauchsanlagen haben gerade im privaten Sektor einen entscheidenden Beitrag zur Akzeptanzsteigerung der Energiewende geleistet und sollten geachtet werden." Eine pauschale Bestrafung solcher Kundengruppen über einen höheren Grundpreis sei nicht sachgerecht, da jeder Anreiz zu netzoptimiertem Verhalten entfalle.

Auch saisonal differenzierte Arbeitspreise seien nicht geeignet, da sie die dringend benötigten Wärmepumpen im Betrieb deutlich verteuern würden, fuhr der BEE fort. Vielmehr gelte es, über die Einbindung wirklich dynamischer Preisbestandteile das Potenzial für Flexibilität und netzdienliches Verhalten gezielt zu fördern.

Anders positionierte sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Aus seiner Sicht erscheint eine stärkere Beteiligung von Prosumern an der Netzfinanzierung grundsätzlich vertretbar. "Dabei muss allerdings mit Augenmaß vorgegangen werden", warnte er.

Orientierungspunkte zu Einspeiseentgelten

Der Stadtwerkeverband VKU hält es zwar für nachvollziehbar, dass es bei Prosumern grundsätzliche Tendenzen zur Entsolidarisierung bei Netzentgelten gebe. "Dies trifft auf Prosumer, aber eben auch auf alle Nutzer steuerbarer Verbraucheinrichtungen zu", schreibt er. "Daher erscheint es nicht als sachgerecht, einen eigenständigen Grundpreis für Prosumer einzuführen."

Noch ist offen, was der Bundesnetzagentur beim dritten Erneuerbaren-Reizthema, Einspeiseentgelten, konkret vorschwebt. Das Orientierungspapier dazu wird in den kommenden Tagen erwartet. Der Expertenaustausch findet am 20. Februar statt.

Möglich wären beispielsweise Entgelte auf die eingespeiste Kilowattstunde, auf die installierte Leistung oder auf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität. Auch ein pauschaler Grundpreis wäre denkbar.

Hitzig dürften zudem Baukostenzuschüsse diskutiert werden, die Erneuerbaren-Anlagen für den Netzanschluss zahlen müssten. Was auch immer die Bundesnetzagentur vorschlagen wird: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass ihr weitere "sehr kontroverse Debatten" ins Haus stehen.

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