Die Bundesnetzagentur bleibt dabei. Sie will erneuerbare Energien im engeren Sinne, aber grundsätzlich alle Einspeiser, an den Netzkosten beteiligen. Darauf hatte auch Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) gedrungen, wenngleich ihr Haus für Netzentgelte nicht mehr zuständig ist.
Um Prosumer und Speicher ging es bereits in vorherigen Workshops. In einem mit Spannung erwarteten Papier legte die Bundesnetzagentur am Dienstag dar, was genau sie bei größeren Einspeisern erwägt. Eines voraus: Nach dem Wirbel um Speichernetzentgelte und Netzpaket könnte der nächste Streit mit der Erneuerbaren-Branche ins Haus stehen, obwohl die Bundesnetzagentur diesmal stärker vorgesorgt hat.
Dynamische Netzentgelte für Einspeiser
In bewährter Manier möchte die Bonner Regulierungsbehörde auch bei Einspeisern zwischen einer Anreiz- und Finanzierungskomponente unterscheiden. Zunächst zur Anreizkomponente. Hier hält die Behörde die Einführung dynamischer Netzentgelte für sinnvoll. Heißt zum Beispiel: Speisen Solaranlagen in Netze ein, die ohnehin schon überlastet sind, müssen sie hohe Preise zahlen. Speisen dagegen Biomasseanlagen Strom ins Netz, wenn dieser gerade dringend gebraucht wird, sollen sie finanziell dafür entlastet werden.
Die Bundesnetzagentur will dynamische Netzentgelte für Einspeiser "idealerweise" bereits 2029 einführen. In diesem Jahr soll die neue Netzentgeltsystematik greifen, die die Behörde gerade im Austausch mit Marktakteuren erarbeitet. Die Reform läuft unter dem Schlagwort Agnes.
Bundesnetzagentur für "maßvolle Bepreisung"
Dabei will die Behörde zunächst auf einem niedrigen Preisniveau einsteigen. Es dränge sich auf, die Kosten für Engpassmanagement anteilig, beispielsweise zu 50 Prozent auch bei Einspeisern als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, heißt es.
In der Einführungsphase gehe es nicht vorrangig um eine möglichst vollständige Entlastung bei Stromnetzengpässen, argumentiert die Bundesnetzagentur. Vielmehr soll es darum gehen, die Flexibilität von Erzeugern durch eine "maßvolle Bepreisung" zu erfassen.
Zusätzlich will die Bundesnetzagentur im Rahmen der Finanzierungsfunktion auf Kapazitätspreise setzen. Auch diese könnten ab 2029 eingeführt werden, schreibt die Behörde. Anders als etwa bei Großverbrauchern will die Bundesnetzagentur bei Einspeisern auf Arbeitspreise verzichten. Das Kapazitätsentgelt soll stattdessen auf die vertraglich vereinbarte Netzanschlusskapazität bezogen werden. Entscheidend ist also die Leistung, für die eine Größenordnung von vier bis sieben Euro pro Kilowatt (kW) genannt wird.
Ganzes Kapitel für Vertrauensschutz
Nun zum vielleicht heikelsten Punkt bei Einspeiseentgelten: dem Vertrauensschutz. Dass die Bundesnetzagentur diesen für etliche bereits installierte Speicher infrage stellte, hatte in der Erneuerbaren-Branche Entrüstung ausgelöst. Immerhin wurden bislang Speicher im Vertrauen darauf gebaut, dass sie – wie gesetzlich festgehalten – 20 Jahre lang von Netzentgelten befreit bleiben.
Zankapfel EnWG 118, Abs. 6
In Kürze
Der Paragraf besagt: Neu errichtete Speicher, die bis August 2029 in Betrieb genommen werden, sind für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Inbetriebnahme von Netzentgelten freigestellt. Die Bundesnetzagentur kann allerdings abweichende Regelungen treffen.
Entscheidend ist, wann kein Vertrauensschutz mehr angenommen werden kann. Aus Sicht der Bundesnetzagentur sind unter anderem die Zeitpunkte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur am 2. September 2021 sowie die Umsetzung des Urteils durch die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes am 29. Dezember 2023 von Relevan
Diesmal hat sich die Behörde offenbar besser vorbereitet. In den Orientierungspunkten widmet sie dem Thema Vertrauensschutz ein ganzes Kapitel. Denn heikel wären Einspeiseentgelte für Betreiber bereits bestehender Erneuerbare-Energien-Anlagen allemal. Der Grund: In der aktuellen, vom Bundestag verabschiedeten Stromnetzentgelt-Verordnung steht explizit: "Für die Einspeisung elektrischer Energie sind keine Netzentgelte zu entrichten."
Unterschied zu Speicherdebatte
Aus Sicht der Bundesnetzagentur schafft dies für sich alleine allerdings noch "keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand". Die Behörde sieht zudem einen klaren Unterschied zur Speicherdebatte. Während der Gesetzgeber nach Darstellung der Behörde Speicher von Netzentgelten befreite, um den Bau der Anlagen anzureizen, war dies bei der Entgeltbefreiung von Einspeisern nicht der Grund.
Außerdem konnten Stromproduzenten aus Sicht der Bundesnetzagentur nicht darauf vertrauen, dass es auf Dauer bei einer Netzentgeltbefreiung für Einspeiser bleiben würde. "Erst recht nicht, wenn spätestens seit dem September 2021 klar war, dass ein anderer Akteur über diese Frage zu entscheiden hatte", schreibt sie.
Dieser andere Akteur ist die Bundesnetzagentur selbst. Sie – und nicht mehr der Bundestag – ist seit einem weitreichenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Netzregulierung und Netzentgelte im Strom- und Gasbereich zuständig.
Einspeiseentgelte im Bestand "kein absolutes Verbot"
Aus Sicht der Bundesnetzagentur stellen Einspeiseentgelte auch für Bestandsanlagen kein absolutes Verbot dar. Vielmehr geht es um Fragen des Ermessens und der Verhältnismäßigkeit. Die Bundesnetzagentur lässt durchblicken, dass sie bei der Finanzierungskomponente ein hohes Maß an Vertrauensschutz sieht und keine Änderungen plant. Bei den dynamischen Netzentgelten sieht sie das anders. Insgesamt versichert sie: "Die Ausgestaltung erfolgt marktschonend und unter Wahrung eines verhältnismäßigen Vertrauensschutzes für den geförderten Bestand."
Bleibt noch der Baukostenzuschuss für Einspeiser. Dieser wird fällig, wenn Erzeugungsanlagen an das Netz angeschlossen werden. Die Bundesnetzagentur spricht sich im Papier für einen Baukostenzuschuss aus. Dieser habe gleich zu Beginn eine "kapazitätsdisziplinierende Funktion", argumentiert sie.
Bemerkenswert dabei: Die Bundesnetzagentur will prüfen, ob und wann sie bei Einspeisern auf Kapazitätspreise verzichten kann, "sofern die Erlöse aus den dynamischen Arbeitspreisen und dem Baukostenzuschuss bereits ausreichende Finanzierungsbeiträge leisten".
VKU und BDEW bei Einspeiseentgelten skeptisch
Der Stadtwerkeverband VKU gehörte zu den ersten Branchenakteuren, die die Orientierungspunkte kommentierten. Er begrüßte die vorgesehenen Baukostenzuschüsse. Einspeisenetzentgelte sieht der Verband dagegen kritisch. Die Umsetzung wäre "sehr komplex", teilte Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing mit.
Der Energieverband BDEW warnte davor, neue Unsicherheiten und vermeidbare Kosten zu schaffen. Die Einführung von Einspeisenetzentgelten erachtet er als "wenig zielführend".
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) äußerte sich zunächst zurückhaltend. Er werde die neuen Vorschläge "eingehend prüfen", teilte er mit. "Für uns ist klar: Netzdienliches Verhalten muss belohnt, es darf nicht bestraft werden."







