Die Belastungen aus der Energiekrise habe man dank "operativer Anstrengungen weitgehend" kompensieren können, heißt es bei Eon.

Die Belastungen aus der Energiekrise habe man dank "operativer Anstrengungen weitgehend" kompensieren können, heißt es bei Eon.

Bild: © Andreas Baumer

Von Andreas Baumer

Wende im Streit zwischen Eon und den Stadtwerken Castrop-Rauxel im Streit um ein umstrittenes Kundenangebot. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Energiekonzern in wesentlichen Punkten Recht gegeben, wie eine Eon-Sprecherin mitteilte. "Das Gericht erteilt der Vollmachtslösung der Stadtwerke Castrop-Rauxel damit eine deutliche Absage", heißt es weiter.

Die Stadtwerke Castrop-Rauxel bestätigten, dass das Gericht der Klägerin in einigen wesentlichen Punkten Recht gegeben habe und sie das Ergebnis akzeptiert hätten. Eine ZfK-Anfrage beim Oberlandesgericht selbst blieb zunächst unbeantwortet.

Zwei Optionen für Stadtwerkekunden

Der Streitgegenstand führt tief in die Energiekrise zurück. Angesichts historisch hoher Großhandelspreise hatten sich die Stadtwerke Castrop-Rauxel entschieden, Ende 2022 hunderten Kunden Strom- und Gasverträge fristgerecht zu kündigen. Sie boten ihnen zugleich zwei Optionen. Option eins: Die Kunden schließen beim Kommunalversorger einen neuen Energievertrag zu deutlich höheren Konditionen ab. Und Option zwei: Sie lassen sich in die Grundversorgung fallen. Die Stadtwerke würden danach laufend prüfen, ob sie günstigere Preise als dort anbieten könnten.

Sollte dies der Fall sein, würden die Betroffenen über eine vorgelegte Vollmacht automatisch einen neuen Stromvertrag beim Kommunalversorger abschließen. "Die wesentlichen Bedingungen dieses Vertrags entsprechen denen Ihres aktuellen Vertrags", heißt es im Schreiben. "Der Vertrag [des Grundversorgers] ist 14-tägig kündbar. Die Energielieferung durch uns beginnt dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt."

Strom-und Gas-Grundversorger in der 75.000-Einwohnerstadt ist der Energiekonzern Eon. Grundversorgte Kunden zahlten zu dem Zeitpunkt vergleichsweise wenig für die Strom- und Gasbelieferung, weil der Energiekonzern eine längerfristige Beschaffungsstrategie fuhr und seine Preise erst im Laufe des Jahres 2023 anhob. Weil in dieser Zeit die Großhandelspreise bereits wieder fielen, konnten die Stadtwerke Eon zügig unterbieten und etliche ihrer Kunden zurückholen.

Eon reagiert mit Brief und dann mit Klage

Eon ließ dies nicht auf sich sitzen. Filip Thon, damals wie heute Chef der Eon-Vertriebssparte Eon Energie Deutschland, richtete per Brief seine "Verwunderung" und sein "Befremden" über das Vorgehen der Stadtwerke Castrop-Rauxel aus. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel verteidigten dagegen ihr Vorgehen. "Wir haben von über 2000 Kunden eine klare Willenserklärung, das zählt für uns", sagte Geschäftsführer Jens Langensiepen im ZfK-Interview.

Schließlich verklagte Eon den kommunalen Wettbewerber. Vor dem Landgericht Bochum unterlag der Konzern noch. Jetzt wendete sich das Blatt.

"Hohe Missbrauchsgefahr"

Laut Eon führte das Oberlandesgericht in der Verhandlung aus, dass die Vorgehensweise der Stadtwerke gegen wesentliche Grundgedanken des Verbraucherschutzes verstoße. Da bei einem solchen sogenannten In-sich-Geschäft die Preisgestaltung allein in der Hand der Stadtwerke liege und keine Zustimmung des Kunden erfordere, ging von der Vollmachtslösung eine hohe Missbrauchsgefahr aus.

Laut Eon rügte das Oberlandesgericht auch das öffentlich unterstützende des Bürgermeisters der Stadt Castrop-Rauxel. Daraufhin hätten die Stadtwerke eingelenkt und die Klageanträge im Wesentlichen anerkannt.

Die Stadtwerke Castrop-Rauxel betonten auf ZfK-Anfrage noch einmal, dass das Wohl der Kunden im Vordergrund des damaligen Handelns gestanden habe. "Dieses Vorgehen sollte eine verlässliche Versorgung während der Energiekrise ermöglichen und sollte maßgeblich dazu beitragen, die Auswirkungen für die Kundinnen und Kunden abzufedern."

Die Stadtwerke seien stets bestrebt gewesen, ihre  Kunden möglichst unbeschadet durch die Energiekrise zu begleiten, wurde Geschäftsführer Langensiepen zitiert. "Es lag nie in unserer Absicht, den gesetzlichen Schutz von Verbraucherrechten zu unterlaufen oder unlauter zu handeln."

Deutliche Worte fand wiederum Eon-Energie-Deutschland-Chef Thon. "Die mündlichen Ausführungen des Oberlandesgerichts zeigen deutlich, dass der Verbraucherschutz kein Mittel zum Zweck ist, das rein zum eigenen wirtschaftlichen Nutzen ausgelegt werden kann", teilte er mit. "Wir fühlen uns durch diese Einschätzung des Gerichts bestärkt."

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