Das Landgericht Bochum hat die Klage des Energiekonzerns Eon im Rechtsstreit gegen die Stadtwerke Castrop-Rauxel (Nordrhein-Westfalen) "vollumfänglich" abgewiesen. Dies teilte das Kommunalunternehmen am Mittwochnachmittag mit.
Grund für den Rechtsstreit war ein umstrittenes Kundenangebot der Stadtwerke im vergangenen Jahr. Angesichts hoher Großhandelspreise hatte das Unternehmen seinen rund 4000 Kunden die Option geboten, sich in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgers fallen zu lassen und zugleich den Stadtwerken eine Vollmacht auszustellen.
Über 2000 Kunden erteilten Vollmacht
In diesem Fall würden die Kunden automatisch zurückwechseln, wenn die Grundversorgungspreise höher sein würden als die der Stadtwerke.
Nach Angaben des Kommunalunternehmens hatten mehr als 2000 Kunden die Vollmacht erteilt.
Eon: Verhalten "hochgradig unsolidarisch"
Strom- und Gasgrundversorger in Castrop-Rauxel ist Eon. Die Grundversorgungspreise des Konzerns lagen zu jenem Zeitpunkt deutlich unter dem Branchendurchschnitt. In der Zwischenzeit musste Eon jedoch sowohl bei Gas als auch bei Strom erhöhen. Weil zugleich die Großhandelspreise sanken, konnten die Stadtwerke billigere Tarife anbieten und zuerst ihre Gas- und seit Juni auch ihre Stromkunden wieder zurückholen.
Kurz nach Bekanntwerden des ungewöhnlichen Castrop-Rauxeler Kundenangebots hatte Eon öffentlichkeitswirksam protestiert. Der Konzern nannte das Verhalten des Konkurrenten "höchst unsolidarisch" und verklagte die Stadtwerke kurz darauf wegen "unlauteren Wettbewerbs".
Castrop-Rauxel verteidigt Vorgehen
Mit dem nun vorliegenden Urteil fühlt sich Jens Langensiepen, Geschäftsführer der Stadtwerke, bestätigt. "Es freut uns außerordentlich, dass das Gericht im Sinne unserer Kundinnen und Kunden entschieden hat", wird er in einer Presseaussendung zitiert. "Es ist uns gelungen, unsere Kundschaft günstig und sicher durch die Energiekrise zu navigieren." (aba)



