Übervolle Kläranlage landet vor Gericht

Nachdem im oberbayerischen Odelzhausen die Kläranlage versagt hat, fordert ein Salathersteller nun Schadensersatz. Das Landgericht München soll über Recht oder Unrecht entscheiden.
23.01.2019

Wer ist Schuld an der übergelaufenen Kläranlage in Odelzhausen? Das Landgericht München II geht dem Vorfall auf den Grund.

Es geht um einen Schaden von 1,8 Mio. Euro. Nach dem Ausfall der städtischen Kläranlagen im oberbayerischen Odelzhausen, verlangt ein Feinkostproduzent nun Schadensersatz. Die Gemeinde erhebt Gegenvorwürfe. Seit Mittwoch wird der Fall vor dem Landgericht München II verhandelt.

Nach Darstellung des klagenden Unternehmens hatte die Gemeinde bei seiner Suche nach einem neuen Firmen-Standort Anfang 2011 zugesichert, dass es keine Schwierigkeiten mit Frisch- und Abwasser geben werde. Dabei habe sie verschwiegen, dass die Kläranlage schon damals überlastet gewesen sei. Im November 2012 begann in dem Unternehmen die Herstellung unter anderem von Kartoffelsalat, im Sommer 2013 versagte die kommunale Kläranlage. Daraufhin entzog die Gemeinde der Firma das Recht, Abwasser in die Kanalisation zu leiten.

Kartoffelstärke mitschuld am Defekt?

Das Unternehmen musste zunächst Abwässer per Lastwagen nach Augsburg transportieren und schließlich eine eigene Vorkläranlage auf dem Betriebsgelände bauen. Für diese Maßnahmen soll die Gemeinde nach Willen des Klägers zahlen. Die Gemeinde warf dem Feinkosthersteller hingegen vor, er könne bis heute nicht schlüssig darlegen, welche Mengen Schmutz im Wasser bei der Produktion anfallen. Zudem habe eine Anlage, die Kartoffelstärke vom Schmutzwasser abscheiden sollte, nicht richtig funktioniert, weil ein spezielles Reinigungssieb fehlte. Daraufhin sei stärkehaltiges Wasser ungefiltert in die Kanalisation geflossen und habe den Defekt in der Kläranlage mitverursacht. (dpa/ls)