Nicht alle Bäder offen, weniger Besucher als erlaubt, hohe Kosten und immer wieder Unverständnis der Badegäste: Seit dem 6. Juni 2020 dürfen Baden-Württembergs Schwimmbäder unter Auflagen wieder öffnen. Nach dem ersten Monat zieht die Landesgruppe Baden-Württemberg des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), welche die kommunalen Badbetreiber vertritt, eine erste Bilanz.
Hier die wesentlichen Ergebnisse:
- In Baden-Württemberg unterscheidet sich die Situation von Kommune zu Kommune: In der einen Gemeinde ist das Freibad offen, in der Nachbargemeinde geschlossen – und das unter Umständen für die ganze Freibadsaison. Grund für geschlossene Bäder ist, dass die Auflagen mancherorts nicht erfüllt werden können – zum Beispiel dann, wenn die Bauweise des Bades die Einhaltung des Mindestabstands verhindert.
- Auf der einen Seite höherer Aufwand und Kosten durch Auflagen, auf der anderen Seite geringere Besucherzahlen: Die Betreiber in Baden-Württemberg rechnen für diese Saison mit einem größeren Defizit als sonst – meist im Bereich von 100.000 bis 150.000 Euro pro Bad, vereinzelt aber auch erheblich höher. Landesweit dürften bisher nur ein Drittel der maximal erlaubten Kapazität ausgelastet sein – selbst die erlaubte Besucher-Höchstzahl wird so gut wie nie erreicht. Ein Beispiel: Ein Bäderbetrieb, der in der normalen Saison 3500 bis 5000 Gäste empfangen kann, darf in Zeiten von Corona maximal 600 Badegäste gleichzeitig hereinlassen. Das Bad erreicht bisher nicht mehr als 250 Badegäste gleichzeitig.
- Insgesamt reagieren Bürgerinnen und Bürger verständnisvoll, stellt der VKU Baden-Württemberg fest. Allerdings gibt es auch Unverständnis für die strengen Schutzmaßnahmen. Während in die Freibäder weniger Badegäste als erlaubt strömen, weichen viele an Badeseen und Badestellen aus, wo die Vorgaben des Landes oft nicht beachtet oder durchgesetzt werden und häufig auch Rettungsschwimmer fehlen.
Forderungen an das Land
Der VKU appelliert daher zum einen an die Kommunen, bei Bedarf nachzusteuern, um ein massenhaftes Ausweichen an unkontrollierte beziehungsweise nur schwer kontrollierbare Badeorte zu unterbinden. Mit Blick auf Vorgaben und Kosten der Umsetzung appelliert der VKU zum anderen an die Landesregierung, die Betreiber nicht „baden gehen“ zu lassen, sondern finanziell zu unterstützen. „Wer öffnen lassen will, soll auch zahlen“, stellt der VKU fest. (hp)



