Gunda Röstel ist eine einflussreiche und bestens vernetzte Energiemanagerin. Die Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden und Prokuristin bei der Gelsenwasser AG gehört seit 2020 dem Rat für Nachhaltige Entwicklung an, seit Februar 2023 ist sie die stellvertretende Vorsitzende des Gremiums. Die von der EU vorgeschlagenen Erleichterungen bei der Nachhaltigkeitskdirektive CSRD seien eine notwendige Korrektur, sagt sie im ZfK-Interview. Sie spricht darüber, welche Handlungsoptionen die betroffenen kommunalen Unternehmen jetzt haben und rät, kleineren und mittleren Unternehmen sich künftig am deutlich leichter umzusetzenden, freiwilligen VSME-Standard zu orientieren.
Dieser neue Standard müsse nun weiter entwickelt werden, insbesondere auch mit Blick auf die Auskunftserwartungen der Finanzbranche. Grundsätzlich habe die "Nachhaltigkeitsentwicklung, ob beim Klima- oder Biodiversitätsschutz, im Umgang mit unseren begrenzten Ressourcen oder mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lieferpartnern nichts an Bedeutung verloren. Ganz im Gegenteil", ist Röstel überzeugt. Die ZfK-Nachhaltigkeitskonferenz am 17. Juni in Berlin wird sie mit einem Impulsvortrag zum Thema „Paradigmenwechsel bei Nachhaltigkeit und CSRD?“ eröffnen. Anschließend werden wird sie gemeinsam mit anderen hochkarätigen Expert*innenrunde das Thema in einer Paneldiskussion vertiefen. Mehr zum Programm der Nachhaltigkeitskonferenz erfahren Sie hier und auf der Website zur Konferenz.
Frau Röstel, die EU schlägt deutliche Lockerungen bei der Nachhaltigkeitsdirektive CSRD vor. Nur 20 Prozent der betroffenen Unternehmen könnten noch berichtspflichtig sein. Was raten Sie den Betrieben, die jetzt aus der Berichtspflicht fallen, lieber andere Projekte repriorisieren?
Gunda Röstel: Nachhaltigkeitsorientierung sollte unabhängig von der Berichterstattungsverpflichtung handlungsleitend für alle Unternehmen sein. Daran hat sich nichts geändert. Dass wir dabei aktuell ein ziemliches Durcheinander bei den verschiedenen Nachhaltigkeitsberichtspflichten haben, ist verwirrend und auch ärgerlich. Der Unmut ist in doppelter Weise nachvollziehbar. Einmal bei den Unternehmen, die sich bereits engagiert haben. Zum anderen, weil die CSRD im aktuellen Zustand mit doppelter Wesentlichkeitsanalyse und weit über 1000 Datenpunkten in der Bewältigung von Komplexität und Umfang erheblichen Aufwand erfordert.
"Es gilt jetzt auch, die Mitarbeitenden, die sich für diese Berichterstattung ins Zeug gelegt haben, nicht zu demotivieren."
Zurecht werden jetzt insbesondere für mittelständische Unternehmen Erleichterungen geschaffen, indem vor allem über die Herabsetzung des Kriteriums Anzahl der Mitarbeitenden von ursprünglich 250 auf mindestens 1000, zahlreiche Unternehmen wieder von der Berichtspflicht befreit werden sollen. Darüber hinaus ist für die verbleibenden berichtspflichtigen Unternehmen angekündigt, dass es deutliche Kürzungen geben soll. Aber all das unterliegt noch der Zustimmung von Parlament und Rat sowie der inhaltlichen konkreten Ausführung.
Ich halte deshalb die Befassung mit dem, auch von der EU empfohlenen freiwilligen Berichtstandard für kleinere und mittlere Unternehmen, dem VSME, für eine gute Idee. Zudem gilt es, die Mitarbeitenden, die sich für diese Berichterstattung ins Zeug gelegt haben, nicht zu demotivieren. Über die eigene Nachhaltigkeitsentwicklung transparent und belastbar gegenüber Lieferpartnern, Banken, Versicherungen, aber auch gegenüber der Öffentlichkeit zu berichten, bleibt in der Sache, aber auch zu Gunsten der eigenen Reputation als Arbeitgeber, eine wichtige Zielstellung.
"Den mittelständischen Unternehmen, die ohnedies erst mit dem Jahresabschluss 2025 berichtspflichtig geworden wären, ist eher ein Wechsel in den freiwilligen Berichtsstandard VSME anzuraten."
Die Geschäftsführungen vieler Unternehmen müssen jetzt eine Risikoabwägung vornehmen. Stelle ich aktuelle CSRD-Projekte schon ein, obwohl die Vorschläge der Kommission noch nicht rechtlich bindend sind? Oder lässt man bereits begonnene Projekte weiterlaufen, bis rechtliche Klarheit herrscht? Was ist Ihre Empfehlung?
Unternehmen mit über 1000 Mitarbeitenden, die sehr wahrscheinlich berichtspflichtig bleiben werden, würde ich zur Fortsetzung raten, gegebenenfalls aber bei unsicheren Punkten, wo vor allem die Datengrundlagen nicht oder noch nicht vorhanden sind, verzichten. Darüber hinaus kann man auch von einer reasonable- auf eine limited assurance-Prüfung umsteigen.
Den mittelständischen Unternehmen, die ohnedies erst mit dem Jahresabschluss 2025 berichtspflichtig geworden wären, ist eher ein Wechsel in den VSME anzuraten. Unternehmen, die hierbei bereits in der bisherigen Berichterstattung nach CSRD weit fortgeschritten sind, können diese Erkenntnisse vergleichsweise einfach in die VSME-Berichterstattung übernehmen.
Für beide Unternehmensgruppen möchte ich zudem den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) empfehlen. Dieser wurde als langjährig bewährter Berichtsstandard zunächst auf die ESRS angepasst. Mit einem Prozessleitfaden zur Wesentlichkeitsanalyse, einer Checkliste, einem Helpdesk, vor allem aber einer digitalen Plattform zur Berichterstattung, die den Unternehmen hilft, die nicht einfachen Anforderungen gut zu bewältigen, steht hier ein kostenloses und sehr praxisorientiertes Hilfsmittel zur Verfügung. Für den VSME werden diese Angebote bis zum Spätsommer ebenfalls entsprechend nachgezogen.
Wie bewerten Sie generell die Vorschläge der EU-Kommission im Rahmen des Omnibus-Verfahrens? Es gibt auch Stimmen, die sagen, die EU gefährde durch die Lockerungen die Umsetzung des EU Green Deals.
Eine so pauschale Aussage teile ich dezidiert nicht. Schließlich kommt es nicht darauf an, ob wir möglichst umfangreich und nach engen Vorgaben reguliert berichten. Es kommt darauf an, ob wir mit Begeisterung und Transparenz in der realen Unternehmenssteuerung Nachhaltigkeitsentwicklung ökologisch, sozial und auch ökonomisch umsetzen. Diese Begeisterung hat die CSRD nicht ausgelöst. Von daher war die Reaktion der Korrektur im Rahmen des Omnibusverfahrens angezeigt. Ein kohärenteres und praxisnäheres Vorgehen zwischen CSRD, europäischem Lieferkettengesetz, Taxonomie oder der Energieeffizienzrichtlinie hätte allen Seiten Manches erspart, aber das ist Schnee von gestern.
Ich hoffe, dass nun zügig auch über die notwendigen Beschlussverfahren Klarheit geschaffen wird, damit gute und wichtige Ansätze nicht verloren gehen.
"Beim VSME-Standard sprechen wir von weniger als 90 Berichtspunkten."
Viele Unternehmen bleiben über die Berichtspflicht ihrer Lieferanten mittelbar betroffen vom Thema Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsdaten. Die EU empfiehlt hier eine Berichterstattung nach dem freiwilligen KMU-Standard VSME. Ist das ein relevantes Thema für kommunale Unternehmen einer jeden Größe oder würden Sie da eine Grenze ziehen?
Der VSME-Standard liegt seit einigen Monaten vor und ist meines Erachtens gut gelungen. Mit Basis- und Erweiterungstool sprechen wir hier von weniger als 90 Berichtspunkten, von denen sehr wahrscheinlich ein ganzer Teil ohnedies im Dashboard der Unternehmenssteuerung vorhanden ist. Im Unterschied zur ESRS-Berichterstattung beziehen sich die meisten Berichtspunkte zudem auf das eigene Unternehmen und eine komplexe Wesentlichkeitsanalyse ist ebenfalls nicht mehr erforderlich.
Eine der Herausforderungen hierbei bleibt die Emissionsbilanzierung in Scope 1 - 3. Diese ist auch im Kontext von EMAS relevant und betrifft mit der Energieeffizienzrichtlinie viele Unternehmen der Wasserwirtschaft unabhängig von der CSRD. Daher gibt es hierzu bereits eine ganze Reihe von Angeboten und guten Erfahrungen, auf die Unternehmen zurückgreifen können.
Nicht zuletzt wird es auch über den DNK zum Sommerende hin entsprechende Unterstützungsinstrumente spezifisch für den VSME geben. Diese zu nutzen, empfehle ich allen Unternehmen, die vor- oder nachgelagerte Lieferbeziehungen zu großen Unternehmen pflegen und Finanzierungsangebote von Banken nutzen möchten. Mit diesem Standard können dann alle entsprechenden Anforderungen einheitlich und mit wirklich überschaubarem Aufwand erfüllen.
Erfüllt der VSME-Standard auch gegenüber Banken und Versicherungen die Berichtserwartungen? Wie kann das gegebenenfalls nachgebessert oder geheilt werden?
Leider lässt sich dies noch nicht zum heutigen Zeitpunkt vollumfänglich beantworten. Der VSME deckt zwar die grundlegenden relevanten Informationen ab, jedoch können darüber hinaus in Einzelfällen auch weitere Abfragen zu spezifischen Themen erfolgen. Die wohl relevantesten Informationen für die Banken und Versicherungen, die sie gemäß ihrer ganz eigenen Regulierung abfragen müssen, sind die zur Emissionsbilanzierung und diese sind im VSME enthalten.
Im Rat für Nachhaltige Entwicklung haben wir darüber hinaus empfohlen, dass der VSME-Standard auch die aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Banken und Versicherungen voll umfänglich erfüllt. Hier gilt es, für Kohärenz Sorge zu tragen und unnötigen Aufwand und Verunsicherung zu vermeiden.
"Wir arbeiten im DNK-Team an der Umsetzung des VSME-Standards. Sobald die Beschlüsse gefasst sind, arbeiten wir an einer nochmaligen Anpassung."
Der Rat für nachhaltige Entwicklung hat die DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex)-Plattform jüngst erneuert. Wie viel Anpassungsbedarf sehen Sie nach den jüngsten Vorschlägen aus Brüssel?
Erst einmal bin ich dem BMWK und der GIZ sehr dankbar für eine inzwischen fast zweijährige intensive und sehr gute Zusammenarbeit in diesem Projekt. Zudem freue ich mich sehr darüber, dass sich diese Plattform in nur wenigen Wochen mit inzwischen über 4000 Nutzern einer rasch wachsenden Beliebtheit erfreut. Zurecht! Denn in der Entwicklung stützen wir uns nicht nur auf über 10 Jahre DNK-Erfahrung, sondern auch auf einen intensiven Austausch mit über 60 bundesweiten Unternehmensverbänden, dem Institut für Wirtschaftsprüfer sowie den IHK’s und HWK’s.
Auf gleicher Basis arbeiten wir bereits im DNK-Team an der Umsetzung des VSME-Standards. Und selbstverständlich werden wir, sobald die jeweiligen Beschlüsse abschließend gefasst sind, an einer nochmaligen Anpassung arbeiten. Da ich hierbei davon ausgehe, dass die grundsätzliche Systematik mit den ESRS erhalten bleibt, sollten sich diese Anpassungen dann in einem überschaubaren Zeitraum umsetzen lassen. Als Grundlage gilt jedoch: Erst Rechtssicherheit, dann abschließende Anpassung!
Frau Röstel, bleibt Nachhaltigkeitsberichterstattung angesichts der vielfältigen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen ein Thema mit Priorität?
Nachhaltigkeitsentwicklung, ob beim Klima- oder Biodiversitätsschutz, im Umgang mit unseren begrenzten Ressourcen oder mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Lieferpartnern hat nichts an Bedeutung verloren. Ganz im Gegenteil. Gerade mit Blick auf die sich verschärfenden Konflikte, die Wiederbelebung autokratischer Herrschaftsstrukturen und die damit verbundenen Aggressionen sowie Unsicherheiten kann Nachhaltigkeitsorientierung, verknüpft mit einer starken Wirtschaft, mit Verantwortung für Natur und Menschen und basierend auf einem demokratischen Fundament, den entscheidenden Unterschied machen.
Auch wenn wir aktuell viele Hausaufgaben bewältigen müssen: Für die klugen, freiheitsliebenden Köpfe in der Welt, für Handelspartner, die auf Augenhöhe und Verlässlichkeit setzen, sind wir in Deutschland und Europa ein guter Ort. Und Nachhaltigkeitsberichterstattung ist dabei das Tool, welches mit überschaubarem Aufwand eine transparente Grundlage liefern muss für die Steuerung, für die Zielsetzung und deren Erreichung in Unternehmen und mit dem Berichtsstandard nachhaltige Kommunen (BNK) auch für Städte und Gemeinden. Und nicht zuletzt auch für Investoren. Nachhaltigkeitsinvestitionen, ob in der Klimatransformation oder in der Circular Economy werden privates Kapital benötigen. Dieses wiederum sollte auf langfristig sichere Anlagen Wert legen, das geht nur mit Nachhaltigkeit.
(Die Fragen stellte Hans-Peter Hoeren)
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