Im europäischen Vergleich zahlen die Deutschen besonders viel für eine Kilowattstunde Strom.

Im europäischen Vergleich zahlen die Deutschen besonders viel für eine Kilowattstunde Strom.

Bild: © Andrey Metelev/Unsplash

Der umstrittene Strom- und Gasanbieter Immergrün ist zurück auf dem Vergleichsportal Check 24 – und mischt ganz vorne mit. Nach ZfK-Recherchen belegte die Vertriebsmarke der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft am Montagnachmittag unter anderem in den Großstädten Berlin, Hamburg, München und Frankfurt Platz eins – strom- wie gasseitig.

In Berlin bot Immergrün einen Strompreis von 42,62 Cent pro kWh, einen Sofortbonus von 30 Euro und einen Neukundenbonus von 15 Prozent (Jahresverbrauch 2500 kWh). Dabei sei die Absenkung der EEG-Umlage bereits eingerechnet, heißt es.

Immergrün: Hohes Beschwerdeaufkommen

Bei Gas warb Immergrün in der Bundeshauptstadt mit einem Arbeitspreis von 16,52 Cent pro kWh und ebenfalls einem Neukundenbonus von 15 Prozent (Jahresverbrauch 18.000 kWh).

Check 24 versah die Angebote mit dem Hinweis, dass es zu Immergrün aktuell ein hohes Beschwerdeaufkommen gebe. Auch die verhältnismäßig niedrige Weiterempfehlungsrate von 39 Prozent samt unzufriedenem Smiley wurde an prominenter Stelle platziert.

Verivox behält Immergrün-Bann bei

Immergrün gehörte zu den ersten Anbietern, die im Herbst 2021 mit kurzfristigen sowie teils drastischen Preisaufschlägen und Abschlagserhöhungen auffielen. Zudem kündigten sie abrupt Kundenverträge.

In der Folge hatten die Portale Verivox und Check 24 Immergrün aus ihren Rankings ausgeschlossen. Bei Verivox ist der Bann noch heute gültig.

Check 24: Umfassende Vereinbarung

Check 24 dagegen verweist darauf, dass der Versorger von der Bundesnetzagentur noch immer für den deutschen Markt zugelassen sei. Deshalb stelle das Portal "vor dem Hintergrund der geforderten Markttransparenz" das Unternehmen auch dar.

Check 24 erklärt weiterhin, dass es mit Immergrün eine umfassende, schriftliche Vereinbarung getroffen habe. "Alle bei uns offenen Kundenbeschwerden [wurden und werden] zur Zufriedenheit der Kund*innen geklärt." Gemeint sind etwa Rücknahme der Preis- oder Abschlagserhöhung sowie Schadensersatz bei vorzeitiger Vertragskündigung.

Netzagentur weist Immergrün in Schranken

Und: "Ein derartiges Vorgehen hat zukünftig zu unterbleiben, sonst behalten wir uns weitere rechtliche Schritte vor." Darüber hinaus informiere sich Check 24 bei Kunden, ob die Beschwerden erfolgreich geklärt würden.

Im Februar hatte die Bundesnetzagentur Immergrün in die Schranken gewiesen und aus ihrer Sicht rechtswidrige Abschlagserhöhungen untersagt. (Die ZfK berichtete.)

Verbraucherzentrale weitet Klage aus

Schon zuvor hatte die Verbraucherzentrale NRW gegen den Versorger vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt. Auch in diesem Fall ging es um die Ankündigung und den Einzug erhöhter Abschlagszahlungen ohne vorherige Preisinformation. (Die ZfK berichtete.)

Inzwischen hat die Verbraucherzentrale die Klage gegen Immergrün ausgeweitet. In diesem Verfahren geht es auch um Vertragskündigungen und Preiserhöhungen, die aus Sicht der gemeinnützigen Organisation unzulässig sind. (Die ZfK berichtete.)

Staatsanwaltschaft ermittelt

Auch die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen Immergrün, wie sie der ZfK bestätigte. Dabei soll es um alle in Frage kommenden Straftatbestände gehen, insbesondere jedoch um Betrugsverdacht. Weitere Details nannte die Behörde nicht. (aba)

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