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Urteil: Oberfränkisches Schwimmbad muss vorerst geschlossen bleiben

Die Stadt Forchheim wollte den Außenbereich des Königsbads früher als bayernweit erlaubt öffnen.
27.05.2020

Die Stadt Forchheim wollte den Außenbereich des Königsbads (Symbolbild) schon ab dem 21. Mai wieder in Betrieb nehmen.

Das Schwimmbad im oberfränkischen Forchheim muss wie alle anderen Bäder auch wegen der Corona-Krise weiter geschlossen bleiben. Das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth lehnte am Dienstag einen Eilantrag der Stadt ab, das «Königsbad» früher als bayernweit erlaubt zu öffnen. (Aktenzeichen B 7 S 20.463). Forchheim hatte nach Angaben des Gerichts angekündigt, den Außenbereich schon ab dem 21. Mai wieder in Betrieb nehmen zu wollen. Das Bad sei unter Einhaltung bestimmter Hygieneregeln eine reine Sportstätte, so die Argumentation. Das Landratsamt untersagte aber die Öffnung des Bads, und die…

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