Behörden in Sachsen-Anhalt nutzen weiterhin Hunderte Faxgeräte
In den Landesbehörden in Sachsen-Anhalt werden noch immer mehrere Hundert Faxgeräte betrieben, obwohl die Technik als nicht mehr zeitgemäß eingestuft wird. «Faxgeräte verlieren zwar im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung zunehmend an Bedeutung, sind aber immer noch nicht ganz wegzudenken», sagte ein Sprecher des Digitalministeriums in Magdeburg. Allein in den Ministerien und ihren nachgeordneten Behörden wie der Polizei oder dem Landesschulamt gibt es aktuell noch mehr als 400 Faxgeräte, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Teilweise kommen Multifunktionsgeräte zum Einsatz.
Rechtliche Gründe sprechen gegen Abschaffung
Eine generelle Abschaffung der Faxgeräte sei kurzfristig nicht vorgesehen, hieß es aus dem Digitalministerium. Dafür gebe es zum Teil rechtliche Gründe. Die Geräte würden aber auch zu Zwecken der zivilen Verteidigung vorgehalten, falls digitale Netze gestört sind. Zudem kämen sie bei der Kommunikation mit einigen Dienstleistern, Lieferanten, Anwaltskanzleien und Gerichten zum Einsatz, sagte ein Sprecher.
Auf dem Gerät im Vorzimmer von Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP) sei in den letzten zwölf Monaten zwar kein einziges Fax eingegangen. Die Möglichkeit solle aber beibehalten werden, damit Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf auch auf diesem Wege Kontakt aufnehmen könnten.
Finanzministerium pocht ebenfalls auf Faxgeräte
Das Finanzministerium machte ebenfalls deutlich, dass Faxgeräte weiterhin benötigt werden. So würden etwa Zinsfeststellungen von Geschäftspartnern teilweise nur per Fax zur Verfügung gestellt, hieß es. Laut dem Landesschulamt verfügen zudem einige wenige Schulen nicht über die Möglichkeit, Dokumente einzuscannen und per E-Mail zu versenden und nutzen alternativ Faxgeräte.
Auch beim Hochwasserschutz wird noch auf Faxgeräte gesetzt. Die Hochwassermeldungen werden laut dem Umweltministerium zwar seit 2022 per E-Mail und zusätzlich per Fax gesendet. Eine Abschaffung der Faxgeräte sei jedoch nicht möglich, da die Versendung durch die Hochwasservorhersagezentrale nachgewiesen werden muss. Laut Aussage des zuständigen Landesbetriebes sei dies momentan ausschließlich beim Faxversand möglich.
In der Justiz ist der Faxversand den Angaben zufolge insgesamt rückläufig. Gleichwohl sei ein vollständiger Verzicht nicht abzusehen, da die Justiz zum Empfang von Faxsendungen gesetzlich verpflichtet sei, hieß es. «Die Anzahl der Geräte wird auf einen dreistelligen Wert geschätzt.» (dpa/sg)