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Bundesnetzagentur lehnt zusätzliche MP-ID für "Pseudo-Lieferanten" ab

Für De-Minimis-Unternehmen, die zwar getrennte IT-Systeme für die Marktrollen Netz und Vertrieb verwenden, aber nicht rechtlich entflochten sind sollen keine zusätzliche MP-ID bei der Mako2020 bekommen. Das könnte für diese teuer werden.
27.05.2020

„Eine Begründung, nach der eine BDEW-Codenummer (MP-ID) an eine eigene Rechtsform gebunden ist, kennen wir nicht. Denn es gibt bereits ein ähnliches Verfahren, beispielsweise für die ‚Marktfunktion' als (Sub-) Bilanzkreisverantwortlicher ohne eigene juristische Person, für den eine eigene BDEW-Codenummer vergeben wird", sagt der Geschäftsführer des Edna Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation Rüdiger Winkler.

Die Bundesnetzagentur hat den Vorschlag des Edna Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation über die Einführung einer zusätzlichen BDEW-Codenummer (MP-ID) für den „Pseudo-Lieferanten" in der MaKo2020 zurückgewiesen. „De-Minimis-Unternehmen, die zwar getrennte IT-Systeme für die Marktrollen Netz und Vertrieb verwenden, aber nicht rechtlich entflochten sind, erhalten danach für den speziellen Fall weiterhin keine zusätzliche MP-ID.

Dadurch wird es notwendig, die eigentlich bereits getrennten IT-Systeme punktuell wieder zu koppeln, mit den entsprechenden Kosten und Aufwänden", beschreibt Edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler die Problematik. Aus Sicht des Verbands wäre das Problem mit der der eigenen MP-ID leicht zu lösen, ohne dass, wie von der BNetzA befürchtet, eine weitere Marktrolle notwendig würde, da sonst gegen das Prinzip der 1:1-Kommunikation verstoßen würde.


„Eine Begründung, nach der eine BDEW-Codenummer (MP-ID) an eine eigene Rechtsform gebunden ist, kennen wir nicht. Denn es gibt bereits ein ähnliches Verfahren, beispielsweise für die ‚Marktfunktion' als (Sub-) Bilanzkreisverantwortlicher ohne eigene juristische Person, für den eine eigene BDEW-Codenummer vergeben wird", so Winkler. Aus Sicht von Edna werden damit die De-Minimis-Unternehmen im Energiemarkt klar benachteiligt.

Zudem widerspricht die geltende Regelung auch dem UN/EDIFACT-Standard. Der besagt, dass Kommunikation von EDIFACT-Nachrichten zwischen Marktteilnehmern zu erfolgen hat, die durch Lokationsnummern (BDEW-Codenummer) stets eindeutig bezeichnet sind. „Wir sind gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen an einer ebenso sachlich-fundierten wie technisch effizienten Lösung interessiert und fordern die Bundesnetzagentur deswegen dazu auf, ihre Haltung nochmals zu überdenken", erklärt Rüdiger Winkler.

Durch die fehlende Berücksichtigung der Anforderungen bezüglich der Bilanzkreistreue für nicht direkt vermarktete EEG-Anlagen ist in der Mako 2020 eine Regelungslücke entstanden. Diese sollte über die Einführung des „Pseudo-Lieferanten" im Netz eigentlich geschlossen werden („Pseudo", da dieser Lieferant niemanden mit Energie beliefert beziehungsweise beliefern darf).

„Ohne eigene MP-ID für diese Rolle entstehen zudem komplexe Split-Funktionalitäten, die für die Eingangsnachrichten umgesetzt werden müssen. Das ist nicht nur sehr aufwändig, sondert auch fehleranfällig und wartungsintensiv. Die Kosten dafür stehen hier in keinem Verhältnis zum Nutzen", erläutert Rüdiger Winkler. (sg)