
Am 1. März läuft die Übergangsfrist des BDEW für den Redispatch 2.0 aus. Branchenstimmen lassen vermuten, dass Netzbetreiber hier zu kämpfen haben. Wie ist hier der Eindruck des Edna Bundesverbands Energiemarkt und Kommunikation?
Rüdiger Winkler, Geschäftsführer Edna Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation: Eine Vielzahl der Netzbetreiber ist gut vorbereitet – aber nicht alle! Einige haben große Probleme, die gesetzten Deadlines einzuhalten. So sind bei Connect+ bis heute beispielweise etwa 100 Netzbetreiber noch nicht registriert beziehungsweise nicht technisch einsatzbereit. Zudem fehlen noch zu rund 20GW Bruttonennleistung die angereicherten Stammdaten (siehe Grafik anbei).
Wie sieht es hier im Besonderen beim Edna-Netzwerk evu+ aus?
Grundsätzlich stehen die Mitglieder bereit, um vor allem mit Hilfe von Dienstleistern ihr Soll zu erfüllen.
Worin sehen Sie die größten Baustellen aktuell beim Redispatch 2.0?
Neben der technischen Umsetzung ist das die Zulieferung von Dienstleistern, die vielerorts noch nicht abgeschlossen ist. Dazu kommt die Vielzahl der zu implementierenden Anlagen.
Auch die neu etablierte Connect+-Plattform RAIDA soll nach Beobachtungen bei vielen Marktteilnehmern noch nicht etabliert sein. Was heißt das und macht Ihnen diese Entwicklung Sorgen?
Das kann man in dieser Schärfe so nicht sagen: Natürlich ist hier auch noch nicht alles zu 100 Prozent umgesetzt. Aber insgesamt ist die RAIDA-Plattform von Connect+ ein etabliertes wichtiges Element im RD 2.0. Die Implementierung wie auch Nutzung dieser Plattform sind elementar für das Gelingen von RD 2.0.
Was heißt das für Marktteilnehmer, die die Anforderungen des Redispatch 2.0 nicht erfüllen?
Die Marktteilnehmer müssen sich sputen. Insbesondere für Anlagenbetreiber drohen teils empfindliche Strafen durch die BNetzA. Hier zitieren wir nochmal die Antwort der BNetzA, die sich dazu gestern in dem BDEW-Webinar „Redispatch 2.0: BDEW und BNetzA erläutern Herstellung der Betriebsbereitschaft und Beginn des Testbetriebs“ geäußert hatte:
„Die Anzeige der Betriebsbereitschaft bis zum 1. März 2022 und ein anschließender erfolgreicher Test der Prozesse unter Federführung des vorgelagerten Netzbetreibers ist eine Möglichkeit, mit der ein Verteilernetzbetreiber seine Betriebsbereitschaft zum 01.03.2022 nachweisen kann. Der Verteilernetzbetreiber hat damit nachgewiesen, dass er sich im Rahmen der BDEW-Übergangslösung bewegt und damit von der Zusage der Bundesnetzagentur, insoweit keine Aufsichts- oder Zwangsmaßnahmen zu ergreifen, profitiert. Gelingt einem Verteilernetzbetreiber dieser Nachweis nicht, kann und wird die Bundesnetzagentur Aufsichts- und Zwangsmaßnahmen prüfen. Ferner ist eine Berücksichtigung der Kosten für den Aufwendungsersatz gemäß der BDEW-Übergangslösung als dauerhaft nicht beeinflussbare Kostenbestandteile ausgeschlossen, sofern ein Netzbetreiber die fehlende Betriebsbereitschaft zum 1. März zu vertreten hat.“
Glauben Sie, die Übergangsfrist des BDEW wird unter diesen Umständen nochmals verlängert? Oder was könnte hier gegebenenfalls eine Lösung sein, die der Komplexität des Redispatch 2.0 entgegenkommt?
Eine nochmalige Verlängerung sehen wir kritisch. Denn die Zeit sollte jetzt für alle Beteiligten ausreichend gewesen sein. Es ist wichtig nun zu starten, die Prozesse werden sich ohnehin erst einmal einschwingen müssen.
Neben dem Redispatch 2.0 ist auch die Mako 2022 eine größere Baustelle. Sie fordern eine Vereinfachung, wie könnte diese aussehen?
Die Verpflichtung, des EnWG, dass ab 2025 der technische Lieferantenwechsel innerhalb eines Tages abgewickelt werden muss, erfordert ohnehin ein neues Herangehen an das Thema MaKo. Dies reicht von den Kommunikationsprotokollen (AS4) bis hin zum Einsatz von neuen Technologien, wie Sie der Edna Bundesverband bereits 2018 auf der E-World in Form einer auf der Blockchain-Technologie basierenden MaKo-Chain vorgestellt hat. Darüberhinaus gibt es auch in anderen Ländern Beispiele, wie die Marktkommunikation einfacher für die Marktpartner dargestellt werden kann.
Die Fragen stellte Stephanie Gust.



