Was war passiert? Im März vergangenen Jahres fiel eine Buchhalterin der Üstra-Versorgungseinrichtung auf eine E-Mail herein, die von Trickbetrügern so manipuliert worden war, dass es den Anschein hatte, dass diese vom Geschäftsführer der Üstra-Versorgungseinrichtung kam. "Bei der E-Mail handelte es sich um eine sehr professionelle Fälschung, hinter der eine hohe kriminelle Energie steckte. Der Vorfall wurde zudem durch das Fehlverhalten einer Mitarbeiterin begünstigt, die das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten hat", konkretisierte die Üstra auf Nachfrage.
Dank Bank und Versicherung Geld zurück
Die Mitarbeiterin überwies daraufhin 70.000 Euro auf das Konto der Betrüger. Das Unternehmen erstattete Anzeige; weil der Kontoinhaber aber nicht ermittelt werden konnte, verlief das Ermittlungsverfahren im Sande. "Mit der Unterstützung unserer Hausbank, der Sparkasse Hannover, konnte der größte Teil des Geldes zurücküberwiesen werden. Der restliche Betrag wird durch eine Versicherung abgedeckt, sodass dem Unternehmen kein Schaden entstanden ist", erklärte eine Üstra-Sprecherin. Sie wies auch darauf hin, dass der Vorgang selbst bei der Versorgungseinrichtung passiert sei. Der Verein innerhalb des Unternehmens kümmert sich um die Altersversorgung der ehemaligen Mitarbeiter.
Vier-Augen-Prinzip zwingend
Auch habe man inzwischen auf den Vorfall reagiert: Mitarbeiter sollen künftig regelmäßig Sicherheitsschulungen erhalten und müssen das Vier-Augen-Prinzip bei Geldtransaktionen strikt einhalten. (sg)



