Noch ist sind die intelligenten Messgeräte nicht fähig für die sternförmige Marktkommunikation. Dennoch soll vorher nochmals eine Umstellung des Prozedere vor dem eigentlichen Zielmodell geschehen. 15 Stadtwerke legen hier nun Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein.

Noch ist sind die intelligenten Messgeräte nicht fähig für die sternförmige Marktkommunikation. Dennoch soll vorher nochmals eine Umstellung des Prozedere vor dem eigentlichen Zielmodell geschehen. 15 Stadtwerke legen hier nun Beschwerde beim OLG Düsseldorf ein.

Bild: © blackboard/AdobeStock

Die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) bestätigte auf ZfK-Nachfrage, dass 15 Energieversorger ein Verfahren gegen die Bundesnetzagentur im Rahmen der vorgesehenen Marktkommunikation (MaKo) 2020 gestartet haben. Ziel ist, die Umstellung der Marktkommunikation (MaKo) 2020 im Sektor Strom nicht zum 1. Dezember umsetzen zu müssen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf bestätigte den Eingang der Beschwerde. Die Verfahren werden dort unter den Aktenzeichen VI-3 Kart 710/19 [V] bis VI-3 Kart 724 [V] geführt. Um die Beschwerde zu begründen, haben die Beschwerdenführer noch rund drei Monate Zeit, erklärte der Pressesprecher des OLG.

"Die Beschwerdeführer wollen unnötige Kosten für eine weitere Zwischenlösung auf dem Weg zum sogenannten Zielmodell der Marktkommunikation zu vermeiden", erklärt BBH-Experte Jan-Hendrik vom Wege. Die jetzt mit der MaKo 2020 vorgesehene abermalige, aber nur temporäre Anpassung der Marktkommunikation sei weder nötig noch sinnvoll.

Geräte sind noch nicht fürs Zielmodell geeignet

vom Wege wird konkreter: Das Messstellenbetriebsgesetz sehe grundsätzlich vor, dass nach dem Rollout intelligenter Messsysteme diese Geräte aktiv in die Marktkommunikation eingebunden werden. Das bei den Kunden installierte Smart-Meter-Gateway soll die Daten aktiv an die Marktteilnehmer, also Netzbetreiber, Lieferanten und andere Marktteilnehmer sternförmig versenden.

Um die dafür erforderliche Technik zu entwickeln, sieht das Gesetz bis zum 31. Dezember eine Übergangsfrist vor, die die Bundesnetzagentur zunächst mit dem seit 2017 geltenden Interimsmodell ausgestaltet hat. Insbesondere werden die Messwerte aus einem intelligentem Messsystem aktuell nicht im Smart-Meter-Gateway aufbereitet.

"Allerdings ist die Technik nach wie vor nicht so weit", so BBH-Experte vom Wege. Die Branche stecke damit in dem Dilemma, dass von 1. Januar 2020 an etwas verlangt werde, was sie nicht abbilden könne. "In solchen Fällen müsste normalerweise der Gesetzgeber aktiv werden und die nicht umsetzbaren Vorgaben abändern", so vom Wege. Da es dazu nicht kam, legte die Bundesnetzagentur die MaKo 2020 fest und kündigte gleichzeitig an, dass sobald die entsprechende Technik zur Verfügung stehe, die Marktkommunikation erneut angepasst werden; voraussichtlich schon 2022.

Unnötigen Zwischenschritt vermeiden

Die Energieversorger, die nun ein Verfahren gegen die BNetzA eingeleitet haben, sehen die Festlegung der MaKo 2020 daher als unnötigen Zwischenschritt. Schließlich funktioniere die derzeitige Marktkommunikation nach dem Interimsmodell. Es bestehe daher keine Veranlassung, die Marktkommunikation anzupassen, so lange nicht die Technik so weit sei. Die Anpassung verursache schließlich hohe Kosten.

"Vielmehr sollte der Gesetzgeber tätig werden und – ähnlich wie beim Marktstammdatenregister geschehen – die gesetzliche Forderung auf Einbindung der intelligenten Messsysteme in die Marktkommunikation insoweit flexibilisieren, dass dieses allenfalls erst erforderlich ist, sobald die dafür nötige Technik zur Verfügung steht", erläutert vom Wege.

Lähmende Unklarheit

Die Branche sieht dieses Vorgehen mit gemischten Gefühlen. IT-Fachleute sprach gegenüber der ZfK von einem Super-Gau, da bei einem Stopp der sternförmigen Marktkommunikation die ganze weitere Umsetzung der Energiewende verzögert werde. Die beteiligten Unternehmen hätten so lange das Verfahren andauere keine Klarheit, wie es nun weitergehen werde und müssten sich auf alle Möglichkeiten einstellen – was den Aufwand nur noch verschlimmern würde, war aus Branchenkreisen zu hören.

Der Edna Bundesverband Energiemarkt und Kommunikation geht allerdings davon aus, dass der Start am 1. Dezember reibungslos über die Bühne gehen wird, sagte Edna-Geschäftsführer Rüdiger Winkler der ZfK. “Derzeit arbeiten unsere Mitglieder, Softwarehäuser wie IT-Dienstleister, mit Hochdruck an der Umsetzung der MaKo2020. Wir sehen deswegen keinen Grund, der dafür spricht, diesen Start zu verzögern.” (sg)

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