Smart City / Energy

BSI kommt Zählerherstellern entgegen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) überlegt, dass Smart-Meter-Gateways nur noch drei Tarifanwendungsfälle statt vier erfüllen müssen. Der Verband BNE kritisiert das als verwirrend für Kunden. Vielmehr müssen das Messstellenbetriebsgesetz und die Sicherheitsanforderungen an die Gateways geändert werden.
10.12.2018

Damit der Rollout intelligenter Messsysteme nicht noch länger auf sich warten lässt, denkt das BSI darüber nach, die an sie gestellten Sicherheitsanforderungen zu entschärfen.

Das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI) erwägt, die Anforderungen an die Funktionen intelligenter Messsysteme der ersten Generation abzuschwächen.

Hervor geht dies aus dem Entwurf einer neuen Anlage VII der Technischen Richtlinie TR-03109-1, den das BSI in die Verbändekonsultation gegeben hat. Demnach sollen auch Smart-Meter-Gateways ein BSI-Zertifikat erhalten, wenn sie nur noch drei Tarifanwendungsfälle erfüllen.

Zeitvariable Tarife nur noch optional

Bisher war vorgesehen, dass diese Geräte vier Tarifanwendungsfälle verpflichtend abdecken. Der zeitvariable Tarif soll…

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