Data Act: Europäisches Parlament kommt Positionen des VKU entgegen
Das Europäische Parlament in Straßburg hat sich zum Data Act positioniert, der Regeln zum Datenteilen (B2B/B2C/B2G) aufstellt. "Wenn kommunale Unternehmen breiten Zugang zu den Daten ihrer eigenen Anlagen, Sensoren und Fahrzeugen bekämen, dann entstünden neue Chancen zur Stärkung der Daseinsvorsorge", betont der VKU.
Format und Haftung von Daten
Dazu erklärte VKU-Chef Ingbert Liebing: „Das EU-Parlament hat heute einen großen, beherzten Schritt in Richtung europäische Datenwirtschaft gemacht, weil die Parlamentarier ein heißes Eisen anfassen: Sie wollen die Fragen nach Format und Haftung geklärt wissen, die die EU-Kommission in ihrem Entwurf bislang unbeantwortet lässt."
Diesen Vorstoß der Abgeordneten begrüßt der VKU deutlich: Erzeugte Daten müssen den Nutzern der Anlagen und Produkte wie Stadtwerken zugänglich sein, allerdings müssen zugleich Geschäftsgeheimnisse der Hersteller geschützt werden.
Klare Regeln für Rechtssicherheit
Zurecht stellen die Parlamentarier aus Sicht des VKU klar, dass veredelte Daten und daraus gewonnene Erkenntnisse nicht geteilt werden müssen, denn hierbei handelt es sich um geistiges Eigentum. Ebenfalls richtig sei, dass Unternehmen für Daten, zu deren Herausgabe sie verpflichtet werden, nicht haften: Ohne diesen Haftungsausschluss würden viele private wie kommunale Unternehmen schlimmstenfalls vor der Erhebung und Speicherung von Daten zurückschrecken.
Das Potenzial vieler Datenschätze bliebe ungenutzt und damit würde ausgerechnet der Data Act der Digitalisierung einen Bärendienst erweisen.
"Wir appellieren an den Ministerrat und insbesondere an die Bundesregierung, nachzuziehen und sich dem Votum des EU-Parlaments anzuschließen: Statt den Data Act durch überbordender Haftungsansprüche für geistiges Eigentum zu konterkarieren, sollte eine praxistaugliche Abwägung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und den Interessen der Nutzer gefunden werden", so der VKU
Und weiter: "Nur mit klaren Regeln schaffe Politik die notwendige Rechtssicherheit, die dafür sorgt, dass der Data Act flächendeckend genutzt wird – und auch zur Stärkung der digitalen Daseinsvorsorge beitragen kann.“
Bitkom fordert weitere Nachbesserungen
Der Digitalverband Bitkom hingegen fand, dass es dem Europäischen Parlament nicht wirklich gelungen sei, die vielen Strickfehler des Kommissionsvorschlags zu beseitigen. In seiner aktuellen Fassung würde der Data Act weiterhin Unternehmen auch zum Teilen von Geschäftsgeheimnissen zwingen.
"In den uns weniger freundlich gesonnenen Ländern schlägt man sich bei der Lektüre des Data Act vor Freude die Schenkel wund. Dem Ziel der digitalen und technologischen Souveränität erweist der Data Act mit seinen Vorschlägen einen Bärendienst. Geschäftskritische Daten müssen auch künftig vor dem Zugriff von Wettbewerbern geschützt werden können. Dies zu garantieren, muss eines der Ziele der anstehenden Trilogverhandlungen sein", so die Meinung von Bitkom.
Deutlichere Definitionen
Besonders kritisch wertet der Verband, dass der Data Act derzeit wichtige Begriffe wie Daten oder Produkte sehr breit definiere, so dass der Anwendungsbereich nahezu unbegrenzt groß sei. "Es braucht eindeutige Definitionen und Abgrenzungen, um die notwendige Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen. Das gilt auch für die sehr weitgehenden Datennutzungsrechte, die der öffentlichen Hand eingeräumt werden. Diese sollten ausschließlich für klar definierte Notsituationen wie etwa eine Pandemie oder eine Flutkatastrophe gelten."
Verbesserungswürdig: Cloud Switching
Für dringend verbesserungswürdig hält Bitkom zudem Regelungen, die in den Wettbewerb und die Vertragsfreiheit der Unternehmen beim sogenannten Cloud Switching eingreifen: "Wir unterstützen das Ziel, den Anbieterwechsel im Cloud-Bereich zu erleichtern, der jetzt eingeschlagene Weg über maximale Wechselfristen ist aber zu starr und wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht."
So gebe es sehr spezifische und hochkomplexe Cloud-Wechselprojekte, die über mehrere Jahre angelegt sind und bei vorgeschriebenen kurzen Fristen nicht oder nicht mehr zu den aktuellen Konditionen stattfinden können – was weder im Sinne der Anbieter noch der Nutzer von Cloud-Diensten sei.
Weiteres Vorgehen
Nachdem das EU-Parlament seine Position zum Kommissionsvorschlag beschlossen hat, muss der Ministerrat sich auf eine Position einigen. In einem nächsten Schritt würden beide Institutionen im Rahmen der sogenannten Trilog-Verhandlungen die finale Version der Verordnung aushandeln. (sg)