Smart City / Energy

"Der Rollout sollte endlich starten"

Die Geduld der Investoren darf nicht weiter strapaziert werden, sagt Peter Zayer, Geschäftsführer von Voltaris, im exklusiven ZfK-Interview.
16.03.2018

Peter Zayer, Geschäftsführer von Voltaris.

Herr Zayer, die Branche ging fest davon aus, dass im ersten Quartal die ersten Zertifizierungen kommen. Nun hat sich der Zeitpunkt wieder verzögert. Wie nimmt das die Branche auf, wie groß ist der Frust?
Die Kritik an dem langen Zulassungsverfahren wird immer lauter. Messstellenbetreiber, Hersteller und Dienstleister haben erhebliche Vorleistungen für den Rollout erbracht und mutige wirtschaftliche Entscheidungen getroffen. Die Marktprozesse sind beschrieben, Prozesse definiert, Verträge mit Dienstleistern geschlossen. Auf den Internetseiten des BSI sind bereits 26 zugelassene Gateway-Administratoren gelistet - mit abgeschlossener ISMS- und BSI-Zertifizierung und großen Investitionen in Rechenzentren, Software und Personal.
Das VDE/FNN hat im Konsortium mit 16 Unternehmen inzwischen den kleinen Feldtest für die intelligenten Messsysteme erfolgreich abgeschlossen. Der große Feldtest, das heißt der Einbau in Kundenanlagen und die Verwendung im geschäftlichen Verkehr,  kann erst mit zugelassenen und zertifizierten Smart Meter Gateways starten.

Trotz vieler positiver Ansätze des Gesetzgebers, des Ministeriums und der Behörden entsteht der Eindruck, dass es an effizienter Koordination mangelt. Für den Beobachter und den direkt Betroffenen ist das aktuelle Verfahren intransparent und nicht nachvollziehbar. Der Rollout sollte endlich starten, damit die aktuellen Themen der Energiewende angegangen werden können! Die Geduld der Investoren und die Begeisterung für das Thema dürfen nicht weiterhin strapaziert werden, zumal es viele Akteure am Markt gibt, die schon nicht mehr an den Rollout glauben.

Sie sprachen auf dem BDEW-Netzkongress davon, dass es als Reaktion auf die Verzögerungen zu Parallelwelten kommen könnte. Was genau ist damit gemeint? Und inwiefern ist das schädlich?
Die grundzuständigen Messstellenbetreiber, Verteilnetzbetreiber und Stadtwerke, die aufgrund gesetzlicher Umsetzungspflichten handeln mussten, sind von der Verzögerung des  Rollouts besonders betroffen. Derzeit lösen sie die Aufgaben im Bereich der Messung und Steuerung mit Alternativtechnologien, also mit Geräten und Systemen ohne BSI-Zulassung. Denn Kunden mit Photovoltaik-Anlagen oder Speichern müssen ja bedient werden! Ein anderes Beispiel ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität. Dieser findet zurzeit ohne intelligente Messsysteme und folglich ohne die Möglichkeit des sicheren Steuerns statt. Je länger die Zertifizierung dauert, umso mehr Geräte ohne Zertifizierung werden eingebaut. Hier entsteht in der Tat eine 'Parallelwelt': Die Geräte haben - bis zur Feststellung der technischen Möglichkeit des Rollouts durch das BSI - einen Bestandschutz von acht Jahren.  Für diesen Zeitraum wird  es folglich eine gesetzlich genehmigte Parallelwelt geben.  

Wie beurteilen Sie derzeit die Diskussionen darüber, dass Stadtwerke den wettbewerblichen Messstellenbetrieb nur im Rahmen der Auslegungsgrundsätze der BNetzA ausüben dürfen?
Nach den Auslegungsgrundsätzen der Bundesnetzagentur soll die Ausprägung der neuen Rolle des wettbewerblichen Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber angesiedelt ist. Das Stadtwerk muss also eine weitere Gesellschaft gründen oder –  bei entflochtenen EVU – den wettbewerblichen Messstellenbetrieb in einer Wettbewerbsgesellschaft ansiedeln. Diese Argumentation ist für uns nicht nachvollziehbar. Nach unserem Verständnis des Messstellenbetriebsgesetzes soll, neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, gerade der wettbewerbliche Messstellenbetreiber die Digitalisierung der Energiewende durch neue Produkte und Mehrwertdienste voranbringen.

Natürlich kann der 'regulierte' grundzuständige Messstellenbetreiber den Vertrieben theoretisch auch diskriminierungsfreie Zusatzdienstleistungen und Mehrwertprodukte anbieten. Allerdings ist er bei seiner Produktkalkulation weiterhin an die Preisobergrenzen gebunden. Und er muss sein Angebot auch allen anderen Vertrieben zur Verfügung stellen. Die Frage ist hier, wie groß die Motivation sein wird, fremde Vertriebe mit den eigenen Zusatzleistungen auszustatten. Aktuell deutet sich an, dass die neuen wettbewerblichen Vertriebsprodukte den intelligenten Messstellenbetrieb als Produktbaustein integrieren werden. Das heißt, die Nutzung der Marktrolle des wettbewerbliche Messstellenbetreibers ist nur der Baustein im neuen Produktportfolio eines modernen Vertriebsansatzes. 

Die Branche befindet sich im Umbruch. Verbraucher werden zu Prosumern und haben immer neue Anforderungen an die Energieversorgung: Flexible Stromtarife, den Überblick über Verbrauch, Erzeugung und Einspeisung oder die Vermarktung oder Eigennutzung von erzeugtem Strom. Deutschland soll Vorreiter werden in den Zukunftsfeldern Smart Grid und Smart Market. Das ist nur möglich, wenn die regionalen Versorger – und hier im Besonderen auch die Stadtwerke – innovative Mehrwertdienste entwickeln und zusammen mit der Energielieferung vermarkten dürfen. Im Sinne des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist der wettbewerbliche Messstellenbetreiber zudem ausdrücklich gewünscht.

Die Fragen stellte Stephanie Gust

 

Zur Person: Peter  Zayer ist Mitbegründer des Messstellendienstleisters Voltaris und seit 2005 technischer Geschäftsführer. Daneben ist er seit der  Gründung des FNN (Forum  Netztechnik/Netzbetrieb  im  VDE) Vorsitzender  des Lenkungskreises „Zähl und Messwesen“.

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