Die neue Verordnung umfasst die Ebenen der Messtechnik, der Integration in die Abrechnung, der Anpassung der Rechnungsstellung sowie der Bereitstellung der Informationen an den Kunden.

Die neue Verordnung umfasst die Ebenen der Messtechnik, der Integration in die Abrechnung, der Anpassung der Rechnungsstellung sowie der Bereitstellung der Informationen an den Kunden.

Bild: © finecki/AdobeStock

Unerwartet von der Branche und ohne große Vorankündigung wurde die Verordnung zur Fernauslesung von Wärmemengenzählern (FFVAV) am 4. Oktober 2021 beschlossen und trat einen Tag darauf, am 5. Oktober, in Kraft. Die neuen Regelungen für Fernwärmenetzbetreiber gelten somit unmittelbar.

Inhaltliche Veränderungen wurden an dieser Stelle nicht mehr aufgenommen, so dass alle diskutierten Fristen, wie die monatliche Verbrauchsinformation, bis zum 1. Januar 2022 umzusetzen sind.

Herausforderung für Fernwärmenetzbetreiber

Für Fernwärmenetzbetreiber bedeutet der Beschluss eine große Herausforderung, sagt Marcel Linnemann, Product Owner bei der Items GmbH. Die neue Verordnung umfasst die Ebenen der Messtechnik, der Integration in die Abrechnung, der Anpassung der Rechnungsstellung sowie der Bereitstellung der Informationen an den Kunden.

Für Fernwärmenetzbetreiber stellt sich nun die Frage, welche Handlungsoptionen bestehen, um die Fristen der FFVAV bis zum Anfang des kommenden Jahres erfolgreich umzusetzen.

Items und Smartoptimo wollen ihren Kunden dabei gemeinsam abgestimmte Lösungen anbieten: Während items als IT-Dienstleister Experte für Themen wie Abrechnung und Prozess-Services ist, bringt Smartoptimo das Know-How als Messwesen-Dienstleister und Smart Meter Gateway Administrator ein.

Smart Meter Gateway-Pflicht: Ja oder nein?

Als wesentlichen Knackpunkt bei der Umsetzung benennt Sebastian Icks, Leiter der Unternehmensentwicklung bei der Smartoptimo GmbH & Co. KG, die Auswahl und Zulassung geeigneter Messtechnik. Hier schreibt die Verordnung fernauslesbare Messtechnik vor, die nach den Vorschriften des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) funktioniert.

Da es nur die technischen Richtlinien des BSI für das Smart-Meter-Gateway (SMGW) gebe, liege die Vermutung nahe, dass eine Anbindungspflicht von Wärmemengenzählern an das Smart-Meter-Gateway besteht. Icks weist allerdings darauf hin, dass sich Abschnitte der FFVAV sowohl in die Richtung interpretieren lassen, dass eine generelle SMGW-Pflicht besteht oder nur dann, wenn der Kunde dies wünscht bzw. sich der Fernwärmenetzbetreiber hierfür aktiv entscheidet.

Welche der beiden Auslegungen korrekt ist und wie die genaue Auslegung in der Praxis erfolgt, wird sich dem Items-Experten zufolge in den kommenden Monaten zeigen. Am Markt sind bislang beide Varianten zu finden, sodass einzelne Häuser auf das SMGW warten oder bereits auf alternative Techniken, wie NB-IoT und LoRaWAN oder klassische Mobilfunk-Technik, setzen.

„Aus Kreisen des BSI bzw. der zuständigen Ministerien ist die grundsätzliche Tendenz zu erkennen, das SMGW zu einer Art „Energiewirtschaftlicher Bundesrouter“ weiterzuentwickeln, der alle Energiedaten sicher transportiert“, so Icks. Perspektivisch sei es also wahrscheinlich, dass die Wärmemengenzähler an das SMGW angebunden werden müssen. „Hierzu haben wir eine Anfrage an das BSI mit der Bitte einer Stellungnahme zur FFVAV und der Interpretation der SMGW-Pflicht gestellt, bislang ohne Rückmeldung“, ergänzt Linnemann.

 

Darum geht es

Hintergrund

Im Kern besteht die Anforderung Linnemanns und Icks zufolge aus drei zentralen Bausteinen, die verpflichtend umzusetzen sind:

Erstens nimmt die FFVAV Einfluss auf die Konnektivität und Messtechnik, da ab sofort nur noch Messtechnik verbaut werden darf, welche aus der Ferne auslesbar ist. Da dies in der Vergangenheit oft analog durch manuelles Ablesen vor Ort erfolgte, steht für Fernwärmenetzbetreiber die Auswahl der geeigneten Messtechnik an.

Laut zweitem Aspekt der FFVAV ist eine Standardisierung der bereitgestellten Messdaten erforderlich, welche aufbereitet werden müssen, um eine Verarbeitung im Abrechnungssystem zu ermöglichen.

Drittens ist damit eine Anpassung der Abrechnung und der Ausgestaltung der Verbrauchsinformation nach den Vorgaben der FFVAV vorgesehen. Die Bereitstellung der Verbrauchsinformation hat nach der FFVAV ab dem 1. Januar 2022 für alle fernauslesbaren Zähler kostenlos und monatlich zu erfolgen. Die Bereitstellung der Verbrauchsinformation kann postalisch (als Standard) oder auf elektronischem Wege erfolgen. Auf Wunsch des Kunden ist die unentgeltliche elektronische Bereitstellung sogar verpflichtend. Eine Umrüstung sämtlicher Wärmemengenzähler (WMZ) ist bis zum 31. Dezember 2026 verpflichtend umzusetzen.

Handlungsoptionen zur kurzfristigen Umsetzung

Durch die Pflicht zum Einbau fernauslesbarer Zähler ab dem 5. Oktober 2021 ist der laufende Turnuswechsel zu unterbrechen und anzupassen. Unter Berücksichtigung der Unklarheiten bzgl. des SMGW stehen jedem Fernwärmenetzbetreiber zwei Optionen zur Verfügung, wie eine kurzfristige Umsetzung der FFVAV erfolgen kann.

In der ersten Option wartet der Fernwärmenetzbetreiber auf das SMGW bis zu dem Zeitpunkt, wo eine Anbindung technisch möglich ist. An dieser Anbindung arbeiten bereits zahlreiche Hersteller, es ist jedoch davon auszugehen, dass dies noch nicht für jeden fernauslesbaren Wärmemengenzähler gelten wird, so Icks.

Der Turnuswechsel ist so lange unterbrochen, bis die technische Anbindung realisiert werden kann. Je länger der Prozess des Wartens jedoch dauert, desto schneller muss am Ende eine Umrüstung der gesamten Messtechnik bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen.

Hinzu komme das Problem, dass die Messwerte der Wärmemengenzähler über die sternförmige Marktkommunikation verschickt werden müssten. Es mangelt aktuell aber an den standardisierten Marktprozessen für diesen Bereich, welche bislang nur für die Sparten Strom und Gas umgesetzt wurden. So lange ist eine Abrechnung von Wärmemengenzählern am SMGW schwer möglich, vor allem dann, wenn es sich bei dem Messstellenbetrieb (MSB) nicht um den eigenen MSB im integrierten EVU handelt.

Da die Erstellung von einheitlichen, standardisierten Marktprozessen selten in wenigen Wochen erfolge, sei mit einer weiteren Verzögerung bis zum Einsatz der intelligenten Messsysteme für Wärmemengenzähler zu rechnen, gibt Linnemann zu bedenken. Da viele EVU ihren jährlichen Turnuswechsel bereits durch Corona pausiert haben, würde bei einem weiteren Aussetzen des Turnuswechsels die Anzahl der Wärmemengenzähler mit abgelaufener eichrechtlicher Zulassung steigen. Ob diese Zähler weiterhin abgerechnet werden dürfen, sei dabei stark anzuzweifeln.

Aus diesem Grund raten Linnemann und Icks zu einer Übergangstechnologie, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vollständig zugelassen werden könnte.

Mögliche Übergangstechnologien

Die Auswahl der geeigneten Übergangstechnologie zur Fernauslesung von Wärmemengenzählern sollte möglichst in die automatisierten Abrechnungsprozesse integriert werden, um den manuellen Aufwand, gerade in Anbetracht der monatlichen Bereitstellung von Verbrauchsinformationen, gering zu halten, empfiehlt Linnemann.

Hierbei bietet sich an, dass der Fernwärmenetzbetreiber auf bereits bestehende Technologien, wie die Auslesung über das Mobilfunknetz oder bereits durchgeführte Innovationsprojekte im Bereich der Zählerfernauslesung, zurückgreift. So seien die Technologien LoRaWAN und NB-IoT bereits mit etlichen Wärmemengenzähler-Herstellern kompatibel.

Gerade zu Beginn sei von einem Technologiemix auszugehen, da sicherlich bereits ein Teil der Wärmemengenzähler des Fernwärmeversorgers aus der Ferne ausgelesen wird. Auch die Auslesung über Mobilfunk kann in der Übergangszeit für einige Einsatzfelder weiterhin eine Rolle spielen.

Aufgrund der monatlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Verbrauchsinformationen biete sich das Ablesen der WMZ über Walk-by-Lösungen weniger an, da es durch die entstehenden csv-Dateien eines höheren manuellen Aufwands bedarf, bevor die Messwerte dem Abrechnungssystem bereitgestellt werden können.

Linnemann empfiehlt daher, auf das bestehende Mobilfunknetz zurückzugreifen und somit bereits vorhandene Infrastruktur zu nutzen. Da viele Fernwärmenetzbetreiber über ein eigenes LoRaWAN-Netz verfügen, sei der Einsatz von LoRaWAN-WMZ in der Startphase geeignet. Verfügt der Betreiber nicht über ein LoRaWAN-Netz oder bestehen erhebliche Abdeckungslücken, so kann als Alternative auf NB-IoT zurückgegriffen werden. Kunden die bereits die IoT-Plattform von Digimondo bzw. der items nutzen, können hier mit ihrem System bei der Umsetzung aufsetzen. Parallel sollte aber intern schon mit den ersten Tests zur Anbindung von Wärmemengenzählern an das SMGW begonnen werden, um später über die nötige Praxiserfahrung zu verfügen.

Synergiepotenziale im Blick behalten

Auch wenn die FFVAV eine kurzfristige und große Herausforderung darstellt, die bis Ende des Jahres zu bewerkstelligen ist, sollte jeder Fernwärmenetzbetreiber nicht nur das Pflichtprogramm erfüllen, sondern auch die Mehrwerte im Auge behalten, rät der Items-Experte.

Durch die Installation von fernauslesbaren Wärmemengenzählern im Netz steht dem Fernwärmenetzbetreiber eine deutlich höhere Datengrundlage zur Verfügung, welche er zur Optimierung des Netzes nutzen kann. „Im Kern befähigt die Informationen aber eine Datengrundlage das eigene Fernwärmenetz zu monitoren sowie bestehende Wärmemengenprognosen zu verbessern, wie auch eine höhere Effizienz des Kraftwerkparks zu gewährleisten. So können bereits kurzfristig Primärenergie eingespart und die Kosten des Netzbetriebs gesenkt werden“, konkretisiert Linnemann.

Fazit

Durch die Unklarheiten hinsichtlich der SMGW-Anbindungspflicht und der fehlenden Marktprozesse zur Abrechnung ist gegebenenfalls keine Umsetzung der FFAV möglich, welche nach dem BSI dem Stand der Technik entspricht.

Linnemann: „Ein Warten auf die SMGW-Anbindung sowie Marktprozesse würde im Zweifel zu viel Zeit in Anspruch nehmen, so dass sich dadurch der Rollout bis Ende 2026 massiv verkürzen müsste und schließlich die Aufwände enorm steigen.“ Zudem bestehe die Gefahr, Wärmemengenzähler mit einer abgelaufenen Eichfrist im Netz zu haben, da der Einbau konventioneller Zähler untersagt ist. Alternativ ergebe sich der Einsatz von Brückentechnologien, welche aber gegebenenfalls nicht den Anforderungen des BSI entsprechen, dafür aber deren Wärmemengenzähler fernauslesbar sind, die DSGVO erfüllen und dessen Messwerte abrechenbar sind.

Um weiter handlungsfähig zu bleiben, ist es daher Linnemann zufolge ratsam für mindestens das erste Jahr den Einsatz einer Brückentechnologie zu präferieren. „Wenngleich die Konnektivitäts-Lösung in Verbindung mit den Wärmemengenzählern zu einem späteren Zeitpunkt durch das SMGW abgelöst werden müssen, können die Wärmemengenzähler mindestens bis Ende 2026 im Netz bleiben“, so sein Rat.

Durch die teilweise fehlende Anbindungsmöglichkeit an das SMGW und die noch zu definierenden Marktprozesse, wäre auch eine Argumentation denkbar, dass eine SMGW-Anbindung noch nicht dem Stand der Technik entspräche, womit der Einsatz von Brückentechnologien als zulässig anzunehmen wäre.

„Aus diesem Grund raten wir unseren Kunden sich schnell und aktiv mit der FFVAV auseinanderzusetzen, geeignete Messtechnik als Brückentechnologie für mindestens die nächsten 12 Monate mit der Option eines längeren Weiterbetriebes auszuwählen sowie eine Anpassung der Abrechnung, welche die Messwerte automatisiert verarbeitet und dem Kunden die verpflichteten Informationen bereitstellt. Von einer manuellen Bearbeitung der Messwerte ist aufgrund des hohen Aufwands abzuraten“, bilanzieren Linnemann und Icks. (sg)

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