Fernauslesung Wärmemengenzähler: Worauf es jetzt ankommt
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Die neue Verordnung umfasst die Ebenen der Messtechnik, der Integration in die Abrechnung, der Anpassung der Rechnungsstellung sowie der Bereitstellung der Informationen an den Kunden.
Bild: © finecki/AdobeStock
Unerwartet von der Branche und ohne große Vorankündigung wurde die Verordnung zur Fernauslesung von Wärmemengenzählern (FFVAV) am 4. Oktober 2021 beschlossen und trat einen Tag darauf, am 5. Oktober, in Kraft. Die neuen Regelungen für Fernwärmenetzbetreiber gelten somit unmittelbar.
Inhaltliche Veränderungen wurden an dieser Stelle nicht mehr aufgenommen, so dass alle diskutierten Fristen, wie die monatliche Verbrauchsinformation, bis zum 1. Januar 2022 umzusetzen sind.
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