Fernauslesung Wärmemengenzähler: Worauf es jetzt ankommt
Nachdem die neue Verordnung überraschend am 5. Oktober in Kraft trat und es noch einige Unklarheiten gibt, analysieren die Experten von Items, Marcel Linnemann, und Smartoptimo, Sebastian Icks, wie Fernwärmebetreiber nun am besten vorgehen.
Unerwartet von der Branche und ohne große Vorankündigung wurde die Verordnung zur Fernauslesung von Wärmemengenzählern (FFVAV) am 4. Oktober 2021 beschlossen und trat einen Tag darauf, am 5. Oktober, in Kraft. Die neuen Regelungen für Fernwärmenetzbetreiber gelten somit unmittelbar.
Inhaltliche Veränderungen wurden an dieser Stelle nicht mehr aufgenommen, so dass alle diskutierten Fristen, wie die monatliche Verbrauchsinformation, bis zum 1. Januar 2022 umzusetzen sind.
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