Herr Gasten, wie bewerten Sie die aktuellen Preisobergrenzen für Ihren Messstellenbetrieb – auch angesichts der möglichen Zusatzleistungen und den 80 Euro, die über den Netzbetrieb wieder eingespielt werden sollen?
Die derzeit gültigen Preisobergrenzen basieren auf einem Gutachten von Ernst & Young aus dem Jahr 2013. Die Daten, die für die Bildung der Preisobergrenzen zugrunde gelegt wurden, sind demnach mittlerweile gut zehn Jahre alt und berücksichtigen nicht die aktuellen (geo-)politischen und energiewirtschaftlichen Veränderungen der vergangenen Jahre. Ich nenne Ihnen zwei Beispiele: Lieferengpässe, die durch die Coronapandemie sowie den Russland-Ukraine-Konflikt entstanden sind, sowie die Inflation.
Durch die Inflation der vergangenen zehn Jahre ist der Wert der 100 € kaufkraftbereinigt um fast 20 Prozent gesunken. Hinzu kommt, dass die Preisobergrenze - gesetzgeberisch unüblich - als Brutto-Wert verankert wurde; von den 100 € gehen also noch einmal 19 Prozent ab. In Summe bleiben uns damit heute als Kaufkraft noch rund 60 €, um damit die vielfältigen gesetzlichen und kundenseitigen Anforderungen zu erfüllen. Das stellt die grundzuständigen Messstellenbetreiber vor enorme Herausforderungen.
Darüber hinaus fehlt eine verbindliche Zusage der Bundesnetzagentur, dass der Netzbetreiberanteil an den Kosten für ein Smart Meter ab 2024 über die Netzentgelte refinanziert werden darf. Dass Netzbetreiber mit Millionenbeträgen in Vorleistung gehen sollen, deren Refinanzierung derzeit noch nicht geklärt ist, stellt nach meinem Verständnis, insbesondere vor dem derzeit sehr hohen Zinsniveau, ein großes Risiko für das Gelingen des Smart Meter Rollouts in Deutschland dar.
Aktuell läuft eine neue Erhebung von EY, die als Grundlage für neue Preisobergrenzen gelten soll. Wie lief hier die Kommunikation?
Die Kommunikation zum Start der neuen Kosten-Nutzen-Analyse zu den Preisobergrenzen verlief dieses Mal deutlich “leiser” als es noch vor 10 Jahren der Fall war. Aktuell findet die Datenerhebung durch EY und BET bei den verschiedenen Marktakteuren und Verbänden statt. Bereits im November ist mit Zwischenergebnissen zu rechnen und im Dezember sollen dem BMWK die finalen Ergebnisse übergeben werden. Unklar ist allerdings, wie der Prozess dann weiter gestaltet wird.
Was erhoffen Sie sich von der neuen KNA?
Ich wünsche mir, dass die Preisobergrenzen dieses Mal als Netto-Werte gesetzlich verankert werden und dass die Kostensteigerungen durch die vielen neuen gesetzgeberischen und regulatorischen Anforderungen ab jetzt vollumfänglich berücksichtigt werden. Dann müssten die Preisobergrenzen steigen.
Sehen Sie die ganzen Anforderungen – dynamische Netzentgelte, dynamische Tarife, Redispatch 2.0, Mako 2.0 – überhaupt noch als händelbar an? Was müsste sich hier eventuell ändern?
Momentan sehen sich Netzbetreiber mit einer Vielzahl gesetzlicher Veränderungen konfrontiert - das allein ist schon eine Herausforderung. Hinzu kommt, dass Übergangsfristen und im Gesetz verankerte Umsetzungszeitpunkte in der Regel sehr kurz sind. Die politisch gewollte Geschwindigkeit bei der Umsetzung ist vor allem für kleinere und mittlere Netzbetreiber nicht realisierbar - das Tempo, mit dem die Anforderungen umgesetzt werden sollen, ist schlicht zu hoch. Dass IT- und Personalressourcen am Markt sehr knapp sind, erschwert die Aufgabe zusätzlich.
Die Fragen stellte Stephanie Gust


