Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck nannte den Kabinettsbeschluss des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) einen "wichtigen Schritt auf dem Weg hin zu einem digitalisierten Energiesystem". Der Entwurf wird voraussichtlich zeitnah im Bundestag beschlossen und kann dann in Kraft treten.
Und weiter: "Der Zuwachs der Erneuerbaren beginnt richtig anzuziehen. Wir müssen die Systeme daher klüger fahren, das heißt wir müssen sie digitalisieren." Grundlage sind dafür die intelligenten Messsysteme. Mit dem Gesetzesentwurf sorge man für einen gesetzlich klar festgelegten Rollout-Fahrplan. "Der Rollout wird systematisiert, beschleunigt und entbürokratisiert. Die jährlichen Kosten für Verbraucher:innen werden bewusst gedeckelt und zugleich auch die Einführung dynamischer Tarife beschleunigt, damit sich der Einsatz auch wirtschaftlich attraktiver wird.“
Fahrplan Rollout
Ab sofort: Agiler Rollout bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW)
Ab 2025:
- Dynamische Tarife gelten für alle Stromanbieter,
- bis 1. Dezember 2025: 20 Prozent der intelligenten Messsysteme bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeuger < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang ausgerollt,
Bis 31. Dezember 2028:
- 50 Prozent der intelligenten Messsysteme bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeuger < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang ausgerollt,
- 20 Prozent der intelligenten Messysteme bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 kW ausgerollt
Bis 31. Dezember 2030:
- 95 Prozent der intelligenten Messsysteme bei Verbrauchern < 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeuger < 100 kW (optional 1 bis 7 kW) mit vollem Funktionsumfang ausgerollt,
- 50 Prozent bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 kW
Bis 31. Dezember 2032:
- 95 Prozent bei Verbrauchern > 100.000 kWh und Erzeugern > 100 kW
Zentrale Inhalte
1. Gesetzlicher Rollout-Fahrplan wird gesetzlich klar verankert
MIt dem verbindlichen Rollout-Fahrplan bis 2030 sollen alle Haushalte mit einem jährlichen Verbrauch über 6000 KWh mit den intelligenten Messsystemen ausgestattet werden.
Marktanalyse und Markterklärung enfallen künftig; ebenso die Drei-Hersteller-Regel. Letztere ist EU-rechtlich nicht erforderlich. Zudem gebe es inzwischen ein ausreichendes Marktangebot für Smart-Meter-Gateways, betont Habeck
2. Agiler Rollout wird ermöglicht
Das neue Element des „agilen Rollouts“ wird eingeführt. Der Rollout könne dadurch sofort mit den bereits zertifizierten Geräten starten bei Verbrauchern bis 100.000 kWh (optional < 6.000 kWh) und Erzeugern bis 25 kW (optional 1 bis 7 kW).
Weitere Funktionen (wie das Steuern und Schalten) können über ein Anwendungsupdate bereitgestellt werden. Die Branche erhält so die Möglichkeit in einer „Warmlaufphase“ Prozesse aufzubauen und das Steuern über Smart-Meter-Gateway zu üben, bevor der Pflichtrollout gilt. Netzbetreiber, Marktakteure und Stromkunden sollen dadurch schnellstmöglich von der Digitalisierung profitieren. Sie erhalten bereits früher ein Gerät und weitere Funktionen können später durch Updates installiert werden, ohne dass es dafür eines erneuten Ein- oder Ausbaus bedarf.
Bisher setzte nach der Rechtsprechung eine Rolloutfreigabe durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) voraus, dass zu diesem Zeitpunkt bereits alle gesetzlich genannten Mindestfunktionalitäten technisch umgesetzt waren, einschließlich komplexer Funktionen wie der Fernsteuerung von Anlagen und Verbrauchseinrichtungen. Ein schrittweiser Hochlauf in den Markt mit einer sukzessiven Einführung im Wege von Anwendungsupdates war hingegen bisher nicht vorgesehen.
3. Kosten werden gerechter verteilt; Datenkommunikation für Netzbetreiber wird erweitert bei Verbesserung des Datenschutzes
Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber zahlen für ein intelligentes Messsystem künftig nicht mehr als 20 Euro/Jahr. Dies entspricht der heutigen Preisobergrenze für eine moderne Messeinrichtung – also in den meisten Fällen deutlich weniger als bisher.
Die Netzbetreiber werden dafür stärker an den Kosten beteiligt. Denn, diese profitieren laut Bundeswirtschaftsministerium in besonderer Weise vom Smart-Meter-Rollout. Um diese Ziele zu erreichen, erweitere man die Datenkommunikation bei Verbesserung des Datenschutzes (durch präzise Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen, Anonymisierung, Pseudonymisierung und den weiter ausdifferenzierten Zweckvorgaben) erweitert. In Summe profitieren Kunden und Netz von der gesetzlichen Anpassung.
Zudem betont Habeck, dass Kunden, die unter die 6000 kWh jährlich fallen, den Einbau eines intelligenten Messsystems vom Messstellenbetreiber verlangen dürfen. Insgesamt müssen Netzbetreiber, falls der Kunde sich vorzeitig ein intelligentes Messsystem wünscht, diesem Wunsch innerhalb von vier Monaten nachkommen. Netzbetreibern sei es außerdem vorbehalten, in Haushalten die Geräte auszutauschen. Ä
nderungen zum bisherigen Referenten-Entwurf gibt es bei den Preisobergrenzen für Zusatzleistungen. Galten hier vorher prozentuale Kosten sind diese nun fix festgelegt. Diese belaufen sich für grundzuständige Messstellenbetreiber zwischen 10 bis 30 Euro (siehe § 35 des Enwurfs)
4. Einführung dynamischer Tarife wird beschleunigt
Alle Stromversorger – unabhängig von der Kundenzahl – müssen ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Dadurch können Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erneuerbaren-Erzeugung verlagern. Im vorherigen Referenten-Entwurf lag die Schwelle noch bei 2026 für alle.
Aktuell müssen lediglich Lieferanten, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, ihren Kunden mit intelligentem Messsystem einen dynamischen Stromtarif anbieten. Mit dem Gesetz werden jetzt alle Lieferanten ab 2025 zum Angebot solcher Tarife verpflichtet, um die Prozesse zu beschleunigen.
5. Steuerbarer Netzanschluss wird verankert
Es wird die Möglichkeit gestärkt, das Smart-Meter-Gateway (SMGW) als sichere Kommunikationsplattform des Smart Meters im Grundsatz am Netzanschlusspunkt einzubauen. Dort kann es seine Funktion als Sicherheitsanker für die energiewirtschaftlich relevanten Anwendungen am besten erfüllen. Über geeignete Schnittstellen können mehrere Verbraucher/ Ladeeinrichtungen über das SMGW am Netzanschluss gebündelt werden und selbständig am Markt agieren. Gleichzeitig wird durch die Bündelung die Nachhaltigkeit gestärkt, weil weniger Geräte verbaut werden müssen.
6. Standardisierung wird konzentriert und die Nachhaltigkeit gestärkt
Um die Rolle des Smart-Meter-Gateways als sicherer Kommunikationsplattform für die Energiewende zu stärken und gleichzeitig die Standardisierung zu vereinfachen, wird klargestellt, dass sich die Standardisierung des BSI auf das SMGW zu konzentrieren hat. Weiter wird die sichere Lieferkette (SiLKe) vereinfacht, deren Vorgaben derzeit den Rollout unnötig erschweren. So soll ein massengeschäftstauglicher Postversand bei der sicheren Lieferkette zugelassen und eine stärkere Berücksichtigung der Nachhaltigkeit festgeschrieben werden.
7. Klare Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten ermöglichen
Um ein einheitliches, effizientes und an der Energiewende ausgerichtetes Projektmanagement beim BMWK zu ermöglichen, wird klargestellt, dass die Standardisierung durch das BSI im Auftrag des BMWK erfolgt.
Stimmen zum Kabinettsbeschluss
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) befand, dass der vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzesentwurf nicht dem Ziel eines schlüssigen Gesamtkonzepts beim Rollout gerecht werde: "Er sieht beispielsweise vor, dass jeder Kunde auf Antrag zeitnah ein intelligentes Messsystem eingebaut bekommen kann. Aus Sicht der Energiewirtschaft ist das in der Hochlaufphase ineffizient, weil alle Kundenwünsche vorzuziehen wären, unabhängig von ihrem Nutzen für das Gesamtsystem", erklärte dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Gerade mit dem Nutzen für das Gesamtsystem rechtfertige das Gesetz aber die Kostenverschiebung von den Kunden auf den Netzbetreiber. Wichtig sei eine Priorisierung für die Messstellenbetreiber, nach der Pflichteinbaufälle beispielsweise prioritär behandelt werden können. So könnten Messstellenbetreiber den Rollout effizienter planen und umsetzen. "Auch die Chance zu einer deutlichen Vereinfachung des Messtellenbetriebs durch eine Modernisierung der eichrechtlichen Vorschriften wird – anders als angekündigt – verpasst", so Andreae.
Rechtssicherheit, mehr Flexibilisierung und schrittweise Einführung
Trotzdem sei es gut, dass das Bundeswirtschaftsministerium mit dem Gesetzesvorhaben die Grundlagen der Digitalisierung der Energiewende neu ordnen möchte. Die vorgesehenen Regelungen schaffen Rechtssicherheit, flexibilisieren den Rollout und schaffen Raum für die schrittweise Einführung intelligenter Messsysteme und der Funktionen, die diese Technik bietet. "In vielen Punkten gehen sie allerdings an der Praxis vorbei und würden einen planbaren Rollout für Messstellenbetreiber eher behindern als unterstützen. Hier muss der Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert werden“, forderte Andreae.
Tibber und Ocotpus Energy Deutschland begrüßen variable Tarife
Marion Nöldgen, Deutschland-Chefin des Ökostromanbieters Tibber begrüßte, dass Bundeswirtschaftsminister Habeck nun die zentralen Vorteile für dynamische Tarife für die Privathaushalte und die Energiewende erkannt habe. "Damit können Privathaushalte von niedrigen und sogar negativen Preisen an den Strombörsen profitieren – und damit gerade große Verbräuche wie das Laden von E-Autos und den Betrieb von Wärmepumpen in Zeiten verschieben, in denen der Strom günstig und grün ist.“
Die Pflicht zu den variablen Tarifen ab 2025 finden auch positive Resonanz bei Andrew Mack, CEO von Octopus Energy Deutschland. “Der Entwurf der Bundesregierung zum Neustart des Smart Meter Rollouts ist vielversprechend. Er legt den Grundstein für eine digitale Infrastruktur, die Kund:innen endlich zu einem aktiven Teil der Energiewende macht. Wichtig sind aber immer noch mehr Tempo und weniger Bürokratie.” (sg)
Die weitereichenden Änderungen des Messstellenbetriebsgesetzes hatte die ZfK bereits mit dem Erscheinen des Referentenentwurfs unter die Lupe genommen.


