Mit dem intelligenten Messsystem geht der wichtigste Baustein für die Digitalisierung der Energiewende nun in den Rollout. Drei Smart Meter Gateways unterschiedlicher Hersteller sind vom BSI zertifiziert und die Marktanalyse mit der Fesststellung der technischen Möglichkeit ist nun veröffentlicht – damit startet der verpflichtende Einbau deutschlandweit.
Konkret heißt es in der Markterklärung: "Es wird festgestellt, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) genügen und damit die technische Möglichkeit zum Einbau von intelligenten Messsystemen besteht, soweit Messstellen bei Letztverbrauchern an Zählpunkten in der Niederspannung mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 100.000 Kilowattstunden ausgestattet werden sollen und bei diesen Messstellen keine registrierende Lastgangmessung erfolgt." Damit werde "die sofortige Vollziehung" angeordnet und gilt mit dem 17. Februar 2020 als bekanntgegeben. Mehr dazu hier (externer Link)
Einbaupflicht bei 6000 bis 100.000 kWh Jahresverbrauch
Konkret bedeutet dies, dass der grundzuständige Messstellenbetreiber Messstellen bei Letzverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6000 kWh sowie bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über sieben Kilowatt mit einem intelligenten Messsystem ausstatten muss. Betroffene Letztverbraucher und Anlagenbetreiber müssen den Einbau akzeptieren, haben jedoch die Möglichkeit, einen anderen als den grundzuständigen Messstellenbetreiber mit Einbau und Betrieb des intelligenten Messsystems oder der modernen Messeinrichtungen zu beauftragen.
Letztverbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch und RLM-Messungen hingegen haben kein grünes Licht vom BSI bekommen und sind damit vom Pflichtrollout ausgenommen. Dies betriffe zwar nur knapp über 240 000 Pflichteinbaufälle, bedeute aber etwa 66 Prozent des deutschen Strombezugs (Gesamtentnahme aus deutschen Stromnetzen 2018 70 TWh). Dementsprechend hoch sei die ökonomische Bedeutung einer einwandfreien Messung bei deiser Kundengruppe, heißt es weiter. Deren Erfassung erfolge mittels TAF 7. Derzeit sei aber eine Umrechnung der Zählerstandsgänge in Lastgänge mit den derzeit verfügbaren intelligenten Messsystemen noch nicht möglich. Zudem müsse diese Kundengruppe zusätzliche Messdaten bereitstellen, die beispielsweise eine Bewertung der Versorgungsqualität ermöglichen. Im Rahmen des Roadmap-Prozesse sollen hier konkrete Anfoderungen erarbeitet und im Anschluss in BSI-Vorgaben überführt werden.
Was schon funktioniert:
Die zertifizierten Gateways der Hersteller PPC, Sagemcom Dr. Neuhaus und PPC unterstützen die Tarifanwendungsfälle (TAF) 1 (datensparsame Tarife), 2 (zeitvariable Tarife), 6 (Abruf von Messwerten im Bedarfsfall) und 7 (Zählerstandsgangmessung). Auch der Bereich Sub-Metering, der die spartenübergreifende Messung für Gas, Wasser und Heizwärme umfasst, könne mit den derzeit verfügbaren und zertifizierten Gateways bedient werden, heißt es in der Marktanalyse des BSI. Entsprechend geeignete Messeinrichtungen gebe es am Markt.
Auch die Einbindung sogenannter Heizkostenverteiler, die bei Zentralheizungen in Mehrfamilienhäusern eingesetzt werden, sei über den CLS-Proxy-Kanal möglich und erfolge in der Regel über einen Datenkonezntrator. Eine Tarifierung im Gateway finde allerdings nicht statt, sondern dies diene ausschließlich der sicheren Übertragung der erfassten Daten.
Die für die Übermittlung der Ist-Einspeisung, die Bereitstellung von Netzzustandsdaten sowie die hochfrequente Messwerterfassung benögiten TAF 9 (Ist-Einspeisung),10 (Netzzustandsdaten) und 14 (Disaggregation von Daten) werden bei den aktuell zertifizierten Gateways mit dem ersten Softwareupdate implementiert. Die jeweiligen Hersteller haben hierzu bereits ein Re-Zertifizierungsverfahren beim BSI angestoßen, vermeldete die Bonner Behörde.
Steuerung von EEG- und KWK-Anlagen sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen fällt durch
Die aktuell zertifizierten Gateways seien in vielen Fällen für den Einsatz im Smart Grid zur Steuerung von Anlagen nach EEG und KWKG sowie steuerbaren Verbrauchseinrichtungen in der Niederspannung nach §14 a im EnWG – sogenannte 14a-Anlagen – geeignet. Allerdings stehe das EEG hier einem Einsatz entgegen, da es die Steuerung von EEG und KWKG-Anlagen, die sich nicht in der Direktvermarktung befinden, außerhalb eines Smart-Meter-Gateways mit proprietäerer Technik zulasse. Das Bundeswirtschaftsministerium will daher kurzfristig einen Entwurf einer gesetzlichen Regelung vorlegen und mit den betroffenen VErbänden konsultieren. Dabei sollen möglichst viele EEG- und KWKG-Anlagen ausschließlich über das BSI zertifizierte Gateway gesteuert und angebunden werden. Eckpunkte einer gesetzlichen Regelung sollen bis zum 1. Halbjahr 2020 vorlegen, steht es im Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende vom Bundeswirtschaftsministerium.
Ähnlich bei den flexiblen Verbrauchseinrichtungen – hierzu zählen private Ladeeinrichtungen für E-Mobilität, Heimspeicher und Wärmepumpen. Damit diese Verbrauchseinrichtungen in den Genuss der Netzentgeltreduzierung kommen, müssen sie über einen separaten Zählpunkt verfügen und nach Feststellung der technischen Möglichkeit mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet werden. Grundsätzlich wäre auch hier der Einbau von Gateways möglich, so das BSI in seiner Marktanalyse. Allerdings muss hier ebenfalls der Rechtsrahmen weiterentwickelt werden. Die erfoderlichen Änderungen sollen zeitnah vorgenommen werden. Erste Ergebnisse sind hier wohl bis Ende 2020 zu erwarten.
Auswirkungen auf MaKo 2020:
Die MaKo 2020, die seit 1. Dezember in Kraft ist, soll bis zur technischen Realisierbarkeit der sternförmigen Kommunikation abrechnungsrelevanter Daten für Messstellen mit Smart-Meter-Gateways übergangsweise fortgelten. Auf Grundlage des Messwertverarbeitungskonzepts wird der Stand der Technik bis zum 30. Juni 2023 evaluiert. Wird dabei die Realisierbarkeit der sternförmigen Kommunikation abrechnungsrelevanter Daten für Messstellen mit Smart-Meter-Gateways bestätigt, werde man einen Zeitpunkt der Umstellung bestimmen. Dieser soll frühestens in das Jahr 2026 fallen, heißt es weiter. Derzeit übernehmen die Messstellenbetreiber die Aufgaben der sternförmigen Kommuniaktion und verteilen die Messwerte an die Marktteilnehmer, Ziel ist es allerdings, dass das Gateway dies künftig selbst übernimmt. Ungeachtet der vorherigen Punkte finde die Datenübertragung auch im Rahmen der MaKo 2020 im Jahr 2022 über die Smart-Metering-Public-Key-Infrastructur statt, heißt es im Fahrplan für die weitere Digitalisierung der Energiewende. (sg)



