Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) stellte bei dem von der Deutsche Energie-Agentur (dena) initiierten Treffen Future Energy Labs mit Vertretern der Energiewirtschaft eine zeitnahe Änderung des Messstellenbetriebsgesetzes in Aussicht. Sein Haus habe schon alles vorbereitet, er müsse dieses nur noch unterzeichnen, dann gehe es voraussichtlich im November in die Abstimmung mit Verbänden und Branchenteilnehmern. Habeck betonte, dass es sich diesmal um einen echten Neustart des Smart-Meter-Rollouts handle, auch wenn ein solcher schon vor Jahren ausgerufen worden sei.
"Es ist nicht mehr akzeptabel, dass wir hier nicht weiterkommen", so der Minister. Mit dem neuen Messstellenbetriebsgesetz wolle man die bisherigen Hürden aus dem Weg räumen, ohne dabei das Vertrauen der Bürger zu gefährden. Denn ohne eine Digitalisierung des elektrischen Systems werde man nicht weiterkommen. Dazu zählte Habeck auch die Sektorenkopplung.
VerbraucherInnen begeistern
Er spreche hier nicht nur als Energie- und Klimaschutzminister, sondern auch als Wirtschaftsminister: "Wenn wir es klug anstellen, machen wir attraktive Modelle, die das Netz entlasten, wenn viel Energie da ist. Das kann die Verbraucherinnen und Verbraucher begeistern". Wichtig sei daher, dass den Kunden ihr geändertes Verbrauchsverhalten – etwa Strom beziehen, wenn Überschuss herrscht – zeitnah erlebbar gemacht werde und nicht erst mit der Monatsabrechnung. Das sei ein Versprechen, "das wir einzulösen müssen".
Denn, so Habeck: "So richtig weit sind wir noch nicht gekommen". Mit dem neuen Messstellenbetriebsgesetz kündigte der Minister folgende vier Eckpunkte an:
Vier Eckpunkte
1. Es soll einen Fahrplan mit gesetzlich verbindlichen Rolloutzielen geben. Die vielen aufwändigen Verfahren rund um die Markterklärung sollen abgelöst werden.
2. Künftig soll der Rollout agil gestaltet werden: Sprich, "Wer jetzt loslegen will, soll loslegen können. Wer eine Anlaufphase braucht, der soll sie bekommen", so Habeck. Komplexe Funktionen sollen erst einmal in der Praxis getestet werden.
Zum HIntergrund: Aktuell müssen alle Netzbetreiber nach einer Markterklärung – das sind etwa 800 – bei Neuanlagen die freigegebene Fälle umsetzen. Ziel mit der agilen Arbeitsweisen ist es, dass alle Einbaufälle freigegeben werden, die Pflicht greift erst nach einer Übergangszeit. So können Vorreiter bereits gesetztlich unterstützt loslegen und andere später folgen. Das Gesamtausbauziel muss aber weiterhin jeder erreichen und vermutlich wird die Bundesnetzagentur beauftragt, hier den Rolloutfortschritt einzufordern, erklärte ein Fachmann der ZfK auf Nachfrage.
3. Es sollen einfachere, nachhaltigere und effizientere Geschäftsmodelle und Business Cases entwickelt werden. Etwa indem mehrere Zähler innerhalb einer Liegschaft an ein Smart-Meter-Gateway gebündelt werden.
4. Bei der Lagerung und Transport sollen auch andere Wege möglich sein, etwa der Postweg. "Wir bauen quasi militärische Technik in unsere Energiesysteme", so Habeck. Er nehme durchaus die Sorgen der Leute ernst, die Angst haben, dass über die Gateways Daten ausgelesen werden könnnen, die anzeigen, welches Programm bei ihnen gerade im TV läuft. Zeitgleich würden viele aber ihre Urlaubsbilder auf Facebook teilen und seien dementsprechend unvorsichtig. Man habe sich daher für den konsistentesten Weg entschieden. Das heiße, man dürfe nicht zu ängstlich sein, dass die Geräte manipuliert werden, denn "am Ende müssen wir uns auch bewegen können" . "Dewegen verschicken wir die Dinger meinetwegen mit der Post oder lagen er sie in einem Warenhaus", betonte Habeck nochmals.
Wann das neue Messstellenbetriebsgesetz gelten soll, konnte Habeck nicht sagen, Ende Oktober werde es wohl noch nicht fertig sein, "aber wir sollten schauen, dass es nicht 2027 wird".
Stimmen aus der Branche
Ingo Schönberg, Vorstandsvorsitzender von Gateway-Hersteller PPC bewertete die angekündigte Beschleunigung des Rollouts intelligenter Messsysteme und den Abbau von Hürden als gute Botschaften. "Jetzt müssen diesen auch Taten folgen". Darunter versteht der PPC-Chef ein agiles Durchstarten mit allen Einbaufällen und bedarfsorientierte Übergangsfristen für komplexere Vorgänge. Und: "Einer Markterklärung als Bremse bedarf es nicht mehr!"
Den Rolloutpfad mit festen Ausbauziel für 2030, auf das sich die Messstellenbetreiber mit ihren Ausbauplänen einstellen können, begrüßt Schönberg sehr. Die Smart-Meter-Gateways würden durch die zertifizierte Upadatefähigkeit agil mit den Anforderungen der Energiewende mitwachsen. Schönberg betont allerdings auch: "Wir müssen die Förderalismus-Bremse im Eichrecht lösen, um diese Agilität durch regelmäßige Updates der Smart Meter Gateways massiv zu vereinfachen und das Ausrollen neuer Funktionen zu beschleunigen."
Auslieferung per Post
Die Äußerung Habecks, die Geräte per Post zu versenden, sieht der PPC-Chef differenzierter: "Die sichere Lieferkette kann in einer Common-Criteria-Zertifizierung nicht ganz wegfallen, aber erheblich vereinfacht werden. Daran arbeiten wir bereits intensiv. Gerade bei kleinen Stückzahlen in der Montage mit geringen Auswirkungen auf das Gesamtsystem bietet das vorhandene Smart-Meter-Gateway-Siegel bereits ausreichende Sicherheit gegen Manipulation."
Die sichere Auslieferung der Geräte sei immer Teil der Zertifizierung, sie könne jedoch basierend auf Bedrohungsanalysen einfacher gestaltet werden und im vom BSI bereits angestoßenen Branchendialog die Ökonomie eine stärkere Berücksichtigung finden. Dann könne auch der Postversand zum Beispiel für Kleinmengen in der Montage der wettbewerblichen Messstellenbetreiber oder massive prozessuale Vereinfachungen im Handling der Monteure Teil der Gesamtlösung und zulässig sein. Der Habecksche Postversand dürfte daher grundsätzlich für viele Varianten der Sicheren Lieferkette (SiLKe) nutzbar sein.
"Solche produkt- und lebenszyklusbezogenen Zertifizierungen wie bei Smart-Meter-Gateways werden spätestens mit der Umsetzung des EU Cyber Resilience Act für viele Bereiche zum tragen kommen, natürlich nicht überall mit dem Schutzlevel einer kritischen Infrastruktur", führt Schönberg aus. Hier bedürfe es in den jeweiligen Prozessen immer eines Blickes auf die ökonomische Verträglichkeit.
Denn es gilt weiterhin: "Es darf keine Abstriche beim Sicherheitsniveau für Smart-Meter-Gateways (SMGW) und Anforderungen im SMGW-Ökosystem geben. "Gleichwohl muss es stets einen Kompromiss zwischen Sicherheit und Kosten geben, sonst kommt es nicht zum Masseneinsatz", so Schönberg. "Wir setzen heute die Standards für die kritische Infrastruktur Stromnetze und damit für unsere künftige Versorgungssicherheit. Abstriche im Sicherheitsniveau der Gateways sind auch nicht notwendig, wir beherrschen die Sicherheitsanforderungen und die BSI-Zertifizierung der Gateways. Notwendige Prozesse können wir schnell und effizient durchführen, agiles Vorgehen haben alle Hersteller mehrfach bewiesen", betonte der PPC-Chef.
Mehrere Zähler pro Gateway
Lobende Worte gab es außerdem von Hausheld-Vorstand Bouke Stoffelsma: „Dass Robert Habeck die Smart Meter zur Chefsache macht, zeigt, dass er abliefern will. Digitalisierung und Energiewende geht genau so! Für Stadtwerke bietet die Möglichkeit, Smart Meter Gateways für mehrere Kunden zu nutzen, einen enormen Vorteil. So bekommen alle Kunden preiswerte Smart Meter. Den Minister würde es freuen.“
Auch EMH-Metering-Geschäftsführer Peter Heuell betonte auf der Veranstaltung, dass ein Full-Rollout deutlich wirtschaftlicher werde, wenn mehrere Stromzähler an ein einziges Smart Meter Gateway angeschlossen werden. Dieses Gateway mache aus einem einfachen digitalen Stromzähler, sprich einer modernen Messeinrichtung, einen Smart Meter, also ein „intelligentes Messsystem“.
Mehrspartenmetering
"Indem man mehr Messpunkte – also Haushalte – an ein Gateway anschließt, beschleunige und erleichtere man die Prozesse: „Mit dieser Lösung können wir einen flächendeckenden Full-Rollout effizient und wirtschaftlich unterstützen“, betont Heuell. Sein Unternehmen hat mit Netze BW solche Smart Meter entwickelt und bereits getestet. Aktuell können alle SMGW-Hersteller via wMBUS mehrere Zähler an ein Smart-Meter-Gateway anbinden. Einzig für TAF7 bedarf es des wMBUs-Kompaktprofils, dass aktuell vier Zählerhersteller umsetzen.
Der Vorteil dieser Mehrzählerlösung: „Die Energiedaten möglichst vieler Kunden lassen sich über ein einziges Gateway übertragen“, betont Heuell. „Das ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der Energiewirtschaft.“ Und weiter: „Je mehr Menschen einen Smart Meter erhalten, desto mehr rechnen sich neue Dienstleistungen, wie flexible Stromtarife und Feedbacksysteme für den Energieversorger. Zudem können immer mehr Menschen ihren Stromverbrauch in Echtzeit überwachen, den Verbrauch senken und günstige Tarife nutzen“, so Heuell. Auch weitere Zähler für Gas, Wärme und Wasser lassen sich an das Gateway anbinden. Dadurch erhalten die Verbraucher auch bei diesen Verbrauchsgütern mehr Transparenz.
Vorteile für Netzbetreiber
Der Verband kommunaler Unternehmen hatte schon im Vorfeld der Veranstaltung die Wichtigkeit von intelligenten Messsystemen betont. Damit können Netzbetreiber ihre Kunden Sollvorgaben für ihren Netzanschluss übermitteln. Das Aussteuern der einzelnen Erzeuger und Verbraucher übernimmt das Energiemanagementsystem vor Ort nach den Vorgaben des Kunden. „Damit erhalten wir eine klare Trennung zwischen Netz und Kundenanlage und der Kunde kann entscheiden, wie er die jeweiligen Vorgaben bei sich am besten umsetzt. Die Netzbetreiber können dadurch auch künftig ihre Netze stabil halten und Engpässen frühzeitig vermeiden“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing.
Für eine schnelle und erfolgreiche Einführung von Smart Metern sei es wichtig, auch die Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker als bisher zu kommunizieren, so Liebing. „Smart Meter können Haushalte effektiv beim Energiesparen helfen, weil sie den Verbrauch in Echtzeit messen.“ Die Transparenz könne auch dazu beitragen, dass Elektrogeräte mit hohem Energiebedarf nicht länger unentdeckt blieben. „Nur wer die größten Stromfresser kennt, kann effektive Maßnahmen treffen“, so Liebing. Die zeitnahe Übermittlung von Verbrauchsdaten ist zudem eine Grundvoraussetzung, damit Energieversorger flexible Stromtarife anbieten können.
Datenschutz und Lieferkette
Außer den notwendigen Angaben, müssten Kunden die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, welche weiteren Daten sie über ihre intelligenten Stromzähler übermitteln wollen, fordert der Verband. Bezüglich der technischen Möglichkeiten, sollten aus VKU-Sicht die Anforderungen an die Geräte daher möglichst gering sein: „Das Smart Meter Gateway muss nicht alle Funktionalitäten abbilden, die technisch möglich sind“, sagte Liebing. „Viele der technischen Anforderungen werden seit dem Start des Rollouts erfolgreich in den nachgelagerten Systemen beim Messstellenbetreiber erfüllt oder können zukünftig in den Energiemanagementsystemen der Kunden passgenau umgesetzt werden.“
Was die Diskussion um eine sichere Lieferkette der Geräte anbelangt, empfiehlt der VKU eine Senkung der Anforderungen, so lange die Mindeststandards bei Datenschutz und Datensicherheit gewährleistet bleiben und Manipulationen ausgeschlossen werden können. Um die Einführung der Smart Meter und die damit verbundenen Prozesse zu optimieren, befürwortet der VKU zudem eine Bündelung der Fachaufsicht im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. (sg)



