Redispatch 2.0: Regulierungsbehörde schließt Verlängerung der Übergangsregelung bislang aus

Ein Großteil der Netzbetreiber strebt an, die Betriebsbereitschaft zum 1. März seinem vorgelagerten Netzbetreiber zu melden, so der Verband BDEW.
Gelingt es dem Großteil der Verteilnetzbetreiber/Marktakteure bis zum 1. März betriebsbereit zu sein? Bzw. haben diese schon die Betriebsbereitschaft angekündigt?
Bundesnetzagentur: Uns liegen bereits Anzeigen der Betriebsbereitschaft von Verteilernetzbetreibern vor. Da die Bundesnetzagentur nur um Anzeigen der Betriebsbereitschaft von Netzbetreibern gebeten hat, die unmittelbar an das Übertragungsnetz angeschlossen sind, lässt sich daraus kein repräsentatives Bild erstellen.
Die vorliegenden Anzeigen zeigen jedoch, dass es – jedenfalls nach der Selbsteinschätzung der jeweiligen…
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