Smart City / Energy

Smart-Meter-Rollout: Technische Probleme? Warum nicht gleich ganz die Finger davonlassen?

Die Bundesregierung will nicht von "Verzögerungen" bei den Smart-Meter-Technologien sprechen. Hersteller und Messstellenbetreiber hätten den Start selbst in der Hand, heißt es auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion.
21.01.2018

Die intelligenten Messsysteme müssen umfangreiche Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Der mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verankerte Rechtsrahmen zur Einführung intelligenter Messsysteme gebe keine starren Fristen für den Start des Rollouts vor, antwortete das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auf eine Kleine Anfrage der Linken. Diese hatte zur Fristsetzung des Rollouts "im Lichte der anhaltenden Nichtverfügbarkeit der nötigen Technologie" nachgefragt. Die technische Möglichkeit in diesem Sinne liege noch nicht vor, starre Fristen gebe es nicht, so das BMWi. Der Rollout könne erst beginnen, wenn das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vorher eine Freigabe erteilt und veröffentlicht habe.

Dazu müssen drei voneinander unabhängige Hersteller Systeme am Markt anbieten, die den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entsprechen. "Hersteller und Messstellenbetreiber haben insoweit den Rolloutbeginn selbst in der Hand", heißt es in dem Antwortschreiben weiter. Wegen der "erheblichen Anstrengungen" den diese beiden Rollen leisten und wegen des fehlenden starren Startzeitpunktes, halte es die Bundesregierung daher für verfehlt von "Verzögerungen" zu sprechen. Man werde sich nicht an Spekulationen beteiligen, wann die Marktteilnehmer die Voraussetzungen herbeigeführt haben werden.

Warten auf die zertifizierten intelligenten Messsysteme

Zuletzt hieß es noch unter Branchenteilnehmern auf diversen Veranstaltungen, darunter auch BSI-Vertreter, dass die Zertifizierung der intelligenten Messgeräte Ende 2017 erwartet werde. Jetzt, Ende Januar, hat sich immer noch nichts getan. Die Frage der Linken ist nicht neu, schon im März und im Juni versuchten die Grünen über die Kleine Anfrage zu erfahren, ob sich der Rollout verzögere und wenn ja, wie lange.

Die umfangreichen Sicherheitsanforderungen nach dem Messstellenbetriebsgesetz, die die intelligenten Messsysteme erfüllen und nachweisen müssen, will die Bundesregierung nicht als "Hürde" bezeichnen. So begegne man den Vernetzungsrisiken. Eine wichtige Rolle spiele zudem die technische Differenzierung der jeweiligen Geräte, um den jeweiligen Stand des Rollouts analysieren zu können, heißt es in der Antwort weiter.

Begriffliche Schwierigkeiten beim Smart Metering

Denn in der Kleinen Anfrage gab es Verwirrung zu den Begriffen "intelligente Messsysteme" und "moderne Messeinrichtungen". Das Wirtschaftsministerium stellte dazu klar, dass das Messstellenbetriebsgesetz einerseits den Rollout von modernen Messeinrichtungen und andererseits von intelligenten Messsystemen regle. Die Messeinrichtungen, sind im Gegensatz zu Letzterem nicht in ein Kommunikationsnetz eingebunden und verfügen über eine Schnittstelle, mit der sie mittels eines Smart-Meter-Gateways zu einem intelligenten Messsystem aufgerüstet werden können. Die modernen Zähler selbst kommunizieren nicht nach außen. Zudem würden sie auf dem Markt angeboten. Grundzuständige Messstellenbetreiber planen bereits ihren Einbau oder haben damit begonnen, heißt es vom BMWi weiter.

Ralph Lenkert, umweltpolitischer Sprecher sowie Sprecher für Technikfolgenabschätzung bei den Linken und Mitglied im Beirat der Bundesnetzagentur kritisierte in einem Schreiben, das der ZfK exklusiv vorliegt, dass es offensichtlich ein Missverständnis bei der Interpretation des Textes im Messstellenbetriebsgesetzes gebe. Ihm zufolge ist das Problem, das nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes die modernen Messeinheiten an ein Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden sollten. Da es aber diese noch nicht gebe, entstand Lenkert nach die Auffassung, dass damit auch die "modernen Messeinrichtungen" noch nicht eingebaut werden können.

Dem entgegen stand, dass grundzuständige Messstellenbetreiber laut Gesetz bereits seit Juni 2017 mit dem Einbau "moderner Messeinrichtungen" beschäftigt sein sollten und sie nach drei Jahren zehn Prozent der dafür vorgesehenen Anschlüsse umgerüstet haben müssten. Die Bundesregierung habe nun in ihrer Antwort klargestellt, dass sie das anders so sieht. "Moderne Messsysteme müssen demnach nur grundsätzlich die Möglichkeit bieten, in ein Kommunikationsnetz mittels Smart-Meter-Gateways eingebunden werden zu können – also nur die Schnittstelle besitzen", so Lenkert.

Linke: Datenmissbrauch möglich

Klar formulierte und unmissverständiche Gesetzestexte fände er daher hilfreich. So könnten solche Interpretationsdifferenzen von vorneherein ausgeschlossen werden. "In Ministerien wird anscheinend immer häufiger mit heißer Nadel gestrickt. Dadurch entsteht Rechtsunsicherheit und werden nachträgliche Gesetzesänderungen wegen ungewollter Nebeneffekte oder gar fehlerhafter Gesetzeswirkungen nötig", monierte Lenkert. Im Übrigen sei bei interpretierbaren Formulierungen nicht gesagt, dass ein Gericht zur selben Auslegung des Gesetzes komme wie die Bundesregierung.

Generell lehnt die Linke Smart Meter für Haushaltskunden ab, weil über diese ein Zugriff auf sensible Verhaltensdaten möglich sei und zu Datenmissbrauch regelrecht aufgefordert werde. Man sollte die technischen Probleme zum Anlass nehmen, komplett auf Smart Meter und darauf aufbauende kundendatenbasierte Geschäftsmodelle zu verzichten, schloss Lenkert. (sg)

 

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