Smart-Metering: Stichprobenverfahren funktioniert auch mit elektronischen Zählern
"In diesem Jahr haben 98,2 Prozent der Zähler das Verfahren bestanden und dürfen damit weiter im Netz betrieben werden", sagt Dominique Klein, Teamleiter Prüfstellenbetrieb Strom der Innogy Metering. Für die Kunden – 130 Stadtwerke und Netzbetreiber – bedeutet dies ihm zufolge eine Ersparnis von rund 110 Mio. Euro Investitionskosten.
Hintergrund
Das amtliche Stichprobenverfahren erlaubt es, die Eichfrist für baugleiche Zähler anhand einer kleinen Stichprobe zu überprüfen. Bei positivem Ergebnis wird die Eichfrist des gesamten Bestandes verlängert und die Zähler können weiter zur Abrechnung genutzt werden.
Verlängerung der Eichfrist auch bei elektronischen Zählern
Innogy Metering wies im aktuellen Stichprobenverfahren nach, dass eine Verlängerung der Eichfrist auch für elektronische Zähler möglich ist. "Das Stichprobenverfahren hat eine große Bedeutung für den Smart-Meter-Rollout", erklärt Klein. Denn um den Rollout wirtschaftlich umsetzen zu können und die Preisobergrenzen einzuhalten, spielt die Eichfrist dieser Zähler eine wesentliche Rolle. Die Fehlerquote sei nur wenig höher als bei den mechanischen Zählern gewesen, so der Teamleiter für den Strom-Prüfstellenbetrieb. So genannte Einweg-Zähler kämen für die Metering-Tochter von Innogy zudem nicht in Frage. "Wir konnten zeigen, dass sich die Qualitätssicherung auch bei elektronischen Zählern auszahlt", freut sich Klein.
Neues Verfahren von 2019 an
Für die neuen Bauarten von elektronischen Zählern, die im kommenden Jahr in Betrieb genommen werden, soll indes das "Qualifikationsverfahren zur Stichprobenprüfung" eingeführt werden. Damit können moderne Messeinrichtungen eine Verlängerung der Eichfristen um bis zu acht Jahre erhalten. Dies gilt spartenübergreifend für Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler. Ohne das bestandene Qualifikationsverfahren ist nur eine Verlängerung um maximal zwei Jahre möglich. (sg)