Smart City / Energy

Spielregeln für intelligentes Messwesen aktualisiert

Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) hat eine neue Version der Anwendungsregel "Messwesen Strom – Metering Code" vorgelegt. Bis 17. Oktober können Änderungsvorschläge dazu abgegeben werden.
17.08.2018

Mit dem geplanten Rollout intelligenter Messsysteme mussten auch die 2011 gültigen Anwendungsregel "Messwesen Strom – Metering Code"(E VDE-AR-N 4400) überarbeitet werden. Eine zentrale Rolle kommt dem Smart-Meter-Gateway zu. Dort werden die Messdaten aufbereitet und an die jeweiligen Marktpartner weitergeleitet. Damit dies standardisiert abläuft, gibt es den Metering Code des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN|VDE).

Bisher drehte sich die Festlegung hauptsächlich um den Zähler. Die Neufassung wird jetzt vor allem mit Regeln für das Gateway ergänzt. Außerdem hat sich in den letzten Jahren der Ordnungsrahmen zum intelligenten Messsystem entscheidend weiterentwickelt, erklärt VDE|FEE, das die Anwendungsregel vorlegte. Zu nennen sind die neue Mess- und Eichverordnung (2015), das Messstellenbetriebsgesetz (2016) sowie das Interimsmodell der Bundesnetzagentur (2017) zur Abwicklung der Marktprozesse über das intelligente Messsystem.

Wichtiger Baustein zur Interoperabilität

Die Neufassung soll dafür sorgen, dass die am Markt erwarteten Gateways der ersten Generation Daten nach den Anforderungen des Interimsmodells der Bundesnetzagentur aufbereiten und weiterleiten. Damit werden viele Regelungen, die bisher in den Lastenheften des VDE|FNN zum Smart-Meter-Gateway standen, präzisiert und verbindlich.

Was sich ändert:

Konkret wird jetzt etwa die Identifikation von Messwerten um eine ID-Kennung für Tarifanwendungsfälle erweitert. Außerdem bekommen Messwerte jetzt auch Statusinformationen für das Gateway. Neu ist auch die Vorbereitung der Integration von Messkonzepten (Berechnung von virtuellen Zählpunkten). Damit sollen sich künftig auch komplexe Messstellen eichrechtskonform umsetzen lassen.

Der Metering Code ist damit fit für eine Vielzahl von Konfigurationen der Kundenanlage. Zusätzlich wird auch erstmals der bisher separate VDE|FNN-Hinweis "Ersatzwertbildung" vollständig integriert und dabei wesentlich erweitert.

Zielgruppen:

  • Messstellenbetreiber erhalten so die Sicherheit, dass alle eingesetzten Zähler und Gateways dieselben Standards bei Datenübertragung und Strommessung befolgen.
  • Hersteller von Smart-Meter-Gateways und digitalen Stromzählern wiederum bekommen klare und verbindliche Regeln für die Entwicklung ihrer Geräte.
  • Endkunden und Energieversorger profitieren von zeitgemäßen und verlässlichen Messungen des Endenergieverbrauchs, so VDE|FEE.

Der Entwurf ist auf der Website des VDE|FNN verfügbar. Bis 17. Oktober können Änderungsvorschläge abgegeben werden. (sg)