Roland Olbrich ist Partner der Horizonte-Group GmbH

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Bild: © Horizonte-Group

Von: Roland Olbrich, Partner Horizonte-Group GmbH

Mit der (weitestgehend) regulatorischen Klarheit Ende 2023 sind nun die wesentlichen Festlegungen für Steuern in der Niederspannung geregelt. Einerseits hat das EEG 2023 für steuerbare Erzeuger die Einbauverpflichtungen von Steuerungseinrichtungen (STE) sowie die Erfordernis zur Auslesung von Netzzustandsdaten nachgeschärft.

Andererseits hat die Bundesnetzagentur(BNetzA)-Festlegung § 14a EnWG vom November 2023 umfassend die technischen und kaufmännischen Rahmenbedingungen für steuerbare Verbraucher fixiert. Zudem wurden mit der Verabschiedung der TR-03109-5 auch die Geräte-technischen Vorgaben für STE verbindlich festgelegt.

Roadmap zur Umsetzung Steuern NiederspannungBild: © Horizonte-Group

Im Resultat werden steuerbare Erzeuger und Verbraucher ein Massenthema und wesentlicher Treiber für den Rollout bis 2030. Gemäß unserer Grob-Abschätzung ist bei mindestens 17 Mio (33 %) der heute ca. 53 Mio Zählpunkte in der Niederspannung Steuerbarkeit herzustellen. Es stellte sich also die Frage nach der konkreten Umsetzung – und insbesondere, was technisch und organisatorisch 2024 bereits machbar ist.

Stand der Geräte- und IT-technischen Lösungen – Hier ist teilweise Marktreife erreicht

In der Geräte- und IT-technischen Entwicklung für Steuerbarkeit sind insbesondere vier Themenbereiche relevant:

  1. Geräte-Lösungen in Kundenobjekten
  2.  IT-Lösungen für das CLS-Management beim MSB
  3. IT-Lösungen für Niederspannungscockpits beim VNB
  4. Anpassung der IT-Umsysteme: Jenseits der oben genannten steuerspezifischen Lösungen sind auch bestehende Umsysteme anzupassen. Neben Portalen, GWA- oder Workforce-Management-Systemen umfasst dies insbesondere auch die ERP-Systeme des VNB und MSB. In EPR-Systemen anzupassen sind Datenmodell der Geräte (bspw. Einführung Netzlokation, steuerbare/technische Ressource), Implementierung neuer Prozesse (Inbetriebnahme STE, Tarifierung Netzzustandsdaten) und Schnittstellen (CLS-System, GWA-System). Angesichts des Umfangs an Anpassungen wird vorrausichtlich kein ERP-Hersteller 2024 alle Aspekte im erforderlichen Automatisierungsgrad implementieren können. Spezifisch bei SAP-Häusern stehen zudem vielfach Migrationen von Alt-SAP-Systemen auf HANA-Systeme an. Somit werden in ERP-Systemen 2024 zwar Grundprozesse ausgeprägt werden, aber mit umfangreicheren Workarounds. Der Großteil der Anpassungen wird frühestens 2025 in höherem Automatisierungsgrad zur Verfügung stehen.

Um zusammenzufassen: 2024 wird gekennzeichnet sein durch Marktreife bei Steuerboxen, erste Produktivbetriebe für CLS-Management-Systeme, erweiterte Test-Piloten für Netzcockpits und umfangreiche Ertüchtigung von ERP-Systemen mit noch umfangreichen manuellen Workarounds.

Verbände übernehmen 2024 die technischen Fein-Festlegungen

Neben der herstellerseitigen Entwicklung werden Verbände 2024 eine bedeutende Rolle einnehmen. Auf MSB-/VNB-Seite liegt die technische Regelsetzung als zentrale Aufgabe beim VDE Form Netzbetrieb/Netztechnik (FNN). Der FNN plant 2024 in diesem Zusammenhang wegweisende Veröffentlichungen zu den Themen Flexibilitätsnutzung, Koordinierungsfunktion Steuerung, Standardisierung Netzzustandsermittlung und Weiterentwicklung des Lastenhefts Steuerbox.

Auf Herstellerseite wird insbesondere auch der Verband der Elektro- und Digitalindustrie (ZVEI) in diesem Jahr zusätzliche Aktivitäten entfalten. Neben dem etablierten Fachkongress „Metering Days“ für Smart Metering im Oktober etabliert ZVEI ein eigenes Forum für das Stromnetz 2030+, das als Fachkongress „Klimaneutrale Netze“ im März erstmalig stattfindet. Der thematische Rahmen wir hierbei ein breites Spektrum von Innovationen in Netzplanungsprozesse bis digitale Infrastrukturen überspannen.

Was müssen EVU nun angehen?

Für Energieversorger (EVU) bietet sich 2024 im Thema Steuern Niederspannung also folgende Situation: Regulatorik ist (weitestgehend) geklärt, Technologie hat teilweise Marktreife und Verbände werden im Jahresverlauf zusätzliche Klarstellungen bereitstellen. Somit zeichnet sich 2024 als weiteres Übergangsjahr ab, in dem EVU-seitig aber wesentliche Weichen in Hinblick auf Massenprozesse ab 2025 zu stellen sind.

Aktivitäten der EVU lassen sich dabei in drei Bereich gliedern:

  1.  VNB-Aufgaben zur administrativen Umsetzung BNetzA-Festlegung – insbesondere zur Entgegenahme und Prozessierung von §-14a-Teilnahmeanträgen für beispielsweise Wallboxen oder Wärmepumpen. Dringliche Punkte umfassen die Anpassung von „Installateursportalen“ zur Entgegennahme der Anträge, die konsistente Ablage der Daten mit Kundenwahlmöglichkeiten in den VNB-ERP-Systemen, die Aussteuerung der Neuanlagen-Prozesse in Richtung eigener und wettbewerblicher MSB und die Vorbereitung einer transparenten Dokumentation von Netzzustandserhebungen und Strukturdaten entsprechend der BNetzA-Vorgaben.
  2. Messstellenbetreiber-Aufgaben zur Bereitstellung der technischen Infrastruktur – insbesondere die Inbetriebnahme von STE und Gridzählern unter Kopplung an ein Smart Meter Gateway. Dringliche Punkte umfassen hier eine Abschätzung der Anzahl an steuerbaren Anlagen im Versorgungsgebiet, die Beschaffung einer CLS-Management-Lösung und die bereits oben diskutierte Ertüchtigung der Messstellenbetreiber-ERP-Systeme um Datenmodell, Prozesse und Schnittstellen.
  3. Verteilnetzbetreiber-Aufgaben zur langfristigen Sicherstellung der netzorientierten Steuerbarkeit – insbesondere die konzeptionelle und technische Klärung der EVU-spezifischen Herstellung von Steuerbarkeit. Viele Verteilnetzbetreiber werden wohl erst 2026 oder später steuernd in der Niederspannung eingreifen müssen. Jedoch sind hier „dicke Bretter“ verborgen, insbesondere in der grundsätzlichen Klärung, was Steuerbarkeit für den einzelnen VNB überhaupt bedeutet – wie beispielsweise Netzzustandserfassung nur an Entnahmestellen vs. auch Ortsnetzstationen oder Integration von Niederspannungs- mit Mittelspannungs-Steuerung. Dringlich ist 2024 sicherlich die Klärung des Zustands der Niederspannungsnetze sowie eine Initiierung von Pilotstellungen für Niederspannungscockpits, um spätestens 2025 erstmalig Netzustandsdaten aus Grid-Zählern empfangen und auswerten zu können

2024 werden EVU somit erste Entscheidungen für Steuern in der Niederspannung treffen. Übergreifend zeichnet sich in ab, dass innerhalb der Werke ein Zusammenspiel von bislang oft getrennt agierenden Akteuren aus Verteilnetezbetreibern und Messstellnebetreibern essenziell ist – EVU sollten also einen Dialog der Akteure aufsetzen, um erfolgreich und koordiniert die komplexen Aktivitäten anzugehen. (sg)

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