Dynamische Tarife ermöglichen es privaten Haushalten, durch Verhaltensanpassungen Kosten einzusparen. Allerdings fühlen sich viele Verbraucherinnen und Verbraucher unzureichend über diese Tarife informiert, bemängelt der vzbv.
„Deshalb sollte eine größere Transparenz über die Vor- und Nachteile dieser Tarife hergestellt werden. Um die Kostenrisiken für private Haushalte zu reduzieren, sollten zudem Tarife angeboten werden, die eine Absicherung gegen exorbitante Preissteigerungen enthalten,“ so Thomas Engelke, Energieexperte beim vzbv.
Konkrete Forderungen des Verbands:
Wahl zwischen dynamischen Stromverträgen und Festpreisverträgen:
Begründung: Für einige Verbraucher kann der Abschluss eines dynamischen Stromtarifs vorteilhaft sein. Anderen Verbraucher:innen wiederum ist Planungssicherheit besonders wichtig. Sie könnten deshalb Festpreisverträge bevorzugen. Gerade während der Energiepreiskrise im Jahr 2022 sei deutlich geworden, dass Festpreisverträge Verbraucher:innen vor sehr starken und abrupten Preisanstiegen geschützt haben.
Da in einigen Mitgliedsstaaten im vergangenen Jahr Festpreisverträge teilweise nicht mehr angeboten wurden, sei es sinnvoll, dass EU-Mitgliedsstaaten die Verfügbarkeit von diesen Verträgen sicherstellen müssen. Unterstützung kommt von der EU: Im Rahmen des am 14. März 2023 vorgelegten Maßnahmenpakets zur Reform des Strommarktdesigns sollen künftig Mitgliedsstaaten nicht nur den Zugang zu dynamischen Tarifen sicherstellen, sondern auch den Zugang zu Festpreisverträgen.
Mindeststandards für Informationen über dynamische Tarife:
Nur mit transparenten und leichten Informationen können Verbraucher den für sie passenden Tarif auswählen. Eine Umfrage im Auftrag des vzbv ergab, dass sich 89 Prozent der Haushalte zum Thema dynamische Stromtarife eher schlecht beziehungsweise überhaupt nicht informiert fühlten.
Der Verband fordert daher klare Mindeststandards für die Unterrichtung der Kosten sowie Vor- und Nachteile des jeweiligen Tarifs. Dies sollte beispielsweise eine Preishistorie des jeweiligen Tarifs umfassen. Neben den Vor- und Nachteilen von dynamischen Tarifen sollten die Verbrauchr :auch über die Vor- und Nachteile von Festpreisverträgen informiert werden.
Transparente Preisinformationen auf Vergleichsportalen
Zentral sollte zudem die Vergleichbarkeit unterschiedlicher Tarife sein. Der vzbv fordert, dass bereits beim Vergleich von Tarifen Informationen zu Kosten sowie den Vor- und Nachteilen von dynamischen Stromtarifen dargestellt werden müssen.
Dabei sollten auch beim Vergleich klare Mindeststandards für die Unterrichtung der Kosten sowie Vor- und Nachteile des jeweiligen Tarifs gelten. Aktuell werden laut dem Verband auf einigen Vergleichsportalen dynamische Tarife neben klassischen Tarifmodellen angeboten. Die Gegenüberstellung verschiedener Tarifmodelle könne Verbraucher vor Probleme stellen, die Preise zu vergleichen.
Absicherung gegen exorbitante Preissteigerungen
Durch Verhaltensanpassung können dynamische Tarife Kosten einsparen. Gleichzeitig können extreme Preissteigerungen an den Strommärkten mit Kostenrisiken für Verbraucher verbunden sein. Zuletzt wurde dies explizit während der Energiepreiskrise im Jahr 2022 sichtbar, in der die direkte Weitergabe der Spotmarktpreise in einigen europäischen Ländern gravierende soziale Konsequenzen hatte.
Ähnliche Kostenrisiken könnten auch während winterlicher Kältewellen mit einer geringen Solar- und Winderzeugung auftreten. In solchen Zeiten kann in Zukunft ein sehr hoher Stromverbrauch durch Wärmepumpen auf eine geringe Erneuerbaren-Energien-Erzeugung treffen. Dies könnte zu sehr hohen Spotmarktpreisen führen.
Aus Sicht des vzbv sollten daher dynamische Tarife eingeführt werden, die eine Absicherung gegenüber exorbitanten Preissteigerungen enthalten. Eine mögliche Tarifgestaltung, die eine gewisse Absicherung enthalte, sei der von Neon Energy ausgearbeitete „dynamische Tarif mit Preisabsicherung“
Keine höheren Preisobergrenzen für intelligente Messsysteme
Das Bundeministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) will bis spätestens zum 30. Juni 2024 eine Analyse zur Höhe der Ausgestaltung der Preisobergrenzen vorlegen. Aufbauend darauf kann das Ministerium die Preisobergrenzen anpassen.
Der vzbv kritisierte in seiner Stellungnahme die Möglichkeit, die Preisobergrenzen bereits ein Jahr nach Einführung nach oben anzupassen. Um das aktuell bestehende positive Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht zu gefährden, sollte auf eine Anpassung der Preisobergrenzen nach oben verzichtet werden.
Transparente Informationen beim jeweiligen grundzuständigen Messstellenbetreiber für den Fall einer vorzeitigen Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem
Der Verbraucherverband begrüßt, dass ab 2025 die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem verlangt werden kann. Demnach müssen die Messstellenbetreiber die vorzeitige Ausstattung innerhalb von vier Monaten ab Beauftragung vornehmen. Für diese Zusatzleistung dürfen die Messstellenbetreiber einmalig 30 Euro verlangen.
Weiterhin sollte der Einbau von intelligenten Messsystemen bei einem Stromverbrauch von unter 6.000 kWh freiwillig sein. Für Verbraucher:innen könnte es jedoch schwierig werden, den vorzeitigen Einbau eines intelligenten Messsystem zu verlangen. Denn dafür müssen die Verbrauchern zuerst ihren Messstellenbetreiber ausfindig machen.
Zudem sei in § 37 Abs. 1 MsbG lediglich geregelt, dass grundzuständige Messstellenbetreiber Informationen über mögliche Zusatzleistungen im Sinne von § 34 Abs. 2 MsbG veröffentlichen müssen. Aus Sicht des vzbv müssen diese Informationen leicht auffindbar sein, damit Verbraucher:innen auf einfache Art und Weise die vorzeitige Ausstattung mit einem intelligenten Messsystem verlangen können.
Für den Fall, dass Messstellenbetreiber dem Einbauwunsch der Verbraucher:innen nicht fristgerecht nachkommen, braucht es aus Sicht des vzbv Sanktionen. (sg)



