Bis 2019 soll die Ausstattung mit Smart Metern in ganz Österreich bei 95 Prozent liegen. Das sind ambitionierte Ziele; das dritte EU-Binnenmarktpaket sieht bis 2020 je Mitgliedsstaat der Europäischen Union "lediglich" 80 Prozent vor. Bis Ende 2017 hätte in Österreich die Umsetzung bei 70 Prozent liegen müssen. Zu diesem Zeitpunkt belief sich die Menge der installierten Smart Meter laut dem Monitoring Bericht von E-Control auf erst 11,9 Prozent.
Der Rechnungshof Österreich bezeichnet daher die Vorkehrungen des verantwortlichen Wirtschaftsministeriums zur strategischen Steuerung, Koordinierung und Begleitung dieses energiepolitischen Großvorhabens als unzulänglich. Das Ministerium habe, ohne sich auf eine seriöse und objektive Kosten-Nutzen-Analyse zu stützen und ohne sich mit Fragen der Cybersecurity zu beschäftigen, die Verordnung zur Einführung der intelligenten Geräte erlassen.
"Keine objektive finanzielle Bewertung des Rollouts möglich"
Auch die Regulierungsbehörde E-Control, die mit der Umsetzung des Projekts betraut wurde, habe dessen Komplexität unterschätzt und zugleich überambitionierte Pläne vorangetrieben, so der Schluss der Prüfer des Rechnungshofes in ihrem Bericht über die "Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter)". Prüfungszeitraum war zwischen 2010 und 2017.
E-Control sei es nicht gelungen, die Netzbetreiber als Partner für die Einführung intelligenter Messsysteme zu gewinnen. Außerdem habe sie nicht als neutrale, objektive Vermittlerin agiert. Beispielsweise hing die Entscheidung des Wirtschaftsministers zur Einführung von einer Kosten-Nutzen-Analyse ab, die von E-Control beauftragt wurde. Der Rechnungshof sieht methodische Mängel in der Analyse. So habe die Regulierungsbehörde durch Weglassen und Änderungen in den Berichtsentwurf eingegriffen. Eine objektive und ergebnisorientierte Bewertung sei so nicht gewährleistet gewesen.
Stromkunden wissen nicht, welche Kosten sie tragen müssen
Auch wird beklagt, dass der Kosten-Nutzen-Aspekt in einer anderen Analyse eines 2010 vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten Beratungsunternehmens eine untergeordnete Rolle gespielt habe. Von 84 Seiten entfielen darauf nur neun Seiten. Der Bericht sei außerdem nicht publiziert worden. Das Honorar der Studie wurde für 30.000 Euro netto vereinbart. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nannte das Wirtschaftsministerium 2014 dagegen Kosten von 81.000 Euro, so der Gerichtshof.
Der Berater schätzte seinerzeit die Gesamtkosten auf rund 1,10 Mrd. Euro für die Einführung, die Berechnungsgrundlagen wurden dem Rechnungshof allerdings nicht vorgelegt. Laut E-Control sollte das Projekt insgesamt 950 Mio. Euro kosten und aus den Messentgelten finanziert werden. Seitdem habe es keine weitere Evaluierung mehr gegeben, moniert der Rechnungshof. Welche Kosten der Stromkunde für die Einführung tragen werde, sei nach wie vor unklar.
Mehr Transparenz gefordert
Auch sei die Öffentlichkeit über die Einführung des Smart Meters nicht angemessen informiert worden. Der Rechnungshof empfiehlt nun dem in der aktuellen Legislaturperiode zuständigen Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, den weiteren Verlauf der intelligenten Messsysteme strategisch zu begleiten. Die Zuständigkeit für die wirtschaftliche Bewertung von finanziell bedeutenden Vorhaben wäre umfassend wahrzunehmen, so ein weiterer Ratschlag. Auch ein Veröffentlichen der Ergebnisse sei angeraten, da die Finanzierung über die Beiträge der Endverbraucher erfolge. (sg)


