Glauben Sie, dass der Rollout nun für die gewünschte Veränderung bei der Digitalisierung der Energiewende sorgen wird?
Jost Eder: Es ist grundsätzlich gut, dass es nach vielen Jahren der Diskussion jetzt voraussichtlich auch endlich zur praktischen Umsetzung kommt. Die hohen Erwartungen des Gesetzgebers an die Fortschritte bei der Energiewende werden die intelligenten Messsysteme aber nicht erfüllen. Die jetzt zertifizierten Gateways bilden aktuell nur vier von 14 Tarifanwendungsfällen ab – bald sollen es sieben sein –, eine Interoperabilität ist nicht zu erwarten – und wird auch von niemandem überprüft – und ein zusätzlicher Nutzen ist für die Kunden mit niedrigerem Verbrauch praktisch nicht vorhanden. Gemessen an der inhaltlichen und ökonomischen Basis der gesetzgeberischen Entscheidung für das MsbG, nämlich der Kosten-Nutzen-Analyse aus dem Jahr 2013, werden sich die dort unterstellten positiven Effekte dadurch bei weitem nicht vollständig realisieren.
Gehen Sie von einem zügigen Rollout aus oder wird dieser eher schleppend anlaufen? Welche Strategie ist hier ratsam?
Jan-Hendrik vom Wege: Wir gehen davon aus, dass diejenigen, die sich seit langem vorbereiten, den Rollout auch zügig umsetzen werden – dazu zwingen schon die sprungfixen Kosten. Es wird aber sehr unterschiedliche Strategien geben. Die aktuell zertifizierte Technik wird sich deutlich weiter entwickeln müssen, um die Funktionalitäten, die der Gesetzgeber fordert, abzubilden. Sollte sich diese absehbare Entwicklung nur mit einem Gerätetausch realisieren lassen, wäre eine abwartende Strategie ökonomisch sinnvoller.
Welche Geschäftsmodelle sind in Ihren Augen lukrativ, damit sich das Smart Metering für Messstellenbetreiber überhaupt lohnt?
Jan-Hendrik vom Wege: Einerseits hätte sich das Smart Metering auch ohne das Messstellenbetriebsgesetz am Markt durchgesetzt, wenn es lukrative und sinnvolle Geschäftsmodelle gäbe. Andererseits ist es nicht verwunderlich, dass der Markt bisher von Zurückhaltung geprägt war, bedenkt man die sehr lange Vorlaufzeit. Erste gesetzliche Vorgaben wurden bereits 2008 gemacht und seitdem mehrfach geändert.
Die nun startenden Geschäftsmodelle, die sinnvollerweise in der Rolle eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers angeboten werden, werden sich vorwiegend auf Bündelkunden, wie etwa die Wohnungswirtschaft oder Filialisten, sowie auf größere Einzelkunden konzentrieren, für die – wie bisher mit anderer Technik – Einspeise- und Lastmanagement durchgeführt wird. Das ist übrigens ein vielerorts unterschätztes strategisches Risiko für den grundzuständigen Messstellenbetreiber. Solche Kunden, an denen häufig viele Zählpunkte hängen, werden sicher nicht nur insoliert den Messstellenbetrieb bei einem anderen Anbieter beziehen. Wir werden daher auch Geschäftsmodelle sehen, die alleine davon getragen sind, Kundenverluste gering zu halten. Das wird zeitversetzt, wenn die Gateways das technisch ermöglichen, auch ein Thema für das Commodity-Geschäft.
Wo hakt es in Ihren Augen noch, wo sind die größten Baustellen, was müsste sich noch schleunigst verbessern?
Jost Eder: Ganz grundlegend hakt es an der bisher mangelhaft koordinierten inhaltlichen Steuerung der Vorgaben und der Umsetzung für den Rollout. Die Zuständigkeiten sind zu vielfältig: Die BNetzA überwacht im Wesentlichen die Einhaltung der Rollout-Quoten und der Preisobergrenzen, das BSI lediglich die Anforderungen an die Datensicherheit, die PTB ist für die mess- und eichrechtlichen Belange und die Daten- und Verbraucherschützer kommen ihren Aufgaben nach. Niemand kümmert sich aber darum, dass sich der volle Nutzen der neuen Technik auch in der Praxis realisieren lässt – es ist zwingend erforderlich, die vollständige Interoperabilität und die Qualität und Quantität der Datenlieferungen aus dem Gateway zu gewährleisten und auch dort für Marktstandards zu sorgen. Der Rollout darf nicht durch ständiges Nachbessern – und Gerätetausch – zur ökonomischen Falle werden. Zusätzlich wären eine handwerkliche Korrektur des Messstellenbetriebsgesetzes und die Klärung vieler Streitfragen wünschenswert.
Die Fragen stellte Stephanie Gust
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