Sie war der Grund, warum viele Anlagenbetreiber ihre Biogasanlage "überbaut" haben – die Förderung von zusätzlicher Leistung, die für eine bedarfsorientierte Stromerzeugung bereitgestellt werden kann. Mit der Erreichung der Förderhöchstgrenze von 1000 MW ist nun das Ende der Flexi-Prämie gekommen.
Wie die Bundesnetzagentur mitteilte, wurde der Deckel von 1000 MW bereits Ende Juli dieses Jahres erreicht. Für Anlagenbetreiber beginnt nun die 15-monatige Übergangsfrist: Wer bis Ende November 2020 seine zusätzliche, flexible Leistung nicht in Betrieb genommen hat und es versäumt, sich in das Marktstammdatenregister eintragen zu lassen, bekommt keine Förderung mehr. Nach der Übergangsfrist ist dann endgültig Schluss mit der Prämie, die im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bereits 2014 in Kraft getreten war. (ls)



