Deutschland und Frankreich diskutieren über einen Kompromiss beim Bau der Gaspipeline Nord Stream 2.

Deutschland und Frankreich diskutieren über einen Kompromiss beim Bau der Gaspipeline Nord Stream 2.

Bild: © Bernd Wüstneck/dpa

Die Nord Stream 2 AG habe beantragt, von Regelungen zur Entflechtung bei Energieleitungen freigestellt zu werden, sagte ein Behördensprecher am Freitag. Eine im April vergangenen Jahres verabschiedete Änderung der EU-Gasrichtlinie sieht vor, dass EU-Energieregeln auch für Pipelines gelten, die aus Drittstaaten in die Europäische Union führen. Demnach dürfen die Produktion von Erdgas und der Betrieb der Leitung nicht in einer Hand liegen – anders als bisher bei Nord Stream 2 vorgesehen. 

Das deutsche Energiewirtschaftsgesetz ermöglicht, dass Betreiber von Gasverbindungen, die vor dem 23. Mai 2019 fertiggestellt wurden, mit einem Drittstaat von den Auflagen freigestellt werden können. Über den Antrag müsse die Bundesnetzagentur bis zum 24. Mai entscheiden, sagte der Sprecher. 

Putin: Verzögerung bis 2021 möglich

EU-Staaten und auch die USA monieren, dass die Leitung von Russland nach Deutschland durch die Ostsee die energiepolitische Abhängigkeit Europas von Russland verstärke und den Interessen osteuropäischer Staaten der Europäischen Union und Partnerländern wie der Ukraine schade. Der russische Präsident Wladimir Putin hatte in der vergangenen Woche gesagt, dass US-Sanktionen die Fertigstellung der Pipeline möglicherweise bis 2021 verzögern könnten. (dpa/hil)

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