Gas

Bergamt Stralsund genehmigt Nord Stream 2 im Küstenbereich

Die Gas-Pipeline hat die Genehmigung für den küstennahen Sektor und die ausschließliche Wirtschaftszone vom Bergamt erhalten. Es fehlt aber noch die Zustimmung des BSH.
31.01.2018

Hier kommt das Gas aufs Festland: Die Anlandestation von Nord Stream in Lubmin

Das Bergamt Stralsund hat heute den Plan für den Bau und den Betrieb der von Gazprom initiierten Gasversorgungsleitung Nord Stream 2 im Abschnitt des deutschen Küstenmeeres einschließlich des Übergangs auf das Festland bei Lubmin genehmigt, teilte das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung von Mecklenburg-Vorpommern per Pressemitteilung mit. „Das Bergamt hat insbesondere darauf geachtet, dass die Eingriffe in die Umwelt vollumfänglich ausgeglichen werden“, sagte Landes-Energieminister Christian Pegel. Insgesamt sind 42 Stellungnahmen und 165 Einwendungen eingegangen.

Für den Bau und den Betrieb der Pipeline in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ, der sogenannte Festlandssockel) – also dem Bereich, der nicht zum Deutschen Hoheitsgebiet gehört, an dem aber die Bundesrepublik Deutschland nach dem Internationalen Seerechtsübereinkommen gewisse Rechte hat – sind Genehmigungen vom Bergamt Stralsund und vom BSH erforderlich. Dieser Abschnitt hat eine Länge von 31 Kilometern, teilte das Bergamt mit.

Zweistufiges Genehmigungsverfahren in der AWZ

Für den Bereich der AWZ findet ein zweistufiges Genehmigungsverfahren statt. Die Genehmigung für den Bau der Pipeline in bergbaulicher Hinsicht habe das Bergamt auf der Grundlage des Bundesberggesetzes am 2. November 2017 erteilt. Für die Genehmigung zum Bau und Betrieb der Leitung hinsichtlich der Ordnung der Nutzung und Benutzung der Gewässer über dem Festlandsockel und des Luftraumes über diesen Gewässern sei das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH, Hamburg und Rostock) zuständig. Dessen Entscheidung stehe noch aus. Gazprom rechnet mit der Erteilung im ersten Quartal.

Gazprom plant, umgehend mit dem Bau der Gasleitung zu beginnen, erklärte das Ministerium. Unabhängig davon stehen neben der Genehmigung durch das BSH noch die Genehmigungen der Staaten aus, deren Territorium beziehungsweise AWZ die Trasse ebenfalls passieren soll: Dänemark, Schweden, Finnland und Russland.

„Wichtiger Meilenstein“

„Es ist ein wichtiger Meilenstein im vielschichtigen Genehmigungsverfahren für unser gesamtes Projekt“, erklärte Jens Lange, Manager Genehmigungen Deutschland der Nord Stream 2 AG. „Wir sind uns der Verantwortung für diesen sensiblen Naturraum bewusst und haben dies in unseren Planungen berücksichtigt.“

Die nationalen Genehmigungsverfahren in den anderen vier Ländern – Russland, Finnland, Schweden und Dänemark – laufen ebenfalls planmäßig. Nord Stream 2 hat alle Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigungen erfüllt und erwartet diese daher rechtzeitig, um die vorgesehenen Baumaßnahmen in 2018 umsetzen zu können.

Per EUGAL nach Süden

Das Nord Stream 2 Pipeline-System besteht aus zwei parallelen Leitungssträngen mit jeweils 1,2 Metern Durchmesser und einer Transportkapazität von jeweils ca. 27,5 Mrd. Kubikmetern Gas pro Jahr von der russischen Narva-Bucht nach Lubmin. Es ist vorgesehen, die Nord Stream 2-Pipeline weitestgehend parallel zur Gasleitung Nord Stream 1 zu verlegen, die seit 2011 in Betrieb ist (der zweite Strang seit 2012). An Land soll das Erdgas über die neue Erdgasempfangsstation Lubmin 2 durch Anschluss an die bestehende Norddeutsche Erdgasleitung (NEL) nach Westen und an die geplante Europäische Gasanbindungsleitung (EUGAL) nach Süden in die Tschechische Republik transportiert werden. Das Projekt wird von europäischen Unternehmen wie Uniper und Wintershall mitfinanziert, erhält aber Gegenwind von der Europäischen Kommission und Anrainerstaaten wie Polen. (al)