Gas

Biomethan: Anrechnung auf CO2-Minderungsquote möglich

Strom und Erdgas dürfen bereits angerechnet werden, wenn es darum geht Treibhausgase im Verkehr zu sparen – nun kann auch Biomethan bei der Quotenerfüllung helfen.
22.10.2018

Die BImSchV lässt endlich auch Biomethan gelten, um die THG-Quote einzuhalten.

Will die Bundesregierung ihr Ziel erreichen und die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent reduzieren, muss die Verkehrswende den Turbo einlegen. Immerhin ist der Verkehrssektor der zweitgrößte Emittent. Erneuerbare Kraftstoffe, egal ob Elektroantrieb, Bio- oder Synthesegas stecken vielerorts allerdings noch in den Kinderschuhen. Die Novelle der 38sten Bundesimmissionsschutzrechtlichen Verordnung (BImSchV) will nun Bio-CNG- und LNG im Markt stärken.

Der Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums sieht vor, dass künftig Biomethan, egal ob flüssig oder gasförmig auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) angerechnet werden können. Außerdem sieht der Entwurf vor, eine Unterquote für fortschrittliche Kraftstoffe einzuführen. Darunter fallen beispielsweise Erzeugnisse aus Rest- oder Abfallstoffen. Durch eine verpflichtende Quote von 3,5 Prozent bis ins Jahr 2050 soll vermieden werden, dass Landwirtschaftsflächen für den Anbau von Nutzpflanzen für Biokraftstoffe erschlossen werden müssen.

Unterquote von 0,3 Prozent bis kommendes Jahr

Der Verein Biogasrat fordert absehbare Ziele und plädiert dafür, eine ambitionierte Unterquote für fortschrittliche Biokraftstoffe von mindestens 0,3 Prozent einzuführen. „Jedes Gramm an schädlichen Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen, das wir im Verkehrssektor einsparen können, hilft dem Klimaschutz und der Gesundheit der Menschen.“ (ls)