Der Markt für Biomethan umfasst etwa 10 Mrd. kWh.

Der Markt für Biomethan umfasst etwa 10 Mrd. kWh.

Bild: © Baywa

Der Biomethanmarkt zeigt sich stabil bis leicht wachsend: 2016 stieg der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr auf insgesamt 8,6 TWh. Insgesamt 208 Anlagen speisten acht Prozent mehr als im Vorjahr ein. Damit hatte Biomethan einen Anteil von 1,7 Prozent an den erneuerbaren Energien im Strom- Wärme- und Verkehrssektor. Laut dem Branchenbarometer Biomethan 2017 von der Deutschen Energie-Agentur (Dena) braucht es für die Marktdurchsetzung des Biokraftstoffs jedoch neue Vertriebswege und Marktpriviliegien, wie sie für Wind- und Solarenergie bereits gelten.

„Trotz nach wie vor schwieriger Rahmenbedingungen, wie der sinkenden Vergütung durch das EEG, hat sich die Stimmung in der Biomethanbranche vorerst erholt“, sagte Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Dena-Geschäftsführung. „Damit das so bleibt und die Potenziale von Biomethan für die Energiewende voll ausgeschöpft werden können, braucht die Branche dringend Unterstützung und eine klare Perspektive seitens der Politik. Das Gebäudeenergiegesetz ist eine Möglichkeit, den Einsatz des klimaneutralen Energieträgers zu stärken und den Preisnachteil gegenüber Erdgas zu reduzieren.“

Weiterbetrieb von Bestandsanalgen nach 2021 fraglich

Allerdings wurde das geplante Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der vergangenen Legislaturpersiode nicht mehr verabschiedet. Im Entwurf war ein besserer Primärenergiefaktor für Biomethan in KWK-Anlagen vorgesehen. Dadurch wäre sein Einsatz in der Wärmeversorgung lukrativer geworden. Den größten Absatz findet der Kraftstoff jedoch in der gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung, die vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) gefördert wird. An dieser Stelle tut sich das größte Problem für den künftigen Biomethanmarkt auf.

Ab 2021 fallen die ersten Biomethankraftwerke aus der EEG-Vergütung. Das neu eingeführte Ausschreibungsverfahren für Biomasse bietet laut den befragten Branchenakteuren jedoch keine geeignete Grundlage für den Weiterbetrieb von Bestandsanlagen. Lediglich eine Anlage beteiligte sich an der ersten Ausschreibungsrunde. Auch die Hoffnung, dass Biomethan im Mieterstromgesetz berücksichtig wird, hat sich vorerst erledigt. „Ob Biomethananlagen in Zukunft neugebaut oder weiterbetrieben werden, hängt stark von geltenden Rahmenbedingungen und der Entwicklung anderer Vermarktungsmöglichkeiten ab“, so Kuhlmann. (ls)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper