Gas

dena legt Vorschlag zum beschleunigten Aufbau des Wasserstoff-Startnetzes vor

Sollten die Pläne umgesetzt werden, hätte sich die leidige Debatte über eine Querfinanzierung über die Erdgas-Netzentgelte erledigt. Möglich machen soll es ein gedeckeltes Netzentgelt für Wasserstoffnutzer.
25.08.2022

Das Thema Wasserstoff ist in aller Munde, doch der Hochlauf kommt nur schleppend voran.

Die dena hat ein Papier vorgelegt, mit dem der Aufbau eines Wasserstoff-Startnetzes beschleunigt werden soll. Hintergrund sind von der dena festgestellte unnötige Verzögerung und Planungsunsicherheiten bei den verschiedenen Wasserstoff-Projekten.

„Der schnelle und verlässliche Aufbau eines Wasserstoffnetzes ist unverzichtbare Voraussetzung für den dringend erforderlichen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland. Aktuell aber stocken die Planungen“, führt dena-Chef Andreas Kuhlmann aus. Den Netzbetreibern fehle ausreichend Investitionssicherheit und den Wasserstoff-Projektentwicklern damit die erforderliche Sicherheit, ob die von ihnen produzierten Mengen auch auf eine dafür erforderliche Infrastruktur treffen.

Fur eine faire Aufteilung der Risiken sorgen

Der dena-Vorschlag beruht nach eigenen Angaben darauf, eine faire Aufteilung der Risiken zwischen Netzbetreibern, zukünftigen Netznutzern und dem Staat sicherzustellen. Kuhlmann ist überzeugt, dass er gleichzeitig kompatibel zu aktuell in der Diskussion befindlichen Vorschlägen mit Blick auf zukünftige Regulierung ist. Kern des Vorschlags ist eine Absicherung der Investitionen in der Anfangsphase durch ein „Amortisationskonto“ sowie eine politische festgelegte Höhe der Netzentgelte, die für die ersten Nutzer der Netze nicht prohibitiv ist, führt der dena-Chef weiter aus.

Ausgangspunkt des dena-Vorschlags: Bund und Netzbetreiber bekennen sich zum beschleunigten Aufbau eines überregionalen Wasserstoffnetzes auf der Fernleitungsebene. Die Netzbetreiber erhalten den Auftrag, dieses Netz sowohl durch Neubau als auch durch die Umrüstung bestehender Erdgasleitungen zu errichten. Die Investitionsrisiken der Anfangsphase werden über ein Amortisationskonto abgesichert, in welchem Anfangsverluste und erste Einnahmen verrechnet und zu einem Stichjahr (zum Beispiel 2035) verrechnet werden.

Kostenregulierung basiert auf Wasserstoff

Den Rahmen liefert eine szenariobasierte Infrastruktur-Planung im Einklang mit den Klimazielen und in Rückkopplung mit der Bundesnetzagentur. Die Wasserstoffnetzbetreiber unterwerfen sich dann einer allein auf Wasserstoff basierenden Kostenregulierung durch die Bundesnetzagentur, so wie es gegenwärtig auch in der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom Juni 2021 bereits vorgesehen ist („Opt-In“). Die Debatte über eine Querfinanzierung über die Erdgas-Netzentgelte wäre damit obsolet, so die dena.

Die Netzbetreiber gehen beim Aufbau mit Eigenmitteln in Vorleistung. Der Staat wiederum sichert die Investition ab, indem er den Netzbetreibern langfristig die Rentabilität der Investition zusichert, indem er in einem Stichjahr (2035) im Zweifel für einen Ausgleich des Amortisationskontos aufkommt.

Ab 2035 Finanzierung über Netzentgelte

Das Konzept der Amortisations-Absicherung würde für die Anschubphase einer Wasserstoffinfrastruktur greifen, konkret nur für Leitungen mit einer geplanten Inbetriebnahme zum Beispiel in den nächsten zehn Jahren. Denn ab 2035 dürfte eine ausreichend große Zahl von Netznutzern ein reguliertes Wasserstoffleitungssystem über die Refinanzierung mit Netzentgelten stützen.

„Nach unseren Vorstellungen sollen Nutzer des Wasserstoffnetzes ein gedeckeltes Netzentgelt zahlen“, sagt Andreas Kuhlmann. „Das wäre einerseits höher als im Falle einer Querfinanzierung über die Nutzer der Erdgasnetze. Andererseits sollen aber nicht die ersten Nutzer des Wasserstoffnetzes die vollen Kosten tragen. Denn das könnte so hohe Netzentgelte zur Folge haben, dass die Wirtschaftlichkeit dieser ersten Projekte kaum darstellbar wäre.“ (amo)