Gas

Eilanträge abgelehnt: Eugal darf (vorerst) weitergebaut werden

Das sächsische Oberverwaltungsgericht befasst sich derzeit mit zwei Klagen gegen die Ferngasleitung. Einem Baustopp bis zum Urteil wurde nicht stattgegeben.
22.03.2019

Der Teilabschnitt "Chemnitz" darf in Sachsen ohne Einschränkungen weitergebaut werden.

Die Bauarbeiten am Teilstück der "Europäischen Gas-Anbindungsleitung" (EUGAL) in den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirge dürfen wie geplant weitergehen. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat zwei Eilanträge zu einem zwischenzeitlichen Baustopp abgelehnt.

Zwei Grundstückseigentümer sowie eine Gesellschaft, die Eigentümerin und Betreiberin von Windturbinen im Windpark Dörnthal/Voigtsdorf ist, hatten beantragt, die Arbeiten an der Pipeline einzustellen, bis über ihre Klage entschieden wird.

Das kam für die Richter allerdings nicht infrage, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, die für die Genehmigung des Trassenabschnitts "Chemnitz" zuständig ist, sei voraussichtlich rechtmäßig. Aus den gestellten Eilanträgen ergeben sich weder Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, noch würde der Planfeststellungsbeschluss gegen materielles Recht verstoßen.

Die Eugal ist eine rund 480 Kilometer lange Ferngasleitung, die von der Ostsee durch Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis in den Süden Sachsens an die deutsch-tschechische Grenze verlaufen wird und zu großen Teilen aus zwei parallelen Leitungssträngen besteht. (ls)