Die Rohre für die Eugal-Pipeline haben eine Länge von 18 Metern und ein Gewicht von 15 Tonnen.

Die Rohre für die Eugal-Pipeline haben eine Länge von 18 Metern und ein Gewicht von 15 Tonnen.

Bild: © Gascade

Die Bauarbeiten am Teilstück der "Europäischen Gas-Anbindungsleitung" (EUGAL) in den Landkreisen Mittelsachsen und Erzgebirge dürfen wie geplant weitergehen. Das zuständige Oberverwaltungsgericht hat zwei Eilanträge zu einem zwischenzeitlichen Baustopp abgelehnt.

Zwei Grundstückseigentümer sowie eine Gesellschaft, die Eigentümerin und Betreiberin von Windturbinen im Windpark Dörnthal/Voigtsdorf ist, hatten beantragt, die Arbeiten an der Pipeline einzustellen, bis über ihre Klage entschieden wird.

Das kam für die Richter allerdings nicht infrage, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen, die für die Genehmigung des Trassenabschnitts "Chemnitz" zuständig ist, sei voraussichtlich rechtmäßig. Aus den gestellten Eilanträgen ergeben sich weder Fehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, noch würde der Planfeststellungsbeschluss gegen materielles Recht verstoßen.

Die Eugal ist eine rund 480 Kilometer lange Ferngasleitung, die von der Ostsee durch Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg bis in den Süden Sachsens an die deutsch-tschechische Grenze verlaufen wird und zu großen Teilen aus zwei parallelen Leitungssträngen besteht. (ls)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper