Gas

Gaspipeline Eugal kann in Sachsen gebaut werden – Klagen abgewiesen

Die Fernleitung Eugal soll russisches Erdgas durch den Osten Deutschlands nach Tschechien transportieren. In Sachsen steht einem Bau der Pipeline nun nichts mehr im Wege.
27.11.2019

Dem Bau der Gaspipeline Eugal steht nichts mehr im Weg.

Die Erdgaspipeline Eugal kann in Sachsen wie geplant gebaut werden. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat vier Klagen gegen den Bau der Fernleitung durch den Freistaat abgewiesen (Az: 4 C 17/18, 4 C 18/18, 4 C 21/18 und 4 C 22/18). Das Planfeststellungsverfahren für den südlichen Teil der Trasse sei rechtmäßig, teilte das Gericht am Mittwoch zu dem Urteil des 4. Senats vom Dienstag mit.

Die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum nördlichen Teilabschnitt wurden als unzulässig abgewiesen, weil Rechte der Kläger nicht verletzt würden. Die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Dagegen können die Kläger Beschwerde einlegen. Weitere Klagen gegen den Verlauf der Eugal gibt es derzeit am OVG nicht.

Kammer: Keine Fehler bei Umweltverträglichkeitsprüfung

Zwei Grundstückseigentümer sowie der Betreiber einer Windenergieanlage hatten die Planfeststellungsbeschlüsse der Landesdirektion Sachsen für den nördlichen Abschnitt in den Landkreisen Meißen und Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie den südlichen Teil (Mittelsachsen und Erzgebirgskreis) moniert.

Die Kammer urteilte, dass der Behörde im Südteil weder bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Fehler unterlaufen seien noch der Planfeststellungsbeschluss gegen materielles Recht verstoße. Das Vorhaben diene dem vom Energiewirtschaftsgesetz verfolgten Zweck einer möglichst sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas, hieß es.

Technische Sicherheit gewärhleistet

Eugal erfülle die Anforderungen an die technische Sicherheit auch bei der Querung des Windparks. Mögliche Havarien mit einer Beschädigung der Gasleitung seien äußerst unwahrscheinlich und stünden dem nicht entgegen. Eine mögliche Minderung des Verkehrswerts der Grundstücke sei zudem von den Eigentümern hinzunehmen.

Die Europäische Gas-Anbindungsleitung (Eugal) soll auf 485 Kilometern von Greifswald durch Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen bis zur tschechischen Grenze verlaufen. Sie soll den Weitertransport von russischem Erdgas aus der Ostseepipeline Nord Stream 2 sicherstellen. (dpa/pm)