Bisher gibt es noch nicht viele Erfahrungen, wie Gasverteilernetzbetreiber mit den Vorgaben der 3. Regulierungsperiode möglichst risikooptimiert umgehen können. Jörg-Rafael Heim von der Hochschule Weserbergland zeigte hierzu am Montag bei einem Fachseminar des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft (Ewerk) in Berlin Investitionsstrategien auf. Zentral ist, dass OPEX und CAPEX bei den notwendigen Ersatzinvestitionen für das einzelne Jahr der 3. Regulierungsperiode in einem ausgewogenen Verhältnis stehen, so seine Botschaft. „Das Alles-oder-Nichts-Prinzip hilft hier nicht weiter“.
„Maßstab für die notwendigen Ersatzinvestitionen ist das kalkulatorische Anlagenalter“, so Heim. Der gleichmäßige Instandhaltungsaufwand (OPEX) beziehungsweise der laufende Aufwand nach GuV unterliegt hierbei der fünfjährigen Mittelwertbildung. Deshalb sollte dieser nicht zu niedrig angesetzt werden. Doch auch die restlichen Ersatzinvestitionen (CAPEX) sollten nicht zu niedrig kalkuliert werden, um künftige Kürzungen bei der Anrechnung zu vermeiden, rät Heim. Die bilanziell aktivierten restlichen Ersatzinvestitionen ergeben die Ersatzinvestitionen für den Kapitalkostenaufschlag. Das Jahresbudget für die Umbau- und Erweiterungsinvestitionen sollte dann nach technischen Kriterien auf die Einzel-Investitionsprojekte verteilt werden.
MsbG gilt auch für Gas – Digitalisierung im Auge behalten
„Die Regulierung als solche funktioniert, doch ich hoffe, dass nichts unvorhergesehenes Negatives kommt“, sagte Heim. Kritisch sieht er allerdings, dass die Finanzierung eines Rückbaus von Gasverteilnetzen derzeit in der Regulierung nicht vorgesehen sei. Zudem rät der den Gasverteilnetzbetreibern die Digitalisierung im Auge zu behalten, denn schließlich gelte das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) auch für Gas. Entsprechend müsse auch die Anbindbarkeit von Gasverteilnetzen an Gateways sichergestellt werden. Eine sternförmige Kommunikation sei zwar derzeit für den Gasbereich noch nicht vorgesehen. Doch rechnet Heim damit, dass sich dies künftig ändern kann. Auch rechnet er mit geänderten Vorgaben in punkto Integration von synthetischem Gas, Wasserstoff und Biomethan ins Gasverteilnetz. (hcn)