Eine zweirohrige Ferngaspipeline auf Stelzen

Eine zweirohrige Ferngaspipeline auf Stelzen

Bild: © BTC AG

Die Fernleitungsnetzbetreiber (FNB) rufen die Betreiber von Leitungsnetzinfrastrukturen auf, bestehende und konkret geplante Leitungssysteme zum Transport von Wasserstoff zu melden. Die Daten sollen dann in der Wasserstoffvariante des Netzentwicklungsplans Gas (NEP Gas) 2022-2032 und des Wasserstoffberichts berücksichtigt werden.

Die FNB wollen die konkreten Kapazitätsmeldungen nutzen, um ein potenzielles Wasserstofftransportnetz für die Zeitpunkte 2027 und 2032 zu modellieren. So können bestehende Gasnetzleitungen identifiziert werden, die für den Transport von Wasserstoff umgestellt werden können, heißt es in einer Pressemitteilung.

Abgeschlossenes Memorandum als Voraussetzung

Hierzu wurde mit der Wasserstoffabfrage Erzeugung und Bedarf WEB der konkrete Kapazitätsbedarf für Wasserstoff bis zum Jahr 2032 im Markt ermittelt. Insgesamt sind 500 Kapazitätsbedarfsmeldungen bei den FNB eingegangen. Bei der Modellierung des Wasserstoffnetzes werden die Projekte berücksichtigt, für welche bis Oktober 2021 ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den FNB abgeschlossen wurde.  

Im zweiten Schritt prüfen die FNB für die Ermittlung eines effizienten Wasserstofftransportnetzes laut der Mitteilung zum einen, welche bestehenden Gasleitungen der FNB umgestellt werden können. Zum anderen sollen auch bereits bestehende Wasserstofftransportinfrastrukturen sowie konkret geplante Umstellungen und Netzausbauprojekte für Wasserstoff anderer Leitungsnetzinfrastrukturbetreiber in der Modellierung berücksichtigt werden. 

Frist: 29.10.

Mit dem Aufruf wollen die FNB sicherstellen, dass möglichst viele Transportbedarfe, die sich aus der Marktabfrage WEB ergeben, frühzeitig effizient bereitgestellt werden können. Der Aufruf richtet sich an Betreiber von Leitungsinfrastrukturen. Die Interessierten werden gebeten, ihre Meldungen innerhalb der kommenden vier Wochen über das auf der FNB Gas Webseite bereitgestellte Formular zu melden. Die Berücksichtigung der Meldungen in der Wasserstoffvariante des NEP Gas 2022-2032 kann erfolgen, soweit den FNB ein vollständig ausgefülltes Formular bis zum 29.10.2021 zu der betreffenden Leitungsnetzinfrastruktur übermittelt wird. Grundvoraussetzung für eine Berücksichtigung ist ein transparenter, diskriminierungsfreier Netzzugang für alle Netznutzer.

Diese Meldungen werden dann in den Prozess der Netzentwicklungsplanung integriert. In der Folge werden die FNB mit den Betreibern dieser Leitungsnetzinfrastrukturen das weitere Vorgehen bis zur Veröffentlichung des NEP Gas 2022-2032 abstimmen. (amo)

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