Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Viele Ventile, viele Rohre, viele Tanks: am Rostocker Hafen entsteht ein neues LNG-Terminal

Bild: © ed_danilow/stock.adobe.com

Die Initiative Erdgasspeicher e.V. (INES) schlägt einen adaptiven Ansatz bei der Regulierung von Wasserstoffnetzen vor. Das bedeutet, dass die Regulierung sich der Entwicklung des Wasserstoffmarktes schrittweise anpassen soll. So kann sich das Wasserstoffsystem laut Mittteilung der Initiative und damit auch das Gassystem insgesamt schrittweise weiterentwickeln.

Das sei auch dringend nötig, denn ein auf sauberen Energien basierendes Stromsystem könne den Flexibilitätsbedarf der Zukunft nicht decken. Das Gassystem hingegen verfüge mit seinen Gasspeichern über erhebliche Speichermöglichkeiten. Diese werden in einem treibhausgasneutralen Energiesystem das fehlende Puzzleteil sein, heißt es von der INES.

Infrastrukturwende gefordert

In ihrer Stellungnahme für die Bundesnetzagentur (BNetzA) erläutert die INES, wie ein adaptiver Regulierungsansatz für die Wasserstoffnetze aussehen sollte. „Die Entwicklung einer Wasserstoffinfrastruktur muss dazu in einen größeren Kontext gestellt werden“, kommentiert Sebastian Bleschke, Geschäftsführer der INES in der Mitteilung. „Es bedarf einer Infrastrukturwende, um die Energiewende zu meistern. Während die Energiewende den Einsatz von sauberen Energien fokussiert, muss mit der Infrastrukturwende Flexibilität in den Systemen geschaffen werden. Das Gassystem im Allgemeinen und damit auch die Wasserstoffinfrastruktur im Speziellen müssen die Energiewende vor allem mit Flexibilität vervollständigen.“

Zur Erreichung dieses Ziels schlägt INES einen adaptiven Regulierungsansatz vor. In der ersten Phase besteht demnach noch keine Notwendigkeit eine Zugangs- oder Entgeltregulierung für Wasserstoffnetze einzuführen. Um neuen Wasserstoff-Produzenten effektiv Zugang zu den bestehenden Netzen (in den drei existierenden industriellen Wasserstoff-Clustern) zu verschaffen, sei eine zeitnahe Schärfung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausreichend.

In der zweiten Phase gebe es einen Nachfrager-Markt für Wasserstoff. Wasserstoffnetzbetreiber sollten einer Zugangsregulierung unterworfen werden.

In der dritten Phase sollte eine Entgeltregulierung laut der INES erst im darauffolgenden Entwicklungsstadium die Zugangsregulierung ergänzen. Es müsse regulatorisch ein Wettbewerb simuliert werden, um effiziente Netzentgelte weiterhin sicherzustellen. (amo)

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