Gas

Ines veröffentlicht Update zu den Gasspeicherszenarien

Die Gasspeicher Deutschlands sind voll. Nur eine extreme Kälte im Winter könnte laut Initiative Energien Speichern (Ines) für eine mögliche Gasmangellage sorgen.
07.11.2023

Ines: "Im zweiten Jahr in Folge wurde die vollständige Speicherbefüllung erreicht".

Der Füllstand von 95 Prozent zum 1. November bedeutet eine Übererfüllung der vorgeschriebenen Werte, heißt es im November-Update zu den Ines-Gasszenarien. Mittlerweile hat der Speicherstand sogar die 100-Prozent-Marke überschritten. Die Einspeicherphase sei damit erfolgreich abgeschlossen.

Realistisch sei eine Gasmangellage unter den aktuellen Bedingungen jedoch nur bei extrem kalten Temperaturen, erläuterte Ines-Geschäftsführer, Sebastian Heinermann, bei der Vorstellung der Szenarien.

Wenn die Temperaturen im November weiter sinken, könnte die Ausspeicherphase schon in diesem Monat beginnen. Treten mittlere bis extrem kalte Temperaturen im Winter auf, werden die Gasspeicher "umfangreich beziehungsweise vollständig entleert", rechnet Ines vor.

19 Prozent bis Ende März


Bleiben die Temperaturen auf einem Normalniveau (EU-Wetterjahr 2016) könnte Deutschland den Winter Ende März mit einem Gasspeicherstand von 19 Prozent ankommen. Auch die gesetzliche Fülltandsvorgabe von 40 Prozent am 1. Februar 2023 werde knapp eingehalten, so die Prognose der Experten.

Die gesetzliche Füllstandsvorgabe ist im Gasspeichergesetz (Teil 3a des EnWG) verankert und liegt bei 40 Prozent zum 1. Februar. Diese Vorgaben ist bis zum 1. April 2025 befristet. Im Oktober hatte die Bundesregierung einen Vorschlag zur Änderung des Gasspeichergesetzes vorgelegt, das dann bis zum 30. März 2027 gelten soll.

Unter anderem zählen dazu die Zertifizierungspflicht, Einführung von Bußgeldern und Verpflichtung zum nutzerscharfen Füllstandmonitoring für Gasspeicherbetreiber. Bei diesen Punkten merkt Ines die teils wachsende Komplexität der Prozesse und des bürokratischen Aufwands an.

Ines-Kritik am Ausspeicherverbot

Auf deutliche Kritik stößt das geplante Ausspeicherverbot bei Unterschreitung der gesetzlichen Füllstandsvorgaben ab dem 1. April 202. "Speicherkunden buchen keine Kapazitäten, die sie nicht benutzen dürfen", so Heinermann. Positiv bewertet er hingegen die Einführung von Befüllungsinstrumenten statt "Gas-Optionen" nach § 35c Abs. 1 EnWG

Unter dem Strich fehle den Vorschlägen zur Änderung der Gasspeichergesetzes der Bundesregierung die Durchschlagskraft, so Initiative. Sie verfügen "nicht über das Potenzial, um die Versorgungssicherheit weiter zu verbessern". Das vorgeschlagene Ausspeicherverbot könnte sich sogar negativ auf die marktwirtschaftliche Speichernutzung und damit auf die Sicherheit der Gasversorgung auswirken. Stattdessen könnten weiterentwickelte Gas-Optionen beziehungsweise Befüllungsinstrumente zur Absicherung der Füllstandsvorgaben beitragen. (am)